MAINZ – Die schriftliche Begründung zum Mainzer Urteil zu Diesel-Fahrverboten liegt vor. Die Stadt Mainz muss nun innerhalb der nächsten vier Wochen entscheiden, ob sie gegen das Urteil Berufung einlegt.
Hierzu rät der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Landtagsfraktion Dr. Jan Bollinger dringend: „Das nun schriftlich vorliegende Gerichtsurteil lässt einige Fragen offen, die erst in einer Berufungsverhandlung geklärt werden können. Sind etwa die Messstationen, auf denen das Verdikt gegen Mainz beruht, richtig positioniert? Sind Diesel-Fahrverbote wirklich verhältnismäßig?“
Erstaunlich findet Dr. Jan Bollinger auch, dass das Gericht den inoffiziellen Messungen durch sogenannte Passivsammler, die eine hohe Fehlerquote haben, Gewicht beimisst. Sein Fazit: „Ein Berufungsverfahren ist der sicherste Weg, um Fahrverbote zu vermeiden. Ansonsten, das wird aus der schriftlichen Urteilsbegründung deutlich, drohen Fahrverbote für Diesel bis Euronorm 5 in der gesamten Mainzer Altstadt einschließlich des Straßenzugs Kaiserstraße/Parcusstraße.“
Auch an das Land hat Dr. Jan Bollinger Forderungen: „In einem Berufungsverfahren sollte natürlich das Land Rheinland-Pfalz der Stadt Mainz mit fachlicher Expertise zur Seite stehen. Ein Eingeständnis des Landesumweltamtes, dass man die Messstation Parcusstraße an der falschen Stelle aufgestellt hat, würde bereits das ganze Fundament, auf dem die Diesel-Fahrverbote in Mainz beruhen, brüchig machen.“
Dr. Jan Bollinger kündigt ferner eine große Anfrage der AfD-Fraktion zu den genannten kritischen Fragen an.
Dr. Jan Bollinger ist Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Landtagsfraktion im Landtag Rheinland-Pfalz.