MAINZ – 24.10.2018. „Das Urteil ist aus unserer Sicht unverhältnismäßig. Es würde Pendler und Unternehmen mit älteren Dieselfahrzeugen hart treffen, sollten ab September 2019 keine entsprechenden Fahrzeuge mehr in Mainz fahren dürfen.
Laut Umweltbundesamt lag 2017 die durchschnittliche Belastung mit Stickstoffdioxid in Mainz bei 48 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Die EU-Grenze liegt bei einem Jahresmittelwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter. Angesichts der von der Stadt Mainz bereits in Angriff genommenen und noch ausstehenden Maßnahmen ist davon auszugehen, dass sich die Belastung weiter dem Grenzwert annähert. Es ist daher unverständlich, weshalb das Gericht zum jetzigen Zeitpunkt dieses Urteil fällt, da sich die Luftqualität in den vergangenen Jahren deutlich verbessert hat. Zudem sei nicht vergessen, dass dieser Grenzwert sehr ambitioniert ist. Am Arbeitsplatz in geschlossenen Räumen ist mehr als das zwanzigfache erlaubt. Der Vergleich zeigt, wie willkürlich solche Grenzwerte sind, genauso willkürlich übrigens wie die Platzierung der Messstellen im Stadtgebiet.
Von den in Mainz zugelassenen Diesel-Fahrzeugen entfallen über 11.000 auf die Euro-Norm 4 oder darunter. Das lässt erahnen, wie viele Einwohner und Firmen betroffen sein könnten. Hinzu kommen die nach Mainz einpendelnden Arbeitnehmer und Firmen mit älteren Dieselfahrzeugen. Für alle Gruppen gilt: Fahrverbote sind ein schwerwiegender Eingriff in ihre Eigentumsrechte, da der materielle Wert und praktische Nutzen ihrer Fahrzeuge deutlich gemindert wird.
Wir fordern die Stadt Mainz auf, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Zudem soll sie soweit als möglich die Umsetzung ihrer Pläne zur Luftverbesserung beschleunigen.“