Rhein-Neckar-Kreis – News, Termine, Kulturelles und Wissenswertes
„Neue Regelungen beim Bewohnerparken – Erweiterung der bestehenden Zone 2 und Einrichtung der neuen Zone 3
Stadt Schwetzingen
Der Gemeinderat hat am 12.04.2018 die Erweiterung der Bewohnerparkzone 2 um die Schul-, Hecker- und Luisenstraße beschlossen. Bewohner der Bewohnerparkzone 2 mit entsprechendem Parkausweis können unbeschränkt parken. Andere Verkehrsteilnehmer können werktags von 9 Uhr bis 21 Uhr mit Parkscheibe in der Luisen- und Schulstraße maximal 1 Stunde, in der Heckerstraße maximal 2 Stunden parken.
Außer den Bewohnern der Schul-, Hecker- und Luisenstraße können nun auch die Bewohner der Mannheimer Straße Nrn. 53 bis 61 bzw. 70 bis 76, einen Bewohnerparkausweis für Zone 2 erhalten. In der Mannheimer Straße selbst wird kein Bewohnerparken eingeführt.
Neu geschaffen wurde eine Bewohnerparkzone 3 bestehend aus Garten-, Blumen- und Schützenstraße. Bewohner mit Bewohnerparkausweis parken unbeschränkt, während andere Verkehrsteilnehmer werktags von 9 Uhr bis 21 Uhr mit Parkscheibe maximal 2 Stunden parken können. Die bereits bestehenden Bewohnerparkausweise „Blumenstraße“ gelten bis zum Ablauf weiter, und berechtigen zum Parken in der gesamten Bewohnerparkzone 3.
Wer kann einen Bewohnerparkausweis bekommen?
Wenn Sie in einer Bewohnerparkzone mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und im Fahrzeugschein eingetragener Fahrzeughalter / Fahrzeughalterin sind, können Sie einen Bewohnerparkausweis für Ihr Fahrzeug beantragen. Handelt es sich bei dem Fahrzeughalter um Ihren Arbeitgeber oder eine andere Person, muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass Sie berechtigt sind, das Fahrzeug privat zu nutzen.
Wo gilt der Bewohnerparkausweis?
Auf dem Bewohnerparkausweis wird der Bereich eingetragen sein, in dem Sie parken dürfen. Selbstverständlich behalten Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) auch im Rahmen des Bewohnerparkens ihre Gültigkeit. Der Bewohnerparkausweis berechtigt nicht zum Parken im Haltverbot.
Welche Vorteile hat der Bewohnerparkausweis?
Mit dem Bewohnerparkausweis dürfen Sie in den Straßen unbegrenzt lange parken und müssen keine Parkscheibe auslegen. Wichtig ist, dass Sie Ihren Bewohnerparkausweis gut lesbar ins Auto legen. Eine Garantie stets einen freien Parkplatz zu finden, haben Sie allerdings nicht.
Was kostet der Bewohnerparkausweis?
Die Gebühr beträgt für zwei Jahre 20,40 Euro. Der Bewohnerparkausweis wird für zwei Jahre ausgestellt. Er gilt nur für das Kraftfahrzeug dessen Kennzeichen im Ausweis eingetragen ist. Bei Änderung oder Verlust des Bewohnerparkausweises wird eine Gebühr von 10 Euro berechnet.
Erhältlich im Bürgerbüro
Den Bewohnerparkausweis können Sie ab dem 17.12.2018 im Bürgerbüro in der Zeyherstraße 1 beantragen. Bitte bringen Sie dafür Ihren Kraftfahrzeugschein und Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit. Es ist auch möglich, den Parkausweis „Blumenstraße“ auf die Bewohnerparkzone 3 umschreiben zu lassen. Hierfür bitte den alten Ausweis mitbringen.
Wo parken Besucher?
Um Besucherinnen und Besuchern das Parken zu erleichtern, erhalten Sie beim Erwerb eines Bewohnerparkausweises 20 gebührenfreie Besucherkarten. Darüber hinaus ist es möglich, Besucherkarten im 10er Block für 10,20 Euro zu kaufen.
Diese Besucherkarten berechtigen, dass Gäste das Fahrzeug in den Bewohnerparkbereichen an dem eingetragenen Tag sowie dem darauffolgenden Tag bis 12 Uhr parken können. Es muss das richtige Besuchsdatum und das Kennzeichen eingetragen werden.
Auskünfte gibt die Verkehrsbehörde der Stadt Schwetzingen, Tel. 06202 87-231.“
Öffnungszeiten Rathaus, Stadtbibliothek, Tourist Information und Lobdengau-Museum in den Weihnachtsferien
Stadt Ladenburg
In den Weihnachtsferien ist das Rathaus an allen Arbeitstagen – also auch am 27. und 28. Dezember 2018 sowie vom 2. bis 4. Januar 2019 – geöffnet. Geschlossen ist es außer an den Sonn- und Feiertagen nur am 24. Dezember (Heiligabend) und am 31. Dezember (Silvester).
Der letzte Öffnungstag der Stadtbibliothek vor den Weihnachtsferien ist Samstag, 22. Dezember. Die Tourist Information ist auch noch am Sonntag, 23. Dezember für Besucherinnen und Besucher geöffnet. Von Montag, 24. Dezember 2018 bis Mittwoch, 2. Januar 2019 sind beide Einrichtungen geschlossen.
Leihfristverlängerungen sind online über www.stadtbibliothek-ladenburg.de möglich. Elektronische Medien sind über die Onleihe-Plattform www.metropolbib.de jederzeit ausleihbar. Für Rückgaben während der Schließungszeit stehen die Medienboxen am Seiteneingang des Gebäudes zur Verfügung. Ab Donnerstag, 3. Januar 2019 gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten der Stadtbibliothek und der Tourist Information.
Das Lobdengau-Museum ist von Sonntag, 23. Dezember 2018 bis Samstag, 5. Januar 2019 geschlossen.
Verwaltungs-und Schuldezernent Hans Werner in den Ruhestand verabschiedet
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis vom 18. Dezember 2018
Landrat Stefan Dallinger zeichnete ihn für seine Verdienste für den Rhein-Neckar-Kreis mit dem goldenen Ehrenring aus
Das Kulturzentrum „Stiftskirche Sunnisheim“ in Sinsheim war am vergangenen Freitag, 14. Dezember 2018, der richtige Schauplatz, um den Verwaltungs- und Schuldezernenten Hans Werner aus den Diensten des Rhein-Neckar-Kreises zu verabschieden. „Die Stiftskirche ist in den letzten Jahren zu Ihrem zweiten Wohnzimmer geworden“, sagte Landrat Stefan Dallinger, der auch die Laudatio hielt, „denn hier haben Sie als Geschäftsführer der Kulturstiftung Rhein-Neckar-Kreis e. V. viele Veranstaltungen begleitet“. Da Werner diese Position noch bis Frühjahr 2019 innehabe und zudem vom Aufsichtsrat der Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung Stift Sunnisheim gerade für ein weiteres halbes Jahr zum Geschäftsführer bestellt worden sei, werde ihn der Weg weiter sehr oft nach Sinsheim führen, schmunzelte Dallinger.
Knapp 40 Jahre hatte Hans Werner dem Landkreis gedient, rechnete Landrat Stefan Dallinger nach. Auch wenn er wisse, dass Hans Werner nicht gerne so viel Lob hört, wolle er wenigstens für die Öffentlichkeit einmal sagen, „wie wertvoll seine Arbeit für die Menschen im Rhein-Neckar-Kreis gewesen ist“. Denn der Kreis als in die Zukunft gerichteter Dienstleister könne seine Aufgaben nur erfüllen, wenn die finanziellen – Werner war für die Finanzen verantwortlich – und die personellen Ressourcen, aber auch die Auswirkungen der Zukunftsthemen wie demografischer Wandel, Digitalisierung, Klimaschutz und vor allem Bildung und Ausbildung auf die Verwaltung richtig fokussiert sind, betonte der Landrat. Sehr eingesetzt habe sich Werner für familienfreundliche Arbeitsmöglichkeiten, was dem Landratsamt seit 2013 im „Audit Beruf und Familie“ das Zertifikat „Familienfreundlicher Arbeitgeber“ eingebracht habe. Zudem sei Werner ein „wichtiges Bindeglied zwischen Politik und Verwaltung“ gewesen und er habe viele richtungsweisende Entscheidungen wesentlich mitgestaltet, lobte der Landrat. Als Dank für diese ausgezeichnete Arbeit hatten die Fraktionen des Kreistags beschlossen, Dezernent Hans Werner mit dem Ehrenring des Rhein-Neckar-Kreises auszuzeichnen, um ihre Anerkennung auszudrücken. Mit der Übergabe an Hans Werner informierte der Landrat gleichzeitig, dass im Sommer 2019 ein Treffen aller Ehrenringträger ins Auge gefasst ist.
Der Vorsitzende der Fraktion Die Linke, Dr. Edgar Wunder, der für alle im Kreistag vertretenen Fraktionen sprach, bezeichnete Werner als großen Herr der Zahlen. Bei Anfragen, Prüfungen, Anträgen – die Antwort kam schnell, zuverlässig und fachlich fundiert, so Dr. Wunder. „Sie haben bei allem die politische Perspektive gleich mitgedacht, und wir haben Ihre ruhige, ausgeglichene Art über alle Fraktionen hinweg sehr geschätzt.“
Dass sich Hans Werner bei allen Verwaltungsaufgaben besonders um den Sport und den Jugendaustausch mit Oestergötland und Vichy verdient gemacht und Maßnahmen zur Integration und Inklusion gefördert habe, unterstrich der Vorsitzende des Sportkreises Heidelberg, Gerhard Schäfer für alle Sportkreise. Werner sei eine „verständnisvolle, zuhörende Persönlichkeit, die immer Verständnis für neue Entwicklungen“ gewesen. Als Bespiel nannte Schäfer das Konzept „Fest des Sports“ in Angelbachtal, und er erwähnte die neue Internetplattform der Sportkreise, aus der entnommen werden kann, welche Sportart in welcher Kommune im Rhein-Neckar-Kreis angeboten wird. „Darum wird der Rhein-Neckar-Kreis von vielen Landkreisen beneidet“, so Schäfer.
Martin Streib verabschiedete Hans Werner im Namen des Personalrats und der Kolleginnen und Kollegen des Landratsamts in den „wohlverdienten Ruhestand. „Abschied schmerzt, auch wenn man sich schon lange darauf freut“, so Streib. Er wünschte dem jung gebliebenen Ruheständler viel Zeit für seine sportlichen Aktivitäten Tennis und Skifahren, für das Enkelkind, „und ich hoffe, dass sich Ihre Frau auf so manch gutes Essen freuen darf“, gab er zum Schluss dem leidenschaftlichen Koch Hans Werner mit auf den Weg.
Er freue sich auf den Ruhestand, und nach der von vielen Terminen bestimmten Zeit, sei es „erst einmal sein Plan, keinen Plan zu haben“, stellte der scheidende Dezernent fest. Kurz ließ er seine 40-jährige Dienstzeit Revue passieren und dankte Landrat a. D. Dr. Jürgen Schütz und Landrat Stefan Dallinger, dass sie ihm immer mehr Verantwortung zugetraut hatten. Auch sei seine Zusammenarbeit mit dem Kreistag stets von gegenseitigem Vertrauen geprägt gewesen, sagte Hans Werner, der sich für die hohe Auszeichnung mit dem Kreisehrenring und die damit zum Ausdruck kommende Wertschätzung bedankte.
Bildunterzeile (Foto Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis): Kreisehrenring für Hans Werner: „Diese Auszeichnung stellt die höchste Anerkennung und Wertschätzung von uns allen dar – Sie haben Sie mehr als verdient“, so Landrat Stefan Dallinger bei der Übereichung der Auszeichnung an den scheidenden Verwaltungs- und Schuldezernenten.
Einladung zur Anliegerinformation Bebauungsplan „Nordstadt – Kurzgewann“
Stadt Ladenburg
Im September 2017 hat die Stadtverwaltung Ladenburg im Rahmen einer Anliegerversammlung im Domhof über die Auswirkungen des Neubaugebiets „Nordstadt-Kurzgewann“ auf die umliegenden Straßen informiert.
Auf Anregung der Anwohnerinnen und Anwohner hat die Stadtverwaltung die Erstellung eines Verkehrskonzepts zugesagt, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Thema des Konzeptes sollte u.a. die Neuanordnung von Parkflächen und damit verbunden die Neugestaltung des Straßenraumes in der Kurzgewannstraße sein.
Die Inhalte dieses Konzeptes werden bei einer Informationsveranstaltung, am
Mittwoch, den 9. Januar 2019 um 19.00 Uhr im Domhofsaal
vorgestellt. Alle Interessierten sind recht herzlich eingeladen verbunden mit der Bitte sich bereits jetzt den Termin vorzumerken.
Förderprogramm „Spitze auf dem Land“ – Antragstellung bis 28. Februar 2019 möglich
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis vom 17. Dezember 2018
Innovation ist der Schlüssel für die Spitzenstellung des Landes Baden-Württemberg als eine der wirtschaftlich stärksten und innovationsfähigsten Regionen in Europa. Mit der im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) angesiedelten Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer Baden-Württemberg“ will die Landesregierung dazu beitragen, die Spitzenstellung Baden-Württembergs nicht nur zu erhalten, sondern auch weiter auszubauen.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit weniger als 100 Beschäftigten im Ländlichen Raum im engeren Sinne* können für Projekte Zuschüsse erhalten, die aufgrund ihrer Innovationsfähigkeit und ihrer ausgeprägten Technologiekompetenz in der Umsetzung und Anwendung innovativer Produktionsprozesse und Produkte das Potenzial zur Technologieführerschaft erkennen lassen.
Der Fördersatz beträgt bis zu 20 Prozent der Investitionssumme (bei kleinen Unternehmen) und bis zu 10 Prozent der Investitionssumme (bei mittleren Unternehmen), maximal 400.000 Euro. Bezuschusst werden umfassende Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung sowie wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produkte und Dienstleistungen. Zusätzlich sollten nachhaltige Beiträge zur Verbesserung der Ressourcen- und Energieeffizienz im Produktionsprozess erreicht werden. Bewerben können sich Gemeinden mit interessierten Unternehmen für die nächste Auswahlrunde bis zum 28. Februar 2019.
Die aktuelle Ausschreibung und weitere Informationen zum Förderprogramm gibt es unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/ oder bei Barbara Schäuble, Stabsstelle Wirtschaftsförderung, E-Mail: barbara.schaeuble@rhein-neckar-kreis.de, Telefon 06221 522-2501.
Hinweis:
Städte und Gemeinden im Rhein-Neckar-Kreis im ländlichen Raum im engeren Sinne, in denen Anträge auf „Spitze auf dem Land“ gestellt werden können, im Einzelfall bitte projektbezogen anfragen: Angelbachtal, Eberbach, Epfenbach, Heddesbach, Heiligkreuzsteinach, Helmstadt-Bargen, Lobbach, Neckarbischofsheim, Neidenstein, Reichartshausen, Schönbrunn, Sinsheim (Ortsteile), Spechbach, Waibstadt, Zuzenhausen
Amt für Landwirtschaft und Naturschutz: Informationsveranstaltung für Schafhalter am Dienstag, 15. Januar 2019, in Reichartshausen
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis vom 17. Dezember 2018
Das Amt für Landwirtschaft und Naturschutz des Rhein-Neckar-Kreises bietet gemeinsam mit dem Landesschafzuchtverband eine Informationsveranstaltung für Schafhalter an. Bernhard Glöckler wird über Aktuelles aus der Schafzucht berichten und Tierarzt Dr. Wolfgang Luft informiert über aktuelle Schafgesundheitsfragen. Die Veranstaltung findet am Dienstag, 15. Januar 2019, um 20 Uhr im Gasthof „Hirsch“ in Reichartshausen statt. Alle interessierten Schafhalter sind herzlich eingeladen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.