DFB verhängt Strafe über 25.000 Euro und Teilausschluss auf Bewährung

Strafe

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Kaiserslautern Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichem Verhaltens seiner Anhänger bei den Auswärtsspielen in Sandhausen und Karlsruhe mit einer Geldstrafe in Höhe von 25.000 Euro belegt.

Dem 1. FC Kaiserslautern wird nachgelassen, hiervon einen Beitrag in Höhe von bis zu 10.000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden.

Zudem muss der FCK ein Heimspiel unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen. Konkret ist hier die Schließung der Blöcke 7.1, 8.1 und 9.1 der Westtribüne des Stadions vorgesehen. Die Vollstreckung dieser Maßnahme wurde unter besonderer Würdigung der Anstrengungen des 1. FC Kaiserslautern im präventiven Bereich zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit läuft bis zum 31. Dezember 2016. Schwerwiegende Wiederholungsfälle, unabhängig ob bei Heim- oder Auswärtsspielen, führen zum Widerruf der Bewährung.

Beim Auswärtsspiel des FCK in Sandhausen am 16. Oktober 2015 wurden während der gesamten Dauer des Spiels mehrfach Gegenstände aus dem Gästefanblock in den Innenraum des Stadions sowie auf das Spielfeld und in Richtung des Schiedsrichters geworfen. Dabei handelte es sich um Feuerzeuge und Plastik-Trinkbecher.

Beim Auswärtsspiel des FCK in Karlsruhe am 24. Oktober 2015 wurden aus dem Gästefanblock heraus zahlreiche Böller, Leuchtraketen, Rauchbomben und bengalische Feuer gezündet. Dabei wurden Raketen in die Zuschauerblöcke und auf das Spielfeld abgeschossen sowie Böller und Rauchbomben auf Mitarbeiter des Ordnungsdienstes geworfen. Hierdurch kam es zu einer erheblichen Gefährdung von Zuschauern und Personen im Innenraum.

Unter wohlwollender Berücksichtigung der Angaben des Vereines zu den im Einzelnen detailliert beschriebenen Investitionsmaßnahmen, im Hinblick auf die daraus abzuleitenden Bemühungen zur Verbesserung der Sicherheit im Fritz-Walter-Stadion und bei vergleichender Betrachtung ähnlicher Vorfälle und Sanktionen, erschien dem DFB-Sportgericht die Modifizierung der Sanktion durch Einräumung einer teilweisen Verwendungsbefugnis der Geldstrafe für entsprechende Maßnahmen (bis zu 10.000,- Euro) vertretbar und angemessen.

Straferschwerend fiel beim Urteil ins Gewicht, dass der 1. FC Kaiserslautern in jüngster Vergangenheit wiederholt sportgerichtlich in Erscheinung getreten ist. So wurde der Verein in der Spielzeit 2014/15 wegen fünf Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 17.000 Euro und zuletzt in der laufenden Spielzeit 2015/16 mit einer Geldstrafe in Höhe von 8.000 Euro belegt.

Der Verein hat dem Strafmaß zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

Der Verein verurteilt ein solches Verhalten auf das Schärfste und ruft seine Fans erneut dazu auf, solche Aktionen unbedingt zu unterlassen. Mit einem solchen Verhalten werden Verletzungen von Stadionbesuchern vorsätzlich und fahrlässig in Kauf genommen. Der 1. FC Kaiserslautern wird weiterhin alles tun, um Einzeltäter zu ermitteln und behält sich organisatorische Maßnahmen vor.