Neustadt an der Weinstraße – In seiner Sitzung vom 18.10.2018 hat sich der Hauptausschuss in der öffentlichen Sitzung mit der Erhebung eines Tourismusbeitrages, überplanmäßigen Haushaltsmitteln, einem Gemeindeanteil zur Erhebung von Ausbaubeiträgen für die Erneuerung von Straßenbeleuchtungsanlagen, der Schaffung von Arbeitsgelegenheiten nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz, einer Ausfallbürgschaft zugunsten der KBbG, einer Prioritätenliste für das Gebäudemanagement und in der nicht-öffentlichen Sitzung mit öffentlichen Kfz-Stellplätzen, Vergabe- und Personalangelegenheiten beschäftigt.
Tourismusbeitrag
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat eine Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in Neustadt an der Weinstraße zu beschließen. Die gravierendste Änderung zur bisherigen Fremdenverkehrsbeitragssatzung stellt die Übersicht über alle beitragspflichtigen Betriebsarten mit ihren betriebsartspezifischen Vorteilssätzen und Gewinnsätzen dar, deren Aufbau dem touristischen Bedarfsspartensystem der Tourismuswirtschaftslehre entspricht. Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat der Beitragskalkulation für die Erhebung und Festsetzung des neuen Betrags in Höhe von 6% zuzustimmen.
Überplanmäßige Haushaltsmittel für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Gimmeldingen
Die Rohbauarbeiten des Neubaus Feuerwehrgeräte Gimmeldingen sind abgeschlossen, die Ausführung der technischen Gewerke ist im Gange. Um die Arbeiten schnellstmöglich fortzusetzen empfiehlt der Hauptausschuss dem Stadtrat die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 30.000 Euro. Grund für die gestiegenen Kosten ist, dass die Kostenschätzung auf dem Baupreisindex vom 1. Quartal 2014 beruhte und zwischenzeitlich eine entsprechende Kostensteigerung eingetreten ist.
Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln zur Herstellung der Ausgleichsmaßnahme BP Kasernenstraße, III. Änderung
Der Hauptausschuss beschließt, für die Baumaßnahme zusätzliche Mittel in Höhe von 42.500 Euro bereitzustellen. Die Mehrkosten resultieren aus zu niedrigen Mengenschätzungen in der Ausschreibung sowie in Teilen aus unzureichend abgestimmten Mehrleistungen in Bezug auf den Naturschutz.
Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln für die Kindertagesstätte Le Quartier Hornbach, Erweiterung um drei Gruppen
Der Hauptausschuss beschließt, für die Erweiterung der KiTa Le Quartier Hornbach (Herstellung der Außenanlage inkl. Spielgeräte, Beschaffung von Möbeln, Wickeltischen, Spülenschränken und eines Konvektomats) überplanmäßige Mittel in Höhe von 45.000 Euro bereitzustellen.
Die Preissteigerungen ergeben sich aus der derzeit sehr ausgelasteten Marktlage und entsprechend höherer Angebote der Firmen.
Gemeindeanteil zur Erhebung von Ausbaubeiträgen für die Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlagen
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dass der Gemeindeanteil des beitragsfähigen Aufwandes für die Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage in der Branchweilerhofstraße auf 30% und in der Flugplatzstraße auf 35% festgesetzt wird.
Trägertätigkeit der Stadt Neustadt an der Weinstraße für Arbeitsgelegenheiten nach §5 Asylbewerberleistungsgesetz – Schaffung von 12 Arbeitsgelegenheiten
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat, der Schaffung von 12 Arbeitsgelegenheiten für Geflüchtete, die arbeitsfähig, nicht erwerbstätig und nicht mehr im schulpflichtigen Alter sind, zuzustimmen.
Übernahme einer Ausfallbürgschaft zugunsten der Kuckucksbähnel Bahnbetriebs GmbH (KBbG)
Die Kuckucksbähnel Bahnbetriebs GmbH sieht vor, einen Antrag auf Landeszuschuss für eine Baumaßnahme 2019 in Höhe von ca. 70.000 Euro zu stellen. Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat, der Bürgerschaftserklärung zuzustimmen und ermächtigt den Oberbürgermeister diese zu unterzeichnen, sodass die Stadt Neustadt eine Ausfallbürgschaft gegenüber dem Land Rheinland-Pfalz zugunsten der KBbG übernimmt.
Prioritätenliste Gebäudemanagement
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Prioritätenliste des Gebäudemanagements zur Kenntnis zu nehmen, die von der Verwaltung erarbeiteten Kriterien für nachvollziehbar und zutreffend zu erklären und sich darüber bewusst zu werden, dass das Gebäudemanagement nicht in der Lage ist, alle aufgeführten Projekte zeitnah umzusetzen.
Nicht-öffentliche Sitzung:
Pachtvertrag zur Anmietung von öffentlichen Kfz-Stellplätzen
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dass die Stadt Neustadt an der Weinstraße von der Devello AG & Co EKZ Neustadt an der Weinstraße KG zwei Parkdecks mit insgesamt 165 Kfz-Stellplätzen inklusive aller Parkbetriebseinrichtungen sowie Betriebs- und Nebenkosten im ehemaligen Hertie-Gebäude pachtet. Begründung ist die dringende Notwendigkeit der Schaffung öffentlichen Parkraums im Innenstadtbereich. Die Leerung der Geldautomaten erfolgt durch die Stadt, den Betrieb und Unterhalt der Park-Betriebseinrichtungen übernimmt die Devello AG & Co EKZ Neustadt an der Weinstraße KG.
Vergabe von Ingenieursleistungen für den Ausbau der Talstraße (B39) zwischen Fröbel- und Gipserstraße
Der Hauptausschluss beschließt die Vergabe von Ingenieursleistungen in Höhe von ca. 85.000 Euro für die Objektplanung der Verkehrsanlagen und die planungsbegleitende Vermessung für den Ausbau der Talstraße an ein Ingenieurbüro aus Neustadt an der Weinstraße.