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Sonderstatus für Bad Kreuznach: Wirtschaftsdezernent Schlosser weist auf Möglichkeiten erweiterter Ladenöffnungszeiten hin
In rheinland-pfälzischen Kurorten wie Bad Kreuznach dürfen sonn- und feiertags nicht nur typische Kur- und Badeartikel, Süßes oder Floristik verkauft werden. Auch Anbieter solcher Waren, die speziell für Bad Kreuznach kennzeichnend sind, dürfen ihre Verkaufsstellen von Frühjahr bis Spätherbst an vierzig Sonn- und Feiertagen bis zu acht Stunden öffnen. „Damit kann dem Wunsch zahlreicher Geschäftsleute vielfach entsprochen werden“, teilt Beigeordneter Markus Schlosser mit.
Gerade für die kleinen Lädchen in der Innenstadt sei dies eine sehr charmante Lösung, findet der Beigeordnete, der für die intensive Nutzung der landesweiten Regelung zur Sonntagsöffnung wirbt. Die Öffnungsoption gilt für das ganze Stadtgebiet und umfasst alle Geschäfte, deren Sortiment überwiegend Badegegenstände, Devotionalien, Getränke, Milch und Milcherzeugnisse, frische Früchte, Süßwaren, Tabakwaren, Blumen, Bild- und Tonträger, Zeitungen und Zeitschriften umfasst; zudem Läden, die Waren mit einem spezifischen „Kreuznacher Charakter“ verkaufen. „Eben genau das, was wir in der Altstadt schon haben“, sagt Schlosser, „und auch gerne noch erweitern möchten.“
Er lädt interessierte Geschäftsinhaber daher ein, sich beim Gewerbeamt zu informieren, ob das Sortiment auch an Sonn- und Feiertagen verkauft werden darf – „damit wir im Frühjahr 2019 den Kreuznachern und ihren Gästen den Stadtbummel noch attraktiver gestalten können.“
Informationen und Kontakt: Stadtverwaltung Bad Kreuznach, Abteilung Gewerbe und Gaststätten, Brückes 2-8, Stephanie Orben, Zimmer 234, Telefon 0671/800-176, E-Mail: stephanie.orben@bad-kreuznach.de