Tötungsdelikt Kandel: Revision der Staatsanwaltschaft zurückgenommen

Die Staatsanwaltschaft Landau hat ihre gegen das Urteil der Großen Jugendkammer des Landgerichts Landau eingelegte Revision heute zurückgenommen.

Nach eingehender Prüfung der schriftlichen Urteilsgründe kam die Staatsanwaltschaft zu dem Ergebnis, dass das Urteil keine Rechtsfehler aufweist, die erfolgversprechend mit einer Revision geltend gemacht werden können.

Das Urteil vom 03.09.2018 ist somit rechtskräftig.

Hintergrund:

Im Rahmen einer Revision kann das angefochtene Urteil lediglich auf Rechtsfehler überprüft werden. Die Revision ist also keine weitere Tatsacheninstanz; eine eigene Beweisaufnahme zur Schuld- und Straffrage findet bei dem Revisionsgericht nicht statt.