MAINZ – Am 21. November 2018 erschien in einer Zeitung ein Artikel, welcher sich mit dem Urteil befasst, wonach ein in Deutschland aufgewachsener Ausländer ausgewiesen werden darf, wenn er eine besonders schwere Sexualstraftat begangen hat, die Ausdruck eines frauenverachtenden Weltbildes darstellt.
Ausgangsituation war die Vergewaltigung einer 16-jährigen durch den 19-jährigen Täter und zwei Mittäter, die alle aus türkisch-kurdischen Familien stammen. Die Täter wählten gerade die 16-jährige als Opfer aus, da sie die westlichen Wertevorstellungen angenommen habe und daher als „wertlose Schlampe“ angesehen wurde. Alle drei Sexualstraftäter wurden 2012 zu einer Haftstrafe von acht Jahren Haft verurteilt. Jetzt hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz die Ausweisung des damals 19-Jährigen Sexualstraftäters bestätigt und seinem Antrag auf Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis abgewiesen.
Uwe Junge, Fraktionsvorsitzender und innenpolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, begrüßt dieses Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz: „Endlich hat ein Richter die Gefährlichkeit dieser Straftäter erkannt, deutsches Recht angewandt und in seinem Urteil Rückgrat bewiesen. Ich hoffe, dass dieses Urteil in Rheinland-Pfalz Schule macht und sich auch bundesweit ausdehnt. Wer die freiheitlich-demokratische Grundordnung nicht akzeptiert und unsere Regeln nicht einsehen will, muss unser Land verlassen.“
Uwe Junge ist Fraktionsvorsitzender und innenpolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion im Landtag Rheinland-Pfalz.