MAINZ – Die Stadt Mainz soll laut Verwaltungsgericht Mainz Fahrverbote für Diesel spätestens zum 01.09.2019 verhängen. Den Umfang ließ das Gericht noch offen. Das Gericht machte aber klar, dass ein Verbot in der Parcusstraße alleine nicht reichen wird.
Dr. Jan Bollinger war bei der Urteilsverkündigung anwesend und erklärte: „Dies ist ein schwarzer Tag für die 800.000 Diesel-Fahrer in Rheinland-Pfalz, vor allem für Pendler und Handwerker. Leider ist das Fahrverbot nicht mehr überraschend. Bund, Land und Stadt haben schwere Fehler begangen. Alle haben immer wieder bekundet, dass man Fahrverbote vermeiden will. Jedoch wurde nicht konsequent gehandelt, um bei der Verantwortung der Landesregierung und des Landesumweltamtes zu bleiben.
Laut EU-Richtlinie darf man die Messstationen bis zu 10 m vom Fahrbahnrand entfernt stellen. Die Messstation Parcusstraße in Mainz steht dagegen auf einem Mittelstreifen und in der Nähe einer vielbefahrenen Kreuzung. Beides ist unzulässig bzw. macht die gemessenen Werte irrelevant. Doch leider hat das Gericht hier nicht weiter nachgehakt. Die Stadt Mainz sollte nicht zuletzt darum in Berufung gehen und eine Neumessung mit modifizierten Stationsstandorten fordern.
In der mündlichen Verhandlung ist auch deutlich geworden, dass das angebliche Sofortprogramm des Bundes „Saubere Luft“ in der Praxis eher ein Maßnahmenverzögerungsprogramm war. Neue Auflagen durch das Bundesprogramm hatten zumindest in Mainz dazu geführt, die Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen zu verzögern.
Dr. Jan Bollinger ist parlamentarischer Geschäftsführer und verkehrspolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion im Landtag Rheinland-Pfalz.