MAINZ – Durch den Einsatz des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV) wurde der Ende Juli 2018 herausgegebene Erlass zu Brauchtumsfahrten bzw. Weinbergsrundfahrten deutlich entschärft. Das rheinland-pfälzische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat heute den überarbeiteten Entwurf veröffentlicht.
Die erste Version hätte für massive Einschränkungen und zu einem unverhältnismäßigen Bürokratieaufwand für die Betriebe geführt, wodurch die Zukunft der Weinbergsrundfahren gefährdet gewesen wäre.
In den vergangenen Monaten hatte sich der BWV daher intensiv im Sinne der rheinland-pfälzischen Winzer eingesetzt. An den Gesprächen mit Vertretern der Landesregierung nahm auch der Vizepräsident des BWV und Präsident des Weinbauverbandes Rheinhessen, Ingo Steitz, teil. Insbesondere im größten deutschen Weinanbaugebiet Rheinhessen hatten die im ursprünglichen Erlass enthaltenen Vorgaben zu großem Unmut geführt, da in den dortigen Weinbaugemeinden seit vielen Jahren diese Brauchtumsveranstaltungen durchgeführt werden.
Nach der Überarbeitung des Regelwerkes sind nun einige bürokratische Vorgaben entfallen und viele Passagen deutlich entschärft. So wurde die Pflicht zur Führung eines Fahrtenbuchs wieder gestrichen und auch die Vorlage einer detaillierten Kalkulation ist nicht mehr erforderlich. Darüber hinaus dürfen im Rahmen der Nachbarschaftshilfe weiterhin Fahrzeuge benachbarter Betriebe eingesetzt werden. Auch die Erhöhung der maximalen Personenzahl von 16 auf 24 kommt den Winzern entgegen.
Die praxisgerechte Anpassung des Erlasses, die schon vor der ersten Veröffentlichung vom BWV gefordert worden war, sichert die Durchführung der Weinbergsrundfahrten langfristig und sorgt für den Erhalt dieser wichtigen Brauchtumsveranstaltungen in den Weinanbaugebieten.