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Feuerwerke an Silvester: Verbotszonen beachten!
(rap) Ordnungsdezernentin Manuela Matz weist zum Jahresende 2018 darauf hin, dass das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern grundsätzlich (§ 23 Abs. 1 der 1. Sprengstoffverordnung) verboten ist!
Um Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu vermeiden, sind folgende Regeln strikt zu beachten:
-Böller und Raketen müssen eine Registrierungsnummer sowie das Zulassungszeichen der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) oder ein gültiges CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle (BAM: 0589) tragen.
-Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist nur am 31. Dezember 2018 sowie am 1. Januar 2019 erlaubt.
-Zugelassen ist lediglich das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien F1 und F2. Personen unter 18 Jahren ist der Besitz / das Überlassen von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 zum Abbrennen nicht erlaubt.
-Böller und Raketen dürfen nur im Freien gezündet werden.
-Blindgänger sollten nicht noch einmal gezündet werden.
Festgestellte Verstöße gegen die bestehenden Abbrennverbote stellen Ordnungswidrigkeiten dar. Diese können im Einzelfall mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden können.
„MainzPass“ löst ab 1. Januar 2019 „Sozialausweis“ ab (Änderungen bei Zielgruppe, ÖPNV-Nutzung und Umfang der Angebote)
(ekö) Der 1985 eingeführte Sozialausweis wurde, wie kürzlich berichtet, weiterentwickelt, in „MainzPass“ umbenannt und gilt ab 1. Januar 2019. Die Änderungen des neuen „MainzPass“ gegenüber dem bisherigen „Sozialausweis der Landeshauptstadt Mainz“ betreffen unter anderem den Personenkreis, der künftig Anspruch auf den „MainzPass“ hat. Beantragen können ihn Personen mit Hauptwohnsitz in Mainz, die Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Hilfe zum Lebensunterhalt), Asylbewerberleistungsgesetz sowie Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten. Zu den bisherigen Angeboten des Sozialausweises wird es eine weitere Sondermonatskarte für den ÖPNV geben. Dieses Angebot ist ein Modellprojekt und gilt zunächst für drei Jahre.
Wie läuft die Einführung ab, was benötigen die Anspruchsberechtigten, und wer gibt die neuen MainzPässe aus? Näheres entnehmen Sie bitte der Anlage im Download.http://www.mainz.de/newsdesk/publications/Mainz/181010100000158425.php.media/158426/20122018__pm_MainzPass_Ausgabe_Layout.pdf