Neustadt an der Weinstraße – Mit Ablauf des 10. November 2018 verlieren die Geldspielgeräte der alten Generation (TR 4.0 und 4.1) ihre Zulassung. Darauf hat die Stadtverwaltung Neustadt hingewiesen.
Ab dem 12. November dürfen dann nur noch Geldspielgeräte der neuesten Generation (TR 5.0) betrieben werden. Die Zulassungsnummer dieser Geräte beginnen alle mit der Prüfziffer 4. An stillen Feiertagen (Volkstrauertag, Karfreitag, Ostersonntag, Allerheiligen, Totensonntag und 1. Weihnachtsfeiertag), dürfen in Spielhallen und Gaststätten ohnehin keine Geldspielgeräte betrieben werden.