Pirmasens – Der Wahlausschuss zur Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Pirmasens hatte in seiner Sitzung am 13. September 2018 den Wahlvorschlag Markus Walter (NPD) nicht zur Wahl zugelassen. Grund dafür war, dass Zweifel daran bestehen, dass der Kandidat jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt, was eine zwingende Voraussetzung zur Wählbarkeit für das Amt des Oberbürgermeisters darstellt.
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) als zuständige Aufsichtsbehörde hat von Amts wegen eine Prüfung nach den Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes vorgenommen. Die ADD hat der Stadtverwaltung Pirmasens schriftlich mitgeteilt, dass die Entscheidung des Wahlausschusses rechtlich nicht zu beanstanden ist. Dies gelte sowohl für das formelle Verfahren, als auch für die inhaltliche Begründung der Zurückweisung.
Die ADD gelangt zu der Auffassung, dass berechtigte Zweifel an der Gewähr der Verfassungstreue von Herrn Walter gegeben seien, da dieser ein hochrangiger Funktionär der NPD sei und es sich nach höchstrichterlicher Rechtsprechung dabei um eine rechtsextreme Partei handele, die politische Ziele verfolge, welche mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung nicht zu vereinbaren seien. Außerdem habe der Wahlausschuss bei seiner Entscheidung nicht ausschließlich auf die Parteizugehörigkeit abgestellt, sondern auch Aussagen in sozialen Netzwerken und andere im Internet veröffentlichte Kommentare sowie Äußerungen des Kandidaten in den Stadtratssitzungen ergänzend dazu herangezogen, um die Zweifel an der Verfassungstreue zu begründen.
Oberbürgermeister-Wahl am Sonntag, 28. Oktober 2018
In der Stadt Pirmasens mit ihren sieben Ortsbezirken sind am Sonntag, 28. Oktober 2018, fast 32.500 Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Der Stadtwahlausschuss hat in seiner Sitzung am 13. September 2018 zwei Wahlvorschläge zugelassen. Um das Amt des Oberbürgermeistes der Stadt Pirmasens bewerben sich Markus Zwick (CDU) und Sebastian Tilly (SPD). Die Stadt Pirmasens mit ihren sieben Ortsbezirken ist in 41 allgemeine Stimmbezirke aufgeteilt. Die Briefwahl wird in zehn Briefwahlbezirken ausgezählt. Bis zum heutigen Donnerstag, 25. Oktober 2018, haben bisher 4 250 Pirmasenser Briefwahl beantragt oder ihre Stimme im Wahlbüro abgegeben.
Am kommenden Freitag, 26. Oktober 2018, 18 Uhr, endet die Frist für die Beantragung von Briefwahl für die Wahl zum Oberbürgermeister der Stadt Pirmasens. Alle Briefwahlanträge müssen bis zu diesem Zeitpunkt beim Wahlbüro, Rathaus am Exerzierplatz, Zimmer 1.21 im 1.OG, eingegangen sein. Das Wahlbüro ist am kommenden Freitag von 9 bis 18 Uhr durchgehend geöffnet. Wähler, die beabsichtigen, sich ihre Briefwahlunterlagen zusenden zu lassen, werden gebeten, ihre Anträge möglichst frühzeitig einzureichen, damit die Unterlagen im Postversand rechtzeitig zugestellt werden können.
Ausnahmsweise kann im Falle einer plötzlichen Erkrankung auch noch am Wahltag, also am Sonntag, 28. Oktober 2018, bis 15 Uhr Briefwahl beantragt werden. Die Entgegennahme der Briefwahlunterlagen durch einen anderen ist möglich, wenn eine schriftliche Vollmacht vorliegt. Wer einen Wahlschein beantragt hat, kann mit diesem nur per Briefwahl wählen, die Wahl im Wahllokal ist nicht mehr möglich.
Am Wahlsonntag ist das Wahlbüro von 8 Uhr bis zum Ende der Auszählung geöffnet. Die Wahlzeit endet um 18 Uhr. Bis zu diesem Zeitpunkt können Wahlbriefe im Rathaus am Exerzierplatz abgegeben werden. Die Hausbriefkästen am Rathaus und dem Haus der Finanzen, Ringstraße 68-70, werden bis 18 Uhr geleert. Verspätet eingegangene Wahlbriefe müssen zurückgewiesen werden. Die Abgabe von Wahlbriefen in den Wahllokalen ist nicht möglich.