Frankfurt am Main – Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens der Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt.
Vor dem Bundesligaspiel bei Borussia Mönchengladbach am 26. September 2018 wurden im Frankfurter Zuschauerbereich zehn pyrotechnische Gegenstände abgebrannt.
Eintracht Frankfurt hat dem Urteil zugestimmt.