Mettenheim (ots) – Unbekannter Fahrzeugführer beschädigte am Montagabend, zwischen 19:00 und 20:00 Uhr einen geparkten PKW und flüchtete von der Unfallstelle.
Der dunkle VW Golf war in der Bahnhofstraße Höhe Hausnummer 2, längs der Fahrbahn ordnungsgemäß abgestellt. Offenbar beim Rangieren prallte ein unbekannter Fahrzeugführer gegen den linken vorderen Kotflügel und die Stoßstange, verursachte Sachschaden und entfernte sich unerlaubt vom Unfallort.
Die Polizei weist darauf hin, dass unerlaubtes Entfernen vom Unfallort kein Kavaliersdelikt ist. Eine Unfallflucht ist eine Straftat, ähnlich einem Diebstahl oder einer Körperverletzung. In vielen Fällen bleiben die Geschädigten zudem auf den Kosten sitzen.
Es könnte auch Ihr Auto treffen. Helfen Sie uns, Unfallopfern zu helfen. Wenn Sie Zeuge einer Verkehrsunfallflucht werden, notieren Sie sich das Kennzeichen oder machen Sie ein Foto mit Ihrem Handy. Verständigen Sie bitte aber auf jeden Fall unverzüglich die Polizei.