Waffenarsenal
Waffenarsenal

Überherrn/Frankfurt am Main (ots) – Zollfahnder haben bei einem 48-Jährigen in Überherrn (Landkreis Saarlouis) 16 Schusswaffen, 4 Schalldämpfer, 2 verbotene Messer und 20 wesentliche Teile von Schusswaffen (Läufe, Verschlüsse), für die er keine Berechtigungen besaß, sichergestellt.

Der Sportschütze besaß zudem 5 legale Waffen und die dazugehörige Munition, die in seiner Waffenbesitzkarte eingetragen waren. Diese Waffen und die Munition wurden der zuständigen Waffenbehörde übergeben. Seine Waffenbesitzkarte wird ihm vermutlich entzogen werden.

Auf die Spur des Mannes führten die Ermittler des Zollfahndungsamts Frankfurt am Main, Dienstsitz Kaiserslautern, Informationen über den Bezug von einem nach dem Waffengesetz verbotenen Gegenstand aus China. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken erwirkte daraufhin einen Durchsuchungsbeschluss, der am 11. Oktober vollstreckt wurde.

Geladener Revolver im Nachttisch
Geladener Revolver im Nachttisch

“Ein geladener Revolver, für den der Beschuldigte keine Berechtigung besaß, befand sich in seiner Nachttischschublade. Bei den übrigen 15 Schusswaffen handelt es sich um Dekorationswaffen, die bearbeitet wurden. Inwieweit diese schussfähig sind, muss nun ein Gutachten ergeben”, so Hans-Jürgen Schmidt, Sprecher des Zollfahndungsamts Frankfurt am Main.