Kaiserslautern (ots) – Zum Erfahrungsaustausch rund um das Thema “Gewalt gegen Rettungskräfte” haben sich am Freitag Einsatzkräfte der Rettungsdienste, Feuerwehr und Polizei beim Polizeipräsidium Westpfalz getroffen.
Neben Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte erfahren auch Hilfeleistende von Rettungsdienst und Feuerwehr zunehmend Gewalt. Während die Angehörigen der Polizei schon alleine als Träger des Gewaltmonopols mit dieser Thematik vertraut sind und im Rahmen von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen auf Gewalterfahrungen vorbetreitet werden, liegen bei Kräften anderer Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) wenige Erfahrungswerte vor.
Diesem Gedanken folgend lud das Polizeipräsidium Westpfalz Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anderer BOS zu einem Seminartag ein. Dr. Markus Matthias Thielgen, Psychologe der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz (HdP), sowie Thomas Sauer, Kommunikationsexperte der HdP, stellten Möglichkeiten zum Umgang mit Gewalt im Alltag von Polizei, Rettungsdienst und Feuerwehr dar. Insbesondere die polizeilichen Teilnehmer konnten von ihren Erfahrungen im Umgang mit gewalttätigen Situationen berichten und sich mit anderen Einsatzkräften austauschen.
Mit einer Gesetzesänderung reagierte der Gesetzgeber im Jahr 2017 auf die zunehmende Gewalt gegenüber Rettungskräften und führte den Paragraphen 115 Strafgesetzbuch ein. Demnach wird bestraft, wer bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not Hilfeleistende der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes durch Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt behindert. Wer in diesen Situationen die Einsatzkräfte tätlich angreift wird bestraft. Das Strafmaß sieht dabei Geldstrafen beziehungsweise Freiheitstrafen von bis zu fünf Jahren vor.
Den Einsatzkräften von Rettungsdiensten, Feuerwehr und Polizei schlagen immer öfter Hass, Beleidigungen und Gewalt entgegen. Immer öfter wird ihre Arbeit durch einen Mangel an Respekt erschwert – mangelnder Respekt vor dem Gesetz und vor den Menschen, die es durchsetzen. Mit der Gesetzesänderung werden tätliche Angriffe gegen Einsatzkräfte künftig härter bestraft. Und dies unabhängig davon, ob sie gerade eine Vollstreckungshandlung vornehmen oder nur in sonstiger Weise dienstlich handeln.