Neckar-Odenwald-Kreis – News, Termine, Kulturelles und Wissenswertes
Berufliche Beratung für Frauen im Neckar-Odenwald-Kreis
Mosbach. Erstmalig und in Kooperation mit der Beauftragten für Chancengleichheit und Frauenförderung des Neckar-Odenwald-Kreises bietet die „Kontaktstelle Frau und Beruf Mannheim – Rhein-Neckar-Odenwald“ Beratungstage im Kreis an. Am 20. November sowie am 4. Dezember sind die Beraterinnen der Kontaktstelle ganztägig in Mosbach im Hauptsitz des Landratsamtes in der Neckarelzer Straße 7 vor Ort. Um Terminvereinbarung für die kostenlose, vertrauliche und individuelle Beratung unter 0621/ 293 2590 (vormittags) oder per E-Mail an frauundberuf@mannheim.de wird gebeten.
Als Landesprogramm beraten die Kontaktstellen „Frau und Beruf“ mit Unterstützung des Wirtschaftsministeriums in ganz Baden-Württemberg. Angesprochen werden können Fragen, die sich Frauen im Laufe ihres Berufslebens stellen: Berufliche (Um-) Orientierung, Stellensuche, Wiedereinstieg, Weiterbildung, Aufstieg oder Existenzgründung. Weitere Informationen finden sich unter www.frauundberuf-mannheim.de und www.frauundberuf-bw.de.
4. Betroffenen- und Angehörigenkonferenz im Landratsamt: Plattform für Fragen, Anregungen, Austausch und Vernetzung
Mosbach. Zur 4. Betroffenen- und Angehörigenkonferenz trafen sich Menschen mit und ohne Behinderung auf Einladung der kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung, Jutta Schüle, im Landratsamt. Ziel dieser Veranstaltung ist es, Menschen mit Behinderung, deren Angehörige, rechtliche Betreuer sowie Interessenvertretungen über aktuelle Entwicklungen zu informieren und eine Plattform für Fragen, Anregungen, Austausch und Vernetzung zu bieten.
Jutta Schüle konnte so rund 30 Teilnehmer begrüßen. „Einer umfassenden und gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen gesellschaftlichen Bereichen wollen alle hier Anwesenden Rechnung tragen“, sagte sie zu Beginn. Entscheidend sei, die Begegnung von Menschen auf Augenhöhe, mit Respekt und Wertschätzung.
Im Folgenden richtete die Leiterin des Fachbereiches Jugend und Soziales, Renate Körber, Grußworte an die Konferenzteilnehmer. Sie berichtete über die Entwicklungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und dessen schrittweise Umsetzung im Landkreis. Neben der Bestätigung der Stadt- und Landkreise Baden-Württembergs als zukünftig weiterhin zuständige Träger der Eingliederungshilfe gab sie bekannt, dass die Umsetzung des in mehreren Schritten in Kraft tretenden Gesetzes in enger Kooperation mit den Leistungserbringern erfolgen soll. Erwünscht sei bei allen Beteiligten, den Leistungsberechtigten ebenso wie den Leistungserbringern und Kostenträgern, eine schnelle und reibungslose Umsetzung der neuen rechtlichen Grundlagen. Voraussetzung hierfür ist allerdings noch von Seiten des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg die Festlegung des zukünftigen Bedarfsermittlungsinstrumentes und der Abschluss eines Rahmenvertrags für die Vergütungsvereinbarungen zwischen dem Landkreis und den Leistungserbringern.
Hier knüpfte der Leiter des Fachdienstes Eingliederungshilfe beim Landratsamt, Christian Köckeritz, mit einer Präsentation und Erläuterungen zum Stand des BTHG an. Er vermittelt aktuelle Informationen rund um das Gesetz, verdeutlichte noch einmal dessen Ziele nach mehr Selbstbestimmung und gleichberechtigter Teilhabe.
Ein im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes entstandenes Novum, so eine weitere Information an die Teilnehmer, ist die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB). Hier finanziert der Bundesgesetzgeber für fünf Jahre eine zusätzliche, unabhängige Beratungsstelle zu Fragen der Teilhabe und Rehabilitation. Die Beratung erfolgt durch Betroffene für Betroffene, Expertenwissen soll genutzt werden. Träger dieses neuen und kostenlosen Beratungsangebotes im Kreis ist die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Baden-Württemberg. Die Beratung findet im Mehrgenerationenhaus in Mosbach statt.
In der Austausch- und Fragerunde wurde von den Teilnehmern Bezug genommen auf den Abbau von Barrieren im Öffentlichen Personennahverkehr und die Wohnmöglichkeiten von Menschen mit psychischen Erkrankungen. Festgestellt wurde im Gespräch, dass die Barrierefreiheit in den genannten Bereichen noch wesentliche Spielräume zur Ausgestaltung offen hält und die Verantwortlichen vehement an ihre Verpflichtung erinnert werden müssten. Festgestellt wurde auch, dass die Betroffenen- und Angehörigenkonferenz des Neckar-Odenwald-Kreises erneut einen sehr wichtigen Beitrag zu gelebter Inklusion geleistet hat. „Die einmal im Jahr stattfindende und auf sehr positive Resonanz stoßende Konferenz ist nur eine der vielfältigen inklusiven Maßnahmen im Kreis“, so Schüle abschließend.