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Umstrukturierungsanträge für Rebpflanzungen 2019
Frist für zweiten Teil des Antragsverfahrens beginnt im Januar zu laufen Ab Mittwoch, 2. Januar können Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungs- programm für Rebpflanzungen im Jahr 2019 gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Januar. Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine ge- sonderte Antragsfrist. Sie endet am 30. April. Die oben genannte Antragsfrist gilt für den zweiten Teil des Antragsverfahrens. Hier können alle Flächen beantragt werden, die 2019 neu angepflanzt werden sollen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt bean- tragten Flächen bereits im ersten Teil des Antragsverfahrens gemeldet worden sind und ei- nen positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Ein „Nachmelden“ ist nicht möglich. Die Pflanzung kann in diesem Programm mit allen in Rheinland-Pfalz klassifizierten Rebsor- ten erfolgen. Wie bereits in vorherigen Jahren werden auch nicht klassifizierte Rebsorten im Rahmen von genehmigten Anbaueignungsversuchen gefördert.
Antragsberechtigt sind alle Bewirtschafter von Rebflächen in Rheinland-Pfalz, deren Weinberge in der Weinbaukartei erfasst sind. Die Mindestfläche für die Teilnahme beträgt in Flachlagen zehn Ar pro Bewirt- schaftungseinheit, bei einer Mindestzeilenbreite von zwei Metern. In ausgewiesen Steillagen ist eine Mindestantragsfläche von fünf Ar bei 1,80 Metern Mindestzeilenbreite vorgeschrie- ben. Die Maßnahmen 52 und 62 bieten den Winzern die Möglichkeit, eine vorhandene Un- terstützungsvorrichtung weiter zu verwenden bzw. gebrauchtes Material einzusetzen. Damit kann der inzwischen hohen Lebensdauer der Unterstützungsmaterialien sowie der Nachhal- tigkeit Rechnung getragen werden. Anträge können über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer elektronisch gestellt werden. Die Antragstellung wird damit we- sentlich erleichtert. Für Antragsteller, die diese Möglichkeit nicht nutzen möchten, stehen auf der Homepage des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau die Richtlinie und die Antragsformulare zum Download bereit. Für weitere Auskünfte stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referates Landwirtschaft und Weinbau der Kreisverwal- tung Alzey-Worms unter den Telefonnummern 06731 408-7070, -7071 und -7072 oder per E- Mail landwirtschaft@alzey-worms.de zur Verfügung.