Mannheim-Neckarau (ots) – Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim erließ das Amtsgericht Mannheim Haftbefehl gegen einen 32-jährigen türkischen Staatsangehörigen ohne festen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland. Nach derzeitigem Ermittlungsstand feierten die spätere Geschädigte, der Beschuldigte und drei weiteren Personen in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag eine Party in der Wohnung der 29-jährigen Geschädigten im Stadtteil Mannheim-Neckarau.
Am Donnerstag gegen 05 Uhr soll der Beschuldigte mit der Geschädigten in Streit geraten sein. Im Verlauf des Streits soll die Geschädigte vom Beschuldigten geschubst worden sein, so dass diese rücklings auf eine Wohnzimmercouch fiel. Danach habe der Beschuldigte sich auf die Frau gekniet und diese gewürgt. Zwei Zeugen sollen die Frau und den Mann daraufhin getrennt haben.
In der Folge setzen der Beschuldigte und die Geschädigte ihr Streitgespräch fort und sollen sie in ein angrenzendes Zimmer gegangen sein. Dort soll der Beschuldigte die Frau erneut zu Boden gestoßen und diese für mehrere Sekunden am Hals gewürgt haben. Währenddessen soll der Beschuldigte geäußert haben, die Geschädigte umbringen zu wollen. Durch das Würgen habe die Geschädigte kurzzeitig das Bewusstsein verloren. Wieder sollen die zwei Zeugen den Beschuldigten von weiterem Würgen abgehalten haben.
Nachdem die Frau ihr Bewusstsein wiedererlangt hatte, soll sie nach einem unbekannten Gegenstand gegriffen und mit diesem Abwehrbewegungen gegen den immer noch auf ihr knienden Beschuldigten geführt haben. Hierbei verletzte sie den Beschuldigten. Er zog sich eine ca. 6 cm lange Schnittverletzung am Oberkörper zu. Die Geschädigte erlitt leichte Verletzungen.
Beamte des Reviers Mannheim-Neckarau, die von aufmerksamen Nachbarn wegen Lärmbelästigung verständigt worden waren, konnten den Beschuldigten vorläufig festnehmen.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim wurde der Beschuldigte am Freitagmittag dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Mannheim vorgeführt. Dieser erließ gegen den Beschuldigten Haftbefehl aufgrund von bestehender Fluchtgefahr. Er wurde danach in eine Justizvollzuganstalt eingeliefert.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und des Kriminalkommissariats Mannheim dauern an.