WORMS – Briefwahlanträge für die Oberbürgermeisterwahl am 4. November können noch bis Freitag, dem 2. November 2018, 18.00 Uhr, im Wormser Rathaus in Zimmer 220 (2.OG) beantragt werden.
Danach ist ausschließlich nur noch die Bearbeitung der Anträge von nachweislich plötzlich erkrankten Personen möglich. Dafür ist das Briefwahlbüro am Samstag, dem 3. November, von 10.00 bis 12.00 Uhr und am Sonntag, dem 4. November 2018, von 8.00 bis 15.00 Uhr geöffnet. Zur Beantragung der Briefwahlunterlagen oder deren Abholung für eine andere Person ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Die Abholung ist allerdings gemäß den Wahlgesetzen auf maximal vier Personen beschränkt. Am Feiertag Allerheiligen (1. November) sind das Rathaus und das Briefwahlbüro geschlossen.
Die Wahldienststelle empfiehlt, die Briefwahlanträge möglichst bald zu stellen, damit die Briefwahlunterlagen den Wahlberechtigten rechtzeitig übergeben bzw. zugestellt werden können. Sofern die Wahlbriefe nicht persönlich ins Rathaus der Stadt Worms gebracht werden, müssen sie so frühzeitig bei der Post aufgegeben werden, dass sie bis zum Wahlsonntag um 18.00 Uhr im Rathaus eingehen.
Bei der Oberbürgermeisterwahl gibt es im Gegensatz zur Bundestagswahl keine Sonntagszustellung der Wahlbriefe. Es ist somit darauf zu achten, dass Wahlbriefe bis zur letzten, auf dem Briefkasten angegebenen Leerungszeit am Freitag, 2. November, eingeworfen sind, damit sie noch an die Stadtverwaltung Worms ausgeliefert werden.
Ansonsten ist es ratsam, die Wahlbriefe bis zum Wahlsonntag um 18.00 Uhr persönlich im Rathaus abzugeben oder in den Rathaus-Briefkasten einzuwerfen.