Karlsruhe (ots) – Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) hat am 26. Oktober 2018 beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs einen Haftbefehl gegen den 26- jährigen afghanischen Staatsangehörigen Ahmad Zaheer D. erwirkt. Der Beschuldigte war tags zuvor (25. Oktober 2018) im Landkreis Ebersberg vorläufig festgenommen worden. Zudem war dort die Wohnung des Beschuldigten durchsucht worden.
Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, gemeinsam mit anderen drei nach dem humanitären Völkerrecht zu schützende Personen grausam und unmenschlich behandelt zu haben (§ 8 Abs. 1 Nr. 3 VStGB, § 25 Abs. 2 StGB). In dem Haftbefehl wird dem Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Ahmad Zaheer D. war Offizier in den afghanischen Streitkräften. In deren Auftrag verhörte er in Afghanistan drei gegnerische Kämpfer, die zuvor gefangen genommen worden waren. Während ein mit einem Sturmgewehr bewaffneter Angehöriger der afghanischen Sicherheitskräfte die Vernehmung absicherte, befragte und misshandelte der Beschuldigte zusammen mit einer weiteren Person die Gefangenen. Dabei gingen sie arbeitsteilig vor. Der Beschuldigte selbst zog einen der Gefangenen an den Haaren und schlug zu. Die zweite Verhörsperson versetzte einem der Gefangenen wuchtige Schläge mit einem Plastikrohr. Zudem stieß er einen anderen Gefangenen um und schlug anschließend mehrfach auf ihn ein.
Der Beschuldigte wurde am 26. Oktober 2018 dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der Haftbefehl erlassen und den Vollzug von Untersuchungshaft angeordnet hat.