Kreis Karlsruhe – News, Termine, Kulturelles und Wissenswertes
Vorweihnachtliche Bescherung für die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren
Über 8.000 Euro an Spenden aus dem Gala-Konzert des Landkreises übergeben
Kreis Karlsruhe. Passend zur Weihnachtszeit fanden sich am vergangenen Montag zahlreiche Gäste zu einem feierlichen Ereignis an der Gartenschule in Ettlingen, dem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum des Landkreises Karlsruhe mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung ein. Landrat Dr. Christoph Schnaudigel hatte die Schulleiter, die Vorsitzenden der Fördervereine und die Elternbeiratsvorsitzenden der sechs SBBZ zu diesem Termin eingeladen. „Das Konzert, das die BigBand des Landratsamtes zu ihrem 20. Jubiläum im Oktober gespielt hat, war ein voller Erfolg. Das Publikum erlebte einen abwechslungsreichen und schwungvollen Abend, bei dem die BigBand bestens mit Stargast Marc Marshall harmonierte. Statt Eintritt baten wir um Spenden für die Fördervereine der SBBZ, deren Engagement den Schülerinnen und Schüler vieles ermöglicht. Knapp 8.000 Euro kamen zusammen und der Landkreis hat noch etwas dazugegeben, um eine runde Summe daraus zu machen“, informierte der Landrat.
Schulleiterin Silke Kornmüller freute sich wie ihre Schulleiterkollegen über diese „wunderbare Idee des Landkreises“, so ihre Worte. Die Fördervereine konnten einen Scheck über jeweils 1.400 Euro von Landrat Dr. Christoph Schnaudigel, Bandleader Marco Vincenzi und Marc Marshall entgegennehmen. Trotz seines vollen Terminkalenders nahm sich der bekannte Sänger und Entertainer die Zeit, um mit eigenen Augen die Begeisterung der Kinder über dieses Geschenk zu erleben. „Ferienfreizeiten, sportliche Aktivitäten, Reittherapie oder auch ein Hundeprojekt – die Fördervereine unterstützen die SBBZ in vielfältiger Weise und das gespendete Geld wird hier bestens verwendet“, informierte Landrat Dr. Christoph Schnaudigel.
Als Dankeschön hatten die Schülerinnen und Schüler der Gartenschule einige Musikstücke vorbereitet und mit dem Lied „Feliz Navidad / I wanna wish you a merry christmas“ wünschten die Kinder allen Gästen ein frohes Weihnachtsfest.
Licht im Advent
Stadt Rheinstetten
Zur Veranstaltungsreihe „Es werde Licht im Advent“, initiiert von der Kultur- und Veranstaltungskoordination der Stadt Rheinstetten, waren nun bereits zum 6. Mal die Bürgerinnen und Bürger Rheinstettens eingeladen. Wiederum waren es Mitglieder der Frauengemeinschaft Neuburgweier, die zwei stimmungsvolle und kurzweilige Adventsimpulse gestalteten und die zahlreichen Besucherinnen und Besucher auf eine besinnliche Advents- und Weihnachtszeit einstimmten. Oberbürgermeister Sebastian Schrempp eröffnete am 2. Adventsonntag die Reihe und bedankte sich bei Ursula Weiler und Anni Schuppiser. Die beiden nahmen die Anwesenden anschließend mit auf eine Reise aus dem „Dunkel dieser Nacht“ hinein ins Licht. Und tatsächlich stand das Licht an diesem Abend thematisch im Mittelpunkt. Immer neue Lichter ließen die Aussegnungshalle immer heller werden. Die festlich beleuchteten Fenster, die nach Vorlagen von Emil Wachter 1964 und 2006 in zwei Zyklen entstanden, kamen in der anschließenden nächtlichen Führung um die Aussegnungshalle zu ihrer vollen Entfaltung. Dabei gelang es Margot Deck vortrefflich, den Bogen zu spannen von der Weihnachtsbotschaft hin zur österlichen Heilsgeschichte, von der weihnachtlichen Krippe zum „himmlischen Jerusalem“. Die Adventsstunde am 3. Advent wurde von Ortsvorsteher Gerhard Bauer eröffnet. Die aufwändige Dekoration der Halle, die sich in ein Feld mit Schafen und Hirten verwandelt hatte, verriet bereits das Thema des Abends: die Hirten von Bethlehem. In Gedichten, Liedern und Erzählungen – zusammengestellt und vorgetragen von Marianne und Lothar Deck – erfuhren die Besucher viel Wissenswertes über diese manchmal vergessene Randgruppe von Menschen, die als erste die weihnachtliche frohe Botschaft bezeugten. Wie immer am 3. Advent war auch das „Friedenslicht von Bethlehem“ rechtzeitig in Neuburgweier eingetroffen. Die Besucher wurden eingeladen, sich das Licht mitzunehmen und so die Botschaft vom Frieden für die Welt zu Hause weiter wirken zu lassen. Die Meditationen wurden an beiden Abenden von Caroline Weiler auf der Querflöte und Christopher Deck auf der Ukulele einfühlsam musikalisch begleitet. Die Veranstaltung ist inzwischen zu einem Adventstreffpunkt geworden und soll auch im nächsten Jahr weitergeführt werden.
Der Gemeinderat hat die 4. Änderung des Bebauungsplans „An der Bach“ als Satzung beschlossen.
Öffentliche Bekanntmachung
Inkrafttreten der 4. Änderung des Bebauungsplans „An der Bach“ mit planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch Der Gemeinderat der Stadt Rheinstetten hat am 23.10.2018 in öffentlicher Sitzung die 4. Änderung des Bebauungsplans „An der Bach“ mit seinen
- bauplanungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 9 BauGB sowie den
- örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) aufgrund § 10 BauGB und § 74 Abs. 7 LBO jeweils als Satzung beschlossen.
Die bauplanungsrechtlichen Festsetzungen und die örtlichen Bauvorschriften bestehen aus einem textlichen Teil mit Begründung und einem zeichnerischen Teil in der Fassung vom 19.06.2018. Das Plangebiet umfasst das Areal zwischen der Umgehungsstraße, Daimler-Benz-Straße und Boschstraße. Im Westen grenzt das Plangebiet an den Außenbereich. Im Einzelnen ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplans in der Fassung vom 19.06.2018, maßgebend.
Die 4. Änderung des Bebauungsplans „An der Bach“ bestehend aus
- zeichnerischem Teil
- textlichem Teil mit den planungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 9 BauGB
- örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) mit Hinweisen und Begründung jeweils in der Fassung vom 19.06.2018, tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO).
Die 4. Änderung des Bebauungsplans „An der Bach“ mit den örtlichen Bauvorschriften kann einschließlich der Begründung bei der Stadtverwaltung Rheinstetten, Technisches Rathaus, Baurecht und Stadtplanung, Zimmer 107 bis 109, Badener Str. 1, 76287 Rheinstetten, während der üblichen Öffnungszeiten (Montag, Dienstag, Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) oder nach Vereinbarung eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan mit den örtlichen Bauvorschriften einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Hinweise Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen. Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4, Abs. 2, 2a und 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs sind gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. Nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581, S. 698), zuletzt geändert durch Art. 7 der Verordnung vom 23.02.2017 (GBl. S.99), gilt die Satzung, sofern sie unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der GemO oder auf Grund der GemO ergangenen Bestimmungen zustande gekommen ist, ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
- die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
- der Bürgermeister dem Beschluss gemäß § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Stadt Rheinstetten unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Bereitschaftspflege im Landkreis
Neue Konzeption bietet Pflegefamilien bessere Bedingungen
Kreis Karlsruhe. Nachdem der Jugendhilfe- und Sozialausschuss im Juni den vom Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) empfohlenen Rahmenbedingungen in der Vollzeitpflege zugestimmt hat, billigte er in seiner Sitzung vom 17. Dezember die Umsetzung einer neuen Konzeption für die Bereitschaftspflege.
Bereitschaftspflege ist ein Angebot der Jugendhilfe zur familiären Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Krisensituationen. Dahinter stehen Pflegefamilien, die kurzfristig mitunter hoch belastete und traumatisierte Kinder und Jugendliche aufnehmen, Beziehung und Vertrauen aufbauen, Ruhe und Sicherheit vermitteln und den Prozess zur Klärung der Perspektive des Kindes unterstützen. Auf 13 Plätze in elf Pflegefamilien kann das Jugendamt derzeit zurückgreifen. „Aber immer weniger Familien stellen sich für diese anspruchsvolle Aufgabe zur Verfügung, weshalb auf stationäre Unterbringungsplätze zurückgegriffen werden muss, die oft gar nicht notwendig und zudem wesentlich teurer sind“, beschrieb Jugendamtsleiterin Margit Freund die Situation. Mit der neuen Konzeption soll Bereitschaftspflegefamilien ein klarer und verlässlicher Rahmen sowie eine bessere finanzielle Vergütung geboten werden. Dazu wurden die Eignungskriterien für Bewerber ebenso neu definitiert wie die Aufgaben und auch die Prozesse der Unterbringung sowie der Begleitung durch das Jugendamt wurden optimiert. Unterschieden wird künftig zwischen Bereitschaftspflegefamilien, die sich vertraglich zur Aufnahme verpflichten und solche, die Kinder und Jugendliche nur vorübergehend aufnehmen. Familien mit vertraglicher Verpflichtung wird ein monatliches Bereitschaftspflegegeld zwischen 1.505 EUR und 1.654 EUR zuzüglich Beträgen für die Altersvorsorge, Unfallversicherung und bedarfsgerechte Beihilfen gewährt. Neben der fachlichen Begleitung durch Fachkräfte des Jugendamtes werden Supervision und Fortbildung angeboten. Gerechnet wird mit Mehrausgaben von 50.000 EUR, die im Haushaltsentwurf 2019 eingestellt sind und vom Kreistag beschlossen werden müssen.
Gemeinnützige Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft leistet wertvolle Arbeit
BEQUA-Bericht im Jugendhilfe- und Sozialausschuss
Kreis Karlsruhe. Über die Arbeit der gemeinnützigen Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft für den Landkreis Karlsruhe (BEQUA) wurde dem Jugendhilfe- und Sozialausschusses in seiner Sitzung vom 17. Dezember berichtet. Zielsetzung der BEQUA, die 1999 gegründet wurde und deren Gesellschafter das Landratsamt Karlsruhe und der Internationale Bund, freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V. sind, ist die vorübergehende Beschäftigung, Qualifizierung, sowie die sozialpädagogische Betreuung und Begleitung von Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf. „Das sind Leistungsempfänger, Suchterkrankte und Menschen mit Behinderungen und seit 2015 auch Asylbewerber“, die wir in den ersten Arbeitsmarkt vermitteln aber zumindest ihre Vermittlungsfähigkeit auf dem freien Arbeitsmarkt erhöhen wollen“, beschrieb Geschäftsführer Ulrich Max das Tätigkeitsfeld.
Durch die Anwendung vieler arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen konnte dieses Ziel tatsächlich erreicht werden. So bietet die Gesellschaft im Auftrag des Jobcenters Arbeitsgelegenheiten für langzeitarbeitslose Menschen, bietet Menschen mit einer wesentlichen Behinderung in inklusiven Arbeitsgruppen eine Alternative zu Werkstätten. Das Projekt „Sucht und Arbeit“ richtet sich an langzeitarbeitslose Menschen mit einer Suchterkrankung und kombiniert eine Arbeitsgelegenheit mit Sucht- und Sozialberatung. Mit der inklusiven gemeinnützigen Arbeitnehmerüberlassung ermöglicht die BEQUA Menschen mit Behinderung in Kooperation mit den Städten und Gemeinden einen begleiteten Einstieg in die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung in Betriebe.
Die Einsatzbereiche sind breit gefächert: BEQUA-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind im Naturschutz- und in der Landschaftspflege ebenso tätig wie in der Gebäudereinigung sowie am Schreibtisch bei der Übersetzung von „schweren“ Texten in Leichte Sprache. Ferner betreibt die BEQUA eine Kleider- und Möbelbörse, die sowohl Beschäftigungsmöglichkeiten, wie auch Bedürftigen eine günstige Einkaufsmöglichkeit bietet. Asylbewerber erhalten eine Tagesstruktur, erwerben in Arbeitsgruppen Deutschkenntnisse und lernen Regeln des Arbeitslebens. Langzeitarbeitslose Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf und multiplen Vermittlungshemmnissen erhalten bei der BEQUA die erforderliche psychosoziale Unterstützung. Die BEQUA hat 50 feste und 73 geförderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, 514 Menschen werden aktuell betreut und erhalten eine Beschäftigungsmöglichkeit. Wirtschaftlich steht die BEQUA auf stabilen Füßen und erreicht seit dem Jahr 2015 ausgeglichene Jahresergebnisse. Die Sozialhaushalte werden auf diese Weise nicht unerheblich entlastet. Alleine durch direkte Effekte konnten für das Jahr 2017 eine Verbesserung von 438.300 EUR erzielt werden. „Neben der rein betriebswirtschaftlichen Betrachtung muss jedoch der Nutzen der Arbeit der BEQUA für jeden einzelnen Teilnehmer und seine persönliche und berufliche Entwicklung gesehen werden – und das ist unbezahlbar“, resumierte Landrat Dr. Christoph Schnaudigel.
Integration von Migranten und Flüchtlingen – Landkreis bezieht bei Konzepterstellung auch Bürgerschaft mit ein
Kreis Karlsruhe. Neben der Unterbringung von Flüchtlingen kommt ihrer Integration in die Gesellschaft zentrale Bedeutung zu. Der Weg zu einem landkreisweiten Integrationskonzept wurde in der Sitzung des Jugendhilfe- und Sozialausschuss am 17. Dezember aufgezeigt. Der Fokus liegt dabei nicht nur auf den Geflüchteten der jüngsten Hochphase, sondern auf allen Menschen mit Migrationshintergrund. Legt man die Definition des statistischen Bundesamts zu Grunde, wonach eine Person dann einen Migrationshintergrund hat, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit der deutschen Staatsangehörigkeit geboren wurde, macht diese Zahl im Landkreis Karlsruhe 25 Prozent aus. Der Anteil der jüngst Geflüchteten beträgt zwei Prozent.
Integrationsbeauftragte Darja Chevalier berichtete, dass bei der Erstellung eines umfassenden Integrationskonzeptes auch die Öffentlichkeit mit einbezogen wird: An drei Themenabenden haben bereits 300 Einwohnerinnen und Einwohner die Gelegenheit genutzt, Ideen einzubringen und am Konzept mitzuarbeiten. Einer der Schlüssel für eine gelingende Integration ist das Erlernen der deutschen Sprache, weshalb Sprachförderangebote weiterhin im Mittelpunkt stehen. Hauptaufgabe hierbei ist es, Angebote des Bundes und des Landes sowie verschiedener Träger umzusetzen und aufeinander abzustimmen sowie zielgruppenspezifische neue Angebote wie z.B. Eltern-Kind-Kurse oder berufsbegleitende Kurse zu etablieren.
Ebenso wichtig ist die berufliche Integration, wie der leiter des Jobcenters Rolf Martin ausführte. Auch hier ist trotz vieler öffentlicher Beratungs- und Unterstützungsangebote das freiwillige Engagement unverzichtbar. Viele Bürgerinnen und Bürger unterstützen bereits durch persönliche Kontakte, werben bei Arbeitgebern und geben Hilfestellungen im Bewerbungsprozess. Das Landratsamt fördert diese Arbeit durch das Projekt „Job Coaches für Geflüchtete“, in dessen Rahmen fünf haupt- und drei ehrenamtliche Trainer qualifiziert wurden, die mittlerweile 19 Job Coaches ausgebildet haben. Nach guten Erfahrungen in Pilotgemeinden soll das Projekt auf den ganzen Landkreis ausgeweitet werden. Etabliert werden soll auch eine „Berufsorientierungswoche“, in der Sprachkursteilnehmer einen Überblick über das deutsche Ausbildungs- und Arbeitssystem und dessen Anforderungen, Informationen über Unterstützungs- und Beratungsmöglichkeiten sowie eine praktische Einführung in den Bewerbungsprozess erhalten.
Sehr positiv nahm das Gremium auf, dass sich die Zahl der Bedarfsgemeinschaften trotz vieler Flüchtlinge im Laufe des Jahres 2019 nicht weiter erhöhen wird und sich der Ansatz für die laufenden Bedarfe für Unterkunft und Heizung deshalb im Jahr 2019 um fast 800.000 EUR gegenüber dem Vorjahr reduziert. Der Arbeitsmarkt zeigt sich von den zusätzlichen Arbeitsuchenden weitgehend unbeeinflusst; viele Geflüchtete konnten schon in den Arbeitsmarkt integriert werden und immer mehr Geflüchtete sind in der Lage, ihren Lebensunterhalt teilweise oder sogar vollständig eigenständig zu bestreiten. „Ein Beleg, dass die vereinten Integrationsbemühungen aller am Integrationsprozess beteiligten Netzwerkpartner greifen“, resumierte Landrat Dr. Christoph Schnaudigel, der die Fortsetzung der Anstrengungen verkündete: bis dato wurden im Landkreis ca. 5000 individuelle Integrationspläne mit Geflüchteten in der Anschlussunterbringung ab dem 15. Lebensjahr vereinbart. Landkreis und die Städte und Gemeinden stehen hierbei im fachlichen Austausch. Mitte nächsten Jahres soll das Integrationskonzept dem Kreistag zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Mannheimer Stamitz-Orchester unter neuer Leitung
Stadt Bruchsal
Beim 15. Neujahrskonzert steht erstmals Jan-Paul Reinke am Dirigentenpult / Vorverkauf läuft
Bruchsal (PM). Seit März 2018 steht er als Nachfolger von Prof. Klaus Eisenmann am Pult des Stamitz-Orchesters und leitet in dieser Funktion das 15. Neujahrskonzert der Stadt Bruchsal am Sonntag, 27. Januar, ab 18 im Rechbergsaal des Bürgerzentrums. Der gebürtige Mannheimer Jan-Paul Reinke kann als Dirigent verschiedener Ensembles in Bonn, Köln und Stuttgart bereits auf eine Reihe von musikalischen Stationen zurückblicken, bei zahlreichen Uraufführungen junger Komponisten hat er den Stab geführt und übernahm 2016 das JugendSinfonieOrchester Mannheim. Konzertreisen in mehrere europäische Länder und nach Australien begleiteten seinen bisherigen Werdegang. Auf dem Programm des Bruchsaler Neujahrskonzerts stehen die Ouvertüre zu Engelbert Humperdicks berühmter, auf den Spielplänen beliebte Oper „Hänsel und Gretel“ sowie Sergei Rachmaninows üppig orchestrierte 2. Sinfonie, 1908 unter Leitung des Komponisten selbst uraufgeführt. Als Solisten bei Schumanns anspruchsvollem Konzert für Violoncello und Orchester, op. 129, begrüßen die Musiker den spanischen Multi-Instrumentalisten Javier Huerta Gimeno, mehrfacher Preisträger bei internationalen Wettbewerben. Gimeno spielt ein 1712 in Mailand gefertigtes Cello.
Der Vorverkauf zum Neujahrskonzert am 27. Januar läuft. Karten zum Preis von 13 und 16 Euro – mit Ermäßigungen für Schüler, Studenten, Freiwilligendienstleistende, Arbeitslose und Schwerbehinderte – sind erhältlich bei der Touristinformation Bruchsal, Am Alten Schloss 22, Tel. 07251/ 5059461, bei der Ticket-Hotline Tel. 01805 / 700 733 sowie im Internet unter www.reservix.de.