Wiesbaden – (pl) – Seit dem Zeitalter der Smartphones wird in den Medien und auch in den Schulen eine neue und zugleich große Gefahr für Jugendliche thematisiert. Die Rede ist vom sogenannten Sexting. Das Wort Sexting ist ein Schachtelwort der beiden Begriffe “Sex” und “Texting”. Beim Sexting geht es also um Kurznachrichten mit sexuellen Inhalten, welche via Internet oder Smartphone an einen oder mehrere Adressaten versandt werden. Konkret handelt es sich dabei immer um Fotos oder sogar kurze Videoaufnahmen, also Multimedia-Nachrichten.
Im Bereich des Polizeipräsidiums Westhessen wurden in den letzten Tagen zwei Fälle des sogenannten Sextings gemeldet und zur Anzeige gebracht. Beide Male waren es minderjährige Schülerinnen, welche über ihr Smartphone intime Fotos von sich versandt und auch selber intime Fotos erhalten hatten. Da die Verbreitung und der Besitz von kinderpornografischem Material gesetzlich sanktioniert ist, wurden dementsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Im Regelfall sind sich Kinder und Jugendliche nicht über die strafrechtlichen Konsequenzen ihrer Handlungen im Klaren. Neben der Rechtslage fällt noch ein anderer Aspekt schwer ins Gewicht. Es kann faktisch nicht sichergestellt werden, dass nur der gewünschte Empfänger die verschickten Fotos oder Videos behält. Wenn dieser die Nachrichten weiterverbreitet, kann dies zu Mobbing-Angriffen gegen die abgebildete Person führen.
Ein sorgloser Umgang mit Sexting wirft daher zahlreiche Probleme auf, zumal Jugendliche die Gefahren meist nicht sofort abschätzen können. Gegen Sexting gibt es nur wenige effektive Schutzmaßnahmen. Schwierig ist dabei vor allem, dass diese Maßnahmen nur im Vorfeld greifen. Sobald die intimen Fotos oder Videos verschickt sind, ist es zu spät.
Von daher ist der wichtigste Schritt gegen Sexting die Aufklärung. Eltern sollten sich über die technischen Möglichkeiten als auch die Folgen von Sextings im Klaren sein und dieses Wissen unbedingt an ihre Kinder weitergeben!