Kreis Karlsruhe – News, Termine, Kulturelles und Wissenswertes
Land weist Gelder für verbundbedingte Lasten des öffentlichen Personennahverkehrs zu
Kreistag stimmt Vereinbarung für weitere zwei Jahre zu
Kreis Karlsruhe. Der Kreistag stimmte in seiner Sitzung vom 22. November Neuregelungen für die sogenannte „Verbundförderung“ des öffentlichen Personennahverkehrs zu. Dahinter stehen finanzielle Zuwendungen des Landes Baden-Württemberg an die kommunalen Aufgabenträger des ÖPNV zur Abdeckung der kooperationsbedingten Lasten, im Falle des Landkreises Karlsruhe für den Karlsruher Verkehrsverbund (KVV). Nachdem die Verbundförderverträge landesweit zum 31.12.2018 auslaufen mussten neue Regelung getroffen werden. Im Hinblick auf die Reform des Personenbeförderungsgesetzes, wonach ÖPNV-Mittel kommunalisiert und Stadt- und Landkreise ab 2021 direkt Gelder aus dem kommunalen Finanzausgleich für die Finanzierung des Linienbusverkehrs zugewiesen bekommen hatte das Land vorgeschlagen, die Verbundförderverträge ohne größere Änderungen fortzuführen. Für den Landkreis Karlsruhe bedeutet dies, dass er für 2019 und 2020 weiterhin jährlich rund 3,9 Mio EUR erhält und die neue Vereinbarung inhaltlich weitestgehend identisch mit dem aktuell gültigen Vertrag ist. Das Gremium ermächtigte den Landrat, den Verbundfördervertrag sowie die ergänzende Vereinbarung zu unterzeichnen
Masterplan Asyl
Kreistag beschließt weiteren Rückbau von Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge
Integration steht jetzt im Vordergrund
Kreis Karlsruhe. Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 22. November in der Carl-Benz-Halle in Marxzell-Pfaffenrot der Fortschreibung des Masterplans „Asyl“ zugestimmt. Damit verfolgt der Landkreis den Abbau von Unterbringungsplätzen konsequent weiter.
Nur noch 334 Flüchtlinge wurden in den ersten zehn Monaten des Jahres dem Landkreis zur Unterbringung zugewiesen – in Spitzenzeiten musste die doppelte Anzahl in einem einzigen Monat untergebracht werden, dem entsprechend musste der Landkreis seine Kapazitäten damals ausrichten. Als erkennbar wurde, dass die Zahlen nicht weiter steigen sonder drastisch sinken werden, reagierte der Landkreis sofort: Geplante Vorhaben wurden gestoppt, behelfsmäßige Einrichtungen aufgelöst und Mietverträge vorzeitig aufgelöst. Angesichts der heute in Gemeinschaftsunterkünften (GU) des Landkreises lebenden 740 Flüchtlingen, den zu erwartenden Zahlen von durchschnittlich 25 Asylbewerbern pro Monat und dem Umstand, dass die Bewohner der Gemeinschaftsunterkünfte nach spätestens zwei Jahren in die Anschlussunterbringung in Verantwortung der Städte und Gemeinden gehen, werden die Kapazitäten weiter zurückgefahren. Auf diese Weise konnte die Zahl von 57 Gemeinschaftsunterkünften und 51 angemieteten Wohnungen auf aktuell 33 GU und eine Wohnung reduziert werden. Rund 944 anschlussuntergebrachte Flüchtlinge wohnen zudem in Form des sogenannten „Kombimodells“ in Räumlichkeiten des Landkreises, 175 Plätze wurden an Unternehmen und Privatpersonen für Wohnzwecke untervermietet. Der Masterplan sieht vor, die Gemeinschaftsunterkünfte bis zum Jahr 2020 auf zunächst sechs Standorte in Karlsdorf-Neuthard, Oberhausen-Rheinhausen, Pfinztal-Berghausen, Ubstadt-Weiher/Zeutern, Waghäusel und Waldbronn-Neurod zu reduzieren. Dazu wird auch über einen vorzeitigen Ausstieg aus längerfristig angemieteten Objekten verhandelt, wie das aktuell bei der ehemaligen Gemeinschaftsunterkunft „Im Stöckmädle 18“ in Karlsbad-Ittersbach der Fall ist, die im Sommer 2014 auf längere Sicht eingerichtet wurde und bis zu 180 Personen Obdach bot. Landrat Dr. Christoph Schnaudigel machte deutlich, dass die Kosten für die Unterbringung vom Land erstattet werden. Dies gelte auch für die Rückbaukosten sowie eventuelle Mietablösezahlungen. Allerdings müssten die Rückbaumassnahmen eng mit dem Regierungspräsidium abgestimmt werden.
Landrat Dr. Christoph Schnaudigel machte zudem deutlich, dass die zur Anschlussunterbringung anstehenden Personen in den bei Städten, Gemeinden und dem Landkreis derzeit vorhandenen Unterkünften gut untergebracht werden können und deshalb auch kein weiterer zusätzlicher Wohnraum für Flüchtlinge vorgehalten werden müsse.
Der Hauptaugenmerk liegt jetzt bei der Integration der 4.200 Flüchtlinge, die im Wege der Anschlussunterbringung in den Kreiskommunen leben. Unterstützung leisten hier spezielle Integrationsmanager auf Grundlage des „Paktes für Integration“, den das Land und die Kommunen unterzeichnet hatten und dessen Kernstück das Integrationsmanagement ist. 28 Städte und Gemeinden nahmen das Angebot des Landkreises in Anspruch, dieses Management für die Gemeinden durchzuführen, vier Gemeinden erledigen diese Aufgaben in eigener Regie. Zum Jahreswechsel 2017/18 hatten die Fachkräfte vor Ort mit ihrer Arbeit begonnen; seitdem wurden nahezu alle Geflüchteten kontaktiert und individuelle Integrationspläne erstellt. Landrat Dr. Christoph Schnaudigel berichtete, dass hier konsequent nach den Vorgaben des Landes vorgegangen wird und bereits Erfolge messbar sind: so hat sich die Zahl der Personen, die keinen oder nur einen geringen Integrationsbedarf haben, vergrößert. Dabei wird darauf geachtet, dass Doppelstrukturen vermieden werden und Synergieeffekte mit vorhandenen kommunalen Integrationsbeauftragten erzielt werden.
Landrat bringt Haushalt 2019 ein
Kreisumlage senken und Schulden abbauen
In guter konjunktureller Zeit Handlungsspielräume für die Zukunft schaffen
Kreis Karlsruhe. Aufwendungen von rund 483,7 Mio EUR denen ordentliche Erträge von knapp 503 Mio EUR gegenüberstehen und eine Senkung der Kreisumlage um zwei auf 30 Prozentpunkte sind die Eckdaten des Entwurfes des Kreishaushaltes für 2019, den Landrat Dr. Christoph Schnaudigel dem Kreistag in seiner jüngsten Sitzung vorlegte, die am 22. November in der Carl-Benz-Halle in Marxzell-Pfaffenrot stattfand.
Möglich wird die Senkung der Kreisumlage vor allem regen der guten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Die Steuereinnahmen steigen um insgesamt zehn Millionen Euro. Demgegenüber sinkt infolge der Reduzierung des Hebesatzes der Ertrag aus der Kreisumlage. Die Gemeinden werden um insgesamt drei Millionen Euro entlastet.
Größter Ausgabeposten ist der Sozialetat, der mit 240,9 Mio EUR gegenüber der Planung des Vorjahrs (232,4 Mio EUR) weiter gestiegen ist, was im Wesentlichen auf Fallzahlen- und Tarifsteigerungen sowie die schrittweise Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes zurückzuführen ist. Auf 97 Mio. EUR steigen die Personalkosten, was in erster Linie Tarifanpassungen geschuldet ist. Steigen sollen auch die Investitionen: Fast 26 Mio EUR, und damit 1,7 Mio EUR mehr als im Vorjahr stehen im Plan. Den Löwenanteil davon machen mit 7,2 Mio EUR die ersten beiden Bauabschnitte des Beruflichen Bildungszentrums Ettlingen aus, 6,9 Mio EUR sind für Modernisierungs- und Sanierungsarbeiten an der Handelslehranstalt Bruchsal, der Käthe-Kollwitz-Schule Bruchsal und der Karl-Berberich-Schule Bruchsal sowie der Ludwig-Guttmann-Schule Karlsbad und die Hardtwaldschule Karlsruhe-Neureut berücksichtigt. 3,2 Mio EUR sollen in den Bau von Kreisstraßen und Radwege und weitere 4,4 Mio EUR für Beschaffungen für die Berufs- und Sonderschulen sowie die Verwaltung fließen. 2,3 Mio EUR sind für ÖPNV-Maßnahmen im Bereich der S-Bahn-Strecken Karlsruhe-Mannheim sowie für Haltepunktverlängerungen vorgesehen. In den Grundstückswerwerb für die Straßenmeisterei Ettlingen sollen 0,8 Mio EUR fließen, 400.000 EUR sind für die Sanierungsplanung für das Verwaltungsgebäude Beiertheimer Allee eingestellt. Zur Finanzierung der Investitionen ist eine Kreditaufnahme von 3,9 Mio EUR geplant, die Kredittilgung beträgt 7,9 Mio EUR. Damit wird der Schuldenstand um weitere vier Millionen Euro zurückgeführt. Ende 2019 wird er dann voraussichtlich bei 94,9 Mio EUR liegen. „Damit haben wir in den letzten beiden Jahren trotz erhöhten Investitionen zehn Millionen Euro Kredite zurückgeführt, was uns Spielräume für künftige Entwicklungen verschafft“, betonte Landrat Dr. Christoph Schnaudigel.
Daneben brachte der Landrat den Wirtschaftsplan mit mittelfristiger Finanzplanung des Eigenbetriebes „Abfallwirtschaftsbetrieb“ sowie die Haushaltspläne der Kreisstiftungen „Fürst-Stirum-Hospitalfonds“ und „Großherzoglicher Unterstützungsfonds“ ein. Der Kreistag verwies die Verwaltungsentwürfe ohne Aussprache an die zuständigen Ausschüsse.
Neuerrichtung statt Sanierung
Kreistag trifft Grundsatzbeschluss für Hauptsitz der Kreisverwaltung in Karlsruhe
Kreis Karlsruhe. Der Kreistag hat in seiner jüngsten Sitzung am 22. November einstimmig beschlossen, den Hauptsitz der Kreisverwaltung in der Beiertheimer Allee 2 in Karlsruhe nicht zu sanieren und stattdessen die Baukörper durch Neubauten zu ersetzen, die zugleich mehr Nutzfläche als bisher bieten. Teilflächen des Grundstücks können dadurch zusätzlich für eine Wohnbebauung zur Verfügung gestellt werden. Das Gremium ermächtigte die Verwaltung, mit der Stadt Karlsruhe in Gespräche zur Vorbereitung eines städtebaulichen Wettbewerbs einzutreten.
Der ursprünglich für das Badenwerk gebaute Gebäudekomplex besteht aus Hochhaus, Lang- und Zwischenbau, Kasinogebäude sowie Tiefgarage und wurde 1965 in Betrieb genommen. Er ist seit 1997 im Eigentum des Landkreises. Nach über 50 Jahren intensiver Nutzung bedürfen alle Gebäudeteile bis hin zur Fassade sowie alle technischen Einrichtungen einer umfangreichen Generalsanierung. Die Untersuchungen haben zudem ergeben, dass eine Sanierung nur dann möglich ist, wenn das Gebäude bis auf das Rohbauniveau abgetragen wird. Dies hätte auch nach Einschätzung des Landesdenkmalamtes zum Erlöschen der Denkmaleigenschaft geführt. Das Gremium favorisierte statt einer umfangreichen Sanierung, eine dreistufige Variante: In einem ersten Schritt soll der Langbau abgetragen und neben dem bestehenden Hochhaus ein neues Hochhaus mit zusätzlichen Nutzflächen und Tiefgarage gebaut werden. In einem zweiten Schritt soll dann das bestehende Hochhaus abgetragen werden. Im dritten Schritt soll zusätzlich Wohnbebauung auf dem Grundstück realisiert werden. Diese Lösung weist mehrere Vorteile auf: Sie ermöglicht zusätzliche Nutzflächen, die für den eigenen Bedarf verwendet oder an Dritte vermietet werden können, sie vermeidet teure Interimslösungen für die am Standort arbeitenden 730 Mitarbeiter während der Bauzeit, ermöglicht eine moderne und zukunftsfähige Büroinfrastruktur und mit einer Neuordnung der Baukörper können Flächen freigestellt werden, die für eine zusätzliche Wohnbebauung zur Verfügung gestellt werden kann. Eine erste grobe Kostenschätzung geht von einer Gesamtsumme von ca. 100 Millionen Euro aus. Die Kosten sind in der zehnjährigen Finanzplanung des Landkreises bereits berücksichtigt.
Der Landrat kündigte in der Kreistagssitzung zudem an, dass bereits Gespräche mit der Stadt zur Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs geführt wurden. Ein solcher sei auch deshalb angezeigt, weil die Stadt das in ihrem Eigentum stehende benachbarte Grundstück ebenfalls in die weiteren Überlegungen mit einbeziehen will. Der städtebauliche Wettbewerb soll im Jahr 2019 durchgeführt werden.
Kreistag beschließt Abfallgebührenkalkulation
Steigende Kosten können nochmals durch vorhandene Gebührenüberschüsse ausgeglichen werden
Kreis Karlsruhe. Der Kreistag stimmte bei seiner jüngsten Sitzung, die am 22. November in der Carl-Benz-Halle in Marxzell-Pfaffenrot stattfand, der Abfallgebührenkalkulation für das Jahr 2019 zu. Die Abfallgebührensätze bleiben danach auch im nächsten Jahr stabil.
Mit 39,5 Mio EUR liegen die gebührenfähigen Kosten um rund 2,2 Mio EUR bzw. sechs Prozent höher als im Vorjahr. Dies ist hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass bei der Neuausschreibung der Müllabfuhr künftig höhere Preise verlangt werden – insbesondere die Sperrmüllabfuhr wird erheblich teurer. Gleichzeitig sind die Erlöse für die vermarkteten Wertstoffe erheblich gesunken. Auf die Abfallgebührensätze hat dies jedoch keinen Einfluss, weil die Mehrkosten durch noch vorhandene Gebührenüberschüsse aus den Vorjahren ausgeglichen werden können, somit bleiben die Gebührensätze im sechsten Jahr hintereinander unverändert.
Landrat Dr. Christoph Schnaudigel wies allerdings darauf hin, dass die Überschüsse nun im Wesentlichen abgebaut sind und die noch verbleibenden rund 2,4 Mio EUR nicht ausreichen, um die Abfallgebühren auch im Jahr 2020 stabil zu halten, was unabhängig von der Einführung einer zusätzlichen Bioabfalleinsammlung gelten würde. Die weitere Kostenentwicklung hängt stark vom Ergebnis der laufenden Neuausschreibung der thermischen Entsorgung der Restabfälle ab. Durch die gut ausgelasteteten Verbrennungs-anlagen muss künftig mit höheren Preisen gerechnet werden. Deshalb sprechen auch wirtschaftliche Gründe dafür, die noch im Hausmüll enthaltenen Bioabfälle in Zukunft stärker getrennt zu sammeln und zu verwerten. Sie müssen somit nicht teuer verbrannt werden.
Mangels Nachfrage werden Expressabfuhren von Containern im Wege der Gewerbeabfallsammlung künftig nicht mehr angeboten, neu sind dagegen gebührenpflichtige Serviceabfuhren für Sperrmüll innerhalb von zwei Wochen. Bei der Regelabfuhr bekommt man statt in fünf Wochen künftig erst in maximal acht Wochen einen Termin für die Abholung des Sperrmülls, so dass nicht mehr so häufig eine Sammlung stattfindet. Um Beeinträchtigungen aufgrund von oftmals tagelang zu früh bereitgestelltem Sperrmüll zu verhindern, wurde in der Abfallsatzung jetzt ein Passus aufgenommen, wonach Sperrmüll frühestens am Vortag der Abholung bereitgestellt werden darf. Das eröffnet die Möglichkeit, bei Zuwiderhandlungen einschreiten zu können. In die gleiche Richtung zielt eine Regelung, die es ermöglicht, fehlbefüllte Wertstoffbehälter künftig gesondert zu entleeren und die dadurch entstehenden Kosten beim Verursacher geltend zu machen.
Radfahren als gewohntes Fortbewegungsmittel bei den Menschen etablieren
Kreistag schreibt Radverkehrskonzept fort
Kreis Karlsruhe. Der Kreistag misst der nachhaltigen Radverkehrsförderung besondere Bedeutung zu und hatte 2010 erstmals ein Konzept aufgestellt, um Wege zur Förderung des Radverkehrs auf allen Ebenen und Bereichen der Politik, Organisation, Planung, Infrastruktur, Kommunikation und Service aufzuzeigen. In seiner Sitzung vom 22. November schrieb der Kreistag das Werk nun fort.
Das Gremium vollzog nach, dass sich auf dem Gebiet des Radverkehrs seit Beginn des Jahrzehnts viel bewegt hat: so hat der Einzug von Pedelecs den Radverkehr ebenso beflügelt wie innovative Verkehrslösungen z.B. in Form von Fahrradschutzstreifen auf Fahrbahnen. Sie finden zusammen mit optimierten Beschilderungen und neuen Radverkehrsanlagen in dem neuen Konzept ebenso Niederschlag wie veränderte Rahmenbedingungen bei der Förderlandschaft und neue Konzepte wie die Radstrategie und das Radnetz des Landes Baden-Württemberg, die neuartigen Radschnellverbindungen sowie Radverkehrskonzepte der Kreiskommunen, von denen es immer mehr gibt.
Von Anfang an hat die Kreisverwaltung ein Augenmerk darauf gelegt, sämtliche Städte und Gemeinden im Bereich des Radverkehrs zu vernetzen und Daten zur Verfügung zu stellen wie z.B. ein digitales Radverkehrskataster, auf das alle Kommunen und die Öffentlichkeit Zugriff haben. Weiter wird den Nutzern auf der Landratsamtshomepage ein elektronischer Routenplaner angeboten, mit dem man sich als Radfahrer genauso navigieren lassen kann wie das die motorisierten Verkehrsteilmehmer gewohnt sind. Und um die Ernsthaftigkeit der Bemühungen auch nach Außen hin zu dokumentieren engagierte sich der Landkreis als Gründungsmitglied der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen AGFK, unter dessen Fahne er mit öffentlichkeitswirksamen Aktionen darauf hinwirkt, das Fahrrad in den Köpfen der Menschen als taugliches und gewohntes Fortbewegungsmittel neben dem Automobil und dem öffentlichen Personennahverkehr zu verankern.
Ein weiterer Baustein ist der Radwegebau. Grundlage der Maßnahmenplanung ist das Kreisradverkehrsnetz, das auf übergeordneten Radwegeplanungen aufbaut. Es beinhaltet neben dem möglichen Bau von Radwegen im Zuge von Kreisstraßen, wofür der Landkreis originär zuständig ist, auch eine Reihe von potenziellen Radwegemaßnahmen, die im Hinblick auf ein kreisweites durchgängiges Netz sinnvoll sind, sich aber in Zuständigkeit eines anderen Straßenbaulastträgers befinden. Der Kreistag beauftragte die Verwaltung deshalb sowohl damit, die Maßnahmen in eigener Zuständigkeit auf ihre Realisierung hin zu prüfen und bei der Fortschreibung des Kreisstraßenprogramms zu berücksichtigen als auch die aus radverkehrstechnischer Sicht sinnvollen Maßnahmen mit dem jeweils zuständigen Straßenbaulastträger zu besprechen, wobei die momentane positive Fördersituation im Bereich der Radverkehrsinfrastruktur ausgenutzt werden soll.