Kreis Kaiserslautern – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und ihr habt etwas gesehen, dann wendet Euch bitte an die zuständige Polizeidienststelle.
Mehlingen: Betrunken mit Ford in Graben gerutscht
(ots) – Mit seinem Ford Fiesta rutschte in der Nacht zu Mittwoch gegen 4 Uhr ein 22-Jähriger in den Straßengraben neben der Landstraße zwischen Enkenbach und Mehlingen.
Ein Verkehrsteilnehmer meldete einen im Graben stehenden Wagen. Bei der Überprüfung fanden die Polizeibeamten den Wagen wie gemeldet vor. Am Steuer saß ein 22-Jähriger aus Enkenbach, der nicht erklären konnte, was passiert war. Bei der Kontrolle des Mannes ergab sich der Verdacht, dass er Alkohol getrunken hatte. Ein Alkotest bestätigt diesen Verdacht. Der Test ergab einen Wert von 1,57 Promille. Gegen den Mann wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen.
Ramstein-Miesenbach: Unfall mit acht beteiligten Fahrzeugen
(ots) – Am frühen Abend des 13.11.2018 kam es auf der Autobahn A6 in Richtung Saarbrücken an der Anschlussstelle Ramstein zu einem Verkehrsunfall. Wegen der dortigen Verengung der Fahrbahn kam es zu einem Stau. Die von hinten kommenden Fahrzeuge erkannten , vermutlich infolge unangepasster Geschwindigkeit, die Situation zu spät und fuhren in das Stauende. Es waren insgesamt 8 Fahrzeuge ineinander verkeilt. Öl und Treibstoff lief aus einigen Fahrzeugen aus. 3 Personen wurden verletzt und mussten zur weiteren Versorgung ins Westpfalzklinikum verbracht werden. Die Bereitschaft der Autobahnmeisterei musste verständigt werden um die Fahrbahn zu reinigen. Es waren mehrere Abschleppdienste und acht Mann der Feuerwehr Kaiserslautern vor Ort. Es entstand ein Stau von ca. 9km Länge, da die Unfallstelle nur einspurig passiert werden konnte. Der Gesamtschaden wird auf ca. 30000 EUR geschätzt.
Bekämpfung der Hauptunfallursachen
Kaiserslautern, Waldmohr, Kusel (ots) – Beamte der Polizeidirektion Kaiserslautern nehmen einen Nachmittag lang den fließenden Verkehr unter die Lupe. Es galt berauschte Fahrer aus dem Verkehr zu ziehen; außerdem wurde nach überregional aktiven Tätern gefahndet.
- Sieben Fahrer standen unter aktuellem Einfluss von Betäubungsmitteln, die Fahrt endete und Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet. Weiterhin folgen Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, eine kleine Menge Drogen konnte sichergestellt werden.
- Gleich vier Verfahren mussten eingeleitet werden, weil die Verkehrsteilnehmer nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis waren.
- Ein Fahrer hatte so viel Alkohol getrunken, dass er dem Grenzwert bedenklich nahekam; die unmittelbar bevorstehende Fahrt konnte noch verhindert werden.
Zusätzlich wurden Alltagsverstöße erkannt, wie z. B. das gefahrenträchtige Nutzen eines Smartphones während der Fahrt; Verstöße gegen die Anschnallpflicht sowie das Nichtmitführen von Papieren lagen im zweistelligen Bereich.
Kreisgebiet: Unbekannte haben Anfang dieser Woche mit einer Betrugsmasche versucht mehrere tausend Euro von einem Verein im Landkreis zu ergaunern.
Die Masche, mit der die Betrüger vorgingen, ist – in abgewandelter Form – als “CEO Fraud” (CEO, Chief Executive Officer (engl.) = Geschäftsführer; Fraud (engl.) = Betrug) bekannt: Unbekannte geben sich als Führungskräfte des Unternehmens aus und fordern in täuschend echt aufgemachten E-Mails, Briefen oder Telefonaten Mitarbeiter dazu auf, einen größeren Geldbetrag auf ein fremdes Konto im Ausland zu überweisen.
Die Betrüger gehen dabei sehr raffiniert vor. Sie verschaffen sich vorher umfangreich Informationen über das Unternehmen, um so an Insiderwissen für ihre Betrugsmasche zu gelangen. Im Blick haben sie dabei Wirtschaftsberichte, das Handelsregister, Werbebroschüren des Unternehmens oder deren Internetauftritt. Sie interessieren sich insbesondere für Geschäftspartner, künftige Investments und E-Mail-Adressen von Unternehmensmitarbeitern.
Eine weitere wichtige Informationsquelle sind Soziale Netzwerke, in denen Mitarbeiter ihre Funktion und Tätigkeit oder persönliche Details preisgeben.
Haben sie sich gründlich informiert, nehmen die Betrüger zu einem “ausgeforschten” Mitarbeiter Kontakt auf und geben sich als leitende Angestellte, Geschäftsführer oder Handelspartner aus. In der Regel sind ihre Opfer Mitarbeiter aus der Buchhaltung oder der Finanzabteilung – Personen, die berechtigt sind, Überweisungen zu tätigen. Unter einem Vorwand, zum Beispiel eines wichtigen Auslandsgeschäfts oder einer Änderung der Bankverbindung, werden die Mitarbeiter aufgefordert größere Geldsummen auf ein ausländisches Bankkonto zu überweisen. Der betroffene Angestellte wird oft zur Geheimhaltung verpflichtet und unter Zeitdruck gesetzt. Die Kontaktaufnahme erfolgt dabei per gefälschter E-Mail, gefälschtem Brief oder auch per Telefon. Die beim Mitarbeiter angezeigte Telefonnummer ist meist manipuliert.
In dem aktuellen Fall ist die Betrugsmasche leicht verändert worden. Die Täter gaben sich als Vorsitzender des Vereins aus und kontaktierten die Schatzmeisterin am Montagabend per E-Mail. Sie sollte einen vierstelligen Betrag auf ein Konto in Italien überweisen. Da die E-Mail sehr gut gefälscht war, erkannte die Frau den Betrug zunächst nicht und überwies das Geld. In einem Telefonat mit dem Vereinsvorsitzenden am nächsten Morgen flog der Schwindel aber auf.
Der Vereinsvorsitzende reagierte richtig und erstattete sofort Anzeige bei der Polizei. Die Überweisung konnte bei der Bank noch angehalten werden. Deshalb ist dem Verein kein finanzieller Schaden entstanden. Die Kriminalpolizei ermittelt.
Um sich vor dieser Betrugsmasche besser schützen zu können gibt die Polizei folgende Tipps:
- Achten Sie darauf, welche Informationen Sie über Ihr Unternehmen oder ihren Verein veröffentlichen
- Informieren Sie Ihre Mitarbeiter und die Mitglieder des Vereinsvorstandes über die Betrugsmasche “CEO-Fraud”
- Führen Sie klare Abwesenheitsregelungen und interne Kontrollmechanismen ein
Beispielsweise sollte bei ungewöhnlichen Überweisungsaufträgen vor einer Transaktion:
- Geprüft werden, ob die Absenderadresse der E-Mail korrekt ist
- Geprüft werden, ob die Zahlungsaufforderung auch tatsächlich vom genannten Auftraggeber stammt, zum Beispiel per Rückruf
- Die Geschäftsleitung beziehungsweise der Vorgesetzte informiert werden
Bei Auffälligkeiten oder Fragen wenden Sie sich an Ihre örtliche Polizeidienststelle oder an das zuständige Landeskriminalamt.