Wiesbaden – Wahl- und Stimmberechtigte, die keine Wahlbenachrichtigung erhalten oder diese vielleicht verlegt haben, können dennoch wählen und abstimmen, wenn sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Der Landeswahlleiter ruft alle wahl- und stimmberechtigten hessischen Bürgerinnen und Bürger dazu auf, ihr Wahlrecht zur Landtagswahl und ihr Stimmrecht für die Volksabstimmungen zu nutzen und damit ihrer staatsbürgerlichen Verantwortung gerecht zu werden.
Für den Fall, dass man im Wahllokal nicht persönlich bekannt ist, sollte der Personalausweis oder ein anderes amtliches Ausweispapier mitgebracht werden. Wer sein Wahllokal ausnahmsweise noch nicht oder nicht mehr kennt, kann dies durch einen kurzen Anruf bei der Wohnsitzgemeinde erfragen.
Wahl- und stimmberechtigt zur Landtagswahl und für die Volksabstimmungen in Hessen am kommenden Sonntag sind alle Deutschen, die am 28. Oktober 2000 oder früher geboren sind und mindestens seit dem 28. Juli 2018 ihren Hauptwohnsitz oder dauernden Aufenthalt in Hessen haben.