BUCHEN – Sitzung vom Städtetag Baden-Württemberg am 20. November 2018 in Buchen. Zu einer Arbeitstagung der Bürgermeister der Städtegruppe C des Städtetags Baden-Württemberg, das sind die Städte unter 20000 Einwohner, begrüßte Bürgermeister Roland Burger in der vergangenen Woche im Alten Rathaus in Buchen zahlreiche Kollegen aus dem ganzen Land.
Unter Leitung des C-Gruppenvorsitzenden Bürgermeister Rainer Stolz, Stockach und des Geschäftsführenden Vorstandsmitglieds, Oberbürgermeisterin a.D. Gudrun Heute-Bluhm, standen aktuelle Themen der Kommunen wie die Wohnraumversorgung in Baden-Württemberg standen auf der Tagesordnung.
Die Bürgermeister fordern hier eine Besserstellung der Kommunen im Rahmen der des Grundstücksverkehrsgesetzes, um die gesellschaftlich gewollte Baulandbereitstellung und Wohnraumschaffung wirkungsvoll angehen auch über eine Vorkaufsrechtsrechtpriviligierung der Kommunen umsetzen zu können. Des Weiteren wurden bürokratische Hemmnisse durch zu lange dauernde Artenschutzprüfungen bei den Baulandausweisungen thematisiert und Abhilfe gefordert. Ausdrücklich begrüßt wurde die Beendigung des Finanzierungsstreits bzw. die Einigung Kommunalen Landesverbände mit dem Land. Das vorgesehene Maßnahmenpaket hat ein Volumen von rund 1,6 Mrd. Euro und wird von den Kommunen und Land gemeinsam getragen. Es ermöglicht wichtige Zukunftsinvestition in Bildung, Verkehr und Krankenhäuser. Auch die Arbeit der Kindergärten sowie die Digitalisierung der Schulen, die Verkehrsinfrastruktur und der Straßenbau können nun besser finanziert werden. Für geduldete Flüchtlinge, die in der Anschlussunterbringung Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, zahlt das Land den Stadt- und Landkreisen in den Jahren 2018 und 2019 jeweils 134 Millionen Euro. Vor dieser Einigung trugen die Landkreise und damit auch die diese finanzierenden kreisangehörigen Städte und Gemeinde die Kosten, die nun übernommen werden, allein.
Auf der Tagesordnung standen des Weiteren die Schulbausanierungsförderung und die Herausforderungen der verbindlich umzusetzenden Digitalisierung der Verwaltung. Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen alle Verwaltungsdienstleistungen bis 2022 zu digitalisieren. Last but not least wurden verschiedene Gremienbesetzungen behandelt.