Speyer – News, Termine, Kulturelles und Wissenswertes
Erlös aus Domsekt an den Dombauverein übergeben – 5000 Euro zu Gunsten des Domerhalts über Sektverkauf erwirtschaftet
Bistum Speyer
Speyer. Der in einer Blindverkostung ausgewählte Domsekt des Speyerer Dombauvereins hat im Jahr 2018 5000 Euro zu Gunsten des Doms erlöst. Dies teilte der Vorstandsvorsitzende des Dombauvereins Dr. Gottfried Jung mit. Bewusst habe man die Ausschüttung der Einnahmen in der Vorweihnachtszeit vermeldet, um vor den Feiertagen an den Sekt als Präsent und Getränk zu erinnern, sagte Jung.
„Es ehrt uns, dass wir mit dem Domsekt einen Beitrag zum Domerhalt leisten können“, freute sich Dr. Bastian Klohr, geschäftsführender Vorstand der Weinbiet Manufaktur eG, welche den Domsekt herstellt und vertreibt. Den Dom nannte Klohr ein „Identifikationsobjekt für die gesamte Pfalz“, so sei eine Flasche mit diesem Wahrzeichen schon ein Hingucker. Das Etikett wurde, wie auch für die Flaschen der Domweine, vom Speyerer Künstler Johannes Doerr gestaltet.
Der Domsekt ist derzeit ein Riesling brut aus dem 2016er Jahrgang. 1,50 Euro pro verkaufter Flasche gehen dabei an den Dombauverein. 3.200 Flaschen wurden 2018 verkauft, die Weinbiet Manufaktur eG rundete den Erlös auf 5000 Euro auf. Erhältlich ist der Domsekt in der Dom-Info auf der Südseite des Doms, in der Geschäftsstelle des Dombauvereins am Edith-Stein-Platz sowie in einigen Einzelhandelsgeschäften und Kaufhäusern der Region.
Der Vorstandsvorsitzende des Dombauvereins Jung nutze den Termin, um auf das neue Format des seit September erhältlichen Dombrots hinzuweisen, das es nun in einer kleineren Variante als 500-Gramm Brot gibt. Davon erhoffen sich der Dombauverein und die Bäckerei Görtz einen höheren Absatz und damit einen höheren Erlös zu Gunsten des Doms.
Für einen kleinen Jahresrückblick war zwischen zwei Schlucken Sekt ebenfalls noch Platz. So freute Jung sich über die 86 Neueintritte, die der Dombauverein in diesem Jahr zu verzeichnen hatte. „Das ist der höchste Zuwachs der letzten fünf Jahre“, so der Vorstand des Vereins. 2018 konnten die rund 2.600 Mitglieder des Vereins sich über neue Vergünstigungen freuen: Zum einen wird ihnen beim benachbarten Technikmuseum ein Rabatt eingeräumt, zum anderen hatten die Mitglieder des Vereins 2018 kostenfreien Zutritt zur Krypta des Doms. 2019 wolle man an die positive Entwicklung der Mitgliederzahlen anknüpfen, sagte Jung. Als besonderen „Mehrwert“ für die Vereinsmitglieder nannte er dabei den kostenfreien Eintritt zu Kaisersaal und Turm während der Saison von April bis Oktober 2019, den Domkustos Peter Schappert angeboten hatte. Auch darin könne ein Anreiz bestehen, dem Verein beizutreten, so Jung.
Könige treffen Kanzlerin und bringen den Segen – Sternsinger aus Frankenthal-Eppstein vertreten das Bistum Speyer im Kanzleramt
Bistum Speyer
Speyer/Frankenthal. Vier Kinder aus der katholischen Gemeinde St. Cyriakus in Frankenthal-Eppstein, die zur Pfarrei Heilige Dreifaltigkeit Frankenthal gehört, vertreten am Montag, 7. Januar, um 11 Uhr das Bistum Speyer beim Sternsinger-Empfang von Bundeskanzlerin Angela Merkel in Berlin. Die Mädchen und Jungen aus Frankenthal-Eppstein hatten sich am Sternsinger-Wettbewerb der 60. Aktion Dreikönigssingen beteiligt und beim Preisrätsel die richtige Lösung gefunden. Bei der anschließenden Ziehung der diözesanen Gewinner hatten sie zudem das nötige Losglück.
Seit 1984 bringen die Sternsinger jedes Jahr ihren Segen „Christus mansionem benedicat – Christus segne dieses Haus“ ins Bundeskanzleramt. Kanzlerin Merkel heißt die kleinen und großen Könige bereits zum 14. Mal willkommen. Unter dem Motto: „Segen bringen, Segen sein. Wir gehören zusammen – in Peru und weltweit!“ werden sich die Sternsinger bei der 61. Aktion Dreikönigssingen an die Seite von Kindern mit Behinderung stellen. Am 28. Dezember 2018 wird die Aktion in Altötting bundesweit eröffnet.
Sternsinger haben starke Partner
Hinter den 300.000 engagierten Mädchen und Jungen, die bundesweit von Tür zu Tür gehen, stehen zwei starke Partner: Das Hilfswerk der Sternsinger und der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ). Gemeinsam blicken beide Akteure auf eine erfolgreiche Geschichte zurück, denn seit ihrem Start im Jahr 1959 hat sich die Aktion zur weltweit größten Solidaritätsaktion von Kindern für Kinder entwickelt. Insgesamt haben die Sternsinger bisher über eine Milliarde Euro gesammelt. Weltweit konnten dadurch mehr als 73.000 Projekte und Hilfsprogramme für Kinder in Afrika, Lateinamerika, Asien, Ozeanien und Osteuropa gefördert werden.
Bei Schnee und Eis sind Stadt, Hauseigentümer und Mieter gefragt
Der Winter hat nun auch in unseren Breitengraden Einzug gehalten. Anlass für die Stadtverwaltung, an die Aufgaben des Winterdienstes zu erinnern. Stadt und Bürger sind weitgehend in die Pflicht genommen, die Verkehrssicherheit vor allem für Fußgänger zu gewährleisten.
Der städtische Betriebshof ist für den Winterdienst gut gerüstet. So stehen 500 Tonnen Salz und 36 000 Liter Lauge zur Ausbringung durch Fahrzeuge und Mitarbeiter bereit. Die Kommune ist im Straßenwinterdienst verpflichtet, die Fahrbahnen innerörtlich an gefährlichen und verkehrswichtigen Stellen zu räumen und zu streuen. Dies erfolgt nach Prioritäten. Vor diesem Hintergrund appelliert die Stadt an die Verkehrsteilnehmer, ihre Fahrweise den Straßenverhältnissen anzupassen.
Bei Spazier- und Abkürzungswegen, die als Verbindungswege genutzt werden, ist der Winterdienst eingeschränkt.
Entsprechend der Straßenreinigungssatzung sind Bürgerinnen und Bürger verpflichtet, den vor ihrem Grundstück liegenden Straßenanteil von Eis und Schnee freizuhalten. Der Zeitpunkt der Räum- und Streupflicht beginnt vor Eintritt des Berufsverkehrs, d.h. an Werktagen vor 7 Uhr, und endet in den Abendstunden um 20 Uhr. An Sonn- und Feiertagen beginnt die Streupflicht eine Stunde später.
Zu räumen ist ein Streifen von 1,50 Meter Breite in der Regel entweder auf dem Gehweg oder in verkehrsberuhigten Bereichen auf dem entsprechenden Straßenanteil entlang der Grundstücksgrenze. Wer an einen Fußgängerüberweg, an einer Straßenkreuzung oder eine Straßeneinmündung angrenzt, für den gilt die Streupflicht in Verlängerung der Gehwege bis zur Straßenmitte. Nicht nur Hauseigentümer auch Mieter sind hier in die Pflicht genommen. Wer den Winterdienst nicht selbst ausführen kann, muss für eine Vertretung sorgen. Ausdrücklich verweist die Stadt darauf, dass der Schnee am Rand aufgehäuft und nicht auf die Fahrbahn geschaufelt werden soll. Letzteres kann mit einem Bußgeld bis zu 500 € geahndet werden, weil es dazu führt, dass bei Tauwetter Schmelzwasser nicht in den Straßenabläufe und Rinnen abfließen kann.
Darüber hinaus sollte darauf geachtet werden, dass Hydrantendeckel freigehalten werden, um im Brandfall auffindbar zu sein.
Die Glätte sollte in der Hauptsache mit abstumpfenden Mitteln, wie z. B. Sand oder Splitt bekämpft werden. Nur wenn Eisglätte auf diese Weise nicht wirksam beseitigt werden kann, darf Salz verwendet werden. In diesem Fall soll aber ein ausreichender Abstand zu Straßenbäumen und anderer Bepflanzung eingehalten werden. Denn Streusalze schädigen Bäume, Pflanzen und das Grundwasser.
Abschließend verweist die Stadt auf ihre gesetzliche Verpflichtung, die Erfüllung der an die Anlieger übertragenen Streupflicht zu kontrollieren.
Verkehrsregelung anlässlich „Altpörtel in Flammen“
Aufgrund der Vorbereitungen für das Feuerwerk „Altpörtel in Flammen“, am morgigen Mittwoch, 12.12.2018, um 19.30 Uhr, werden Absperrmaßnahmen notwendig. Wie in den Vorjahren wird Abbrennbereich des Feuerwerkes aus Sicherheitsgründen komplett gesperrt. Die Absperrmaßnahmen werden durch das THW in Zusammenarbeit mit der Polizei und dem städtischen Kommunalen Vollzugsdienst durchgeführt.
Die Straßenverkehrsbehörde bittet um Verständnis, dass kurz vor und während der Abbrennzeit (ca. 19.00 Uhr – ca. 19.50 Uhr) die Durchgänge am Altpörtel einschließlich der Zugänge zur Roßmarktstraße und Gutenbergstraße, sowie die Maximilianstraße im Bereich zwischen Löffelgasse und Antoniengasse gesperrt werden müssen. Die Geschäftszugänge im Absperrbereich sind ebenfalls in dieser Zeit nur sehr eingeschränkt nutzbar.
Bereits bei den Aufbauarbeiten kann es teilweise zu kleineren Einschränkungen des Fußgängerverkehrs in diesem Bereich kommen.
Andreas Lutz übergibt ambulanten Pflegedienst an Malteser
Betriebsübergabe erfolgt am 1. April 2019. Keine Veränderung für Kunden.
Speyer. Die Malteser Hilfsdienst gGmbH in Speyer übernimmt zum 1. April 2019 das „Ambulante Hilfen-Zentrum Andreas Lutz“. Nach über 26 Jahren gibt Andreas Lutz seinen Betrieb aus Altersgründen ab. In den Maltesern hat er einen kompetenten Nachfolger gefunden, der bereits seit 1987 in der ambulanten Pflege in Speyer aktiv ist.
„Uns verbindet eine jahrelange, kollegiale Zusammenarbeit für pflegebedürftige Menschen in Speyer“, sagt Andreas Lutz. „Ich bin mir sicher, dass die Malteser den ambulanten Pflegedienst in meinem Sinne weiterführen werden. Ich werde auch noch einige Zeit bei den Maltesern mitarbeiten, damit beide Pflegeeinrichtungen zusammenwachsen können.“ Im Rahmen der Betriebsübergabe werden alle Mitarbeiter des Ambulanten Hilfen-Zentrums übernommen. Daher wird es auch für die Kunden beider Pflegedienste keine Veränderungen geben. Sie werden weiterhin in gewohnter Qualität von ihren vertrauten Pflegekräften betreut. „Wir freuen uns sehr, dass ein so renommierter und großer Pflegedienst wie das Ambulante Hilfen-Zentrum uns das Vertrauen schenkt“, sagt Ulf Reermann, Regionalgeschäftsführer der Malteser in Rheinland-Pfalz, Hessen und im Saarland. „Wir führen die Arbeit von Herrn Lutz gerne fort und bringen unsere jahrelange Erfahrung in der ambulanten Pflege zur Unterstützung von Senioren und ihren Familien in Speyer ein.“