HEPPENHEIM – Das Silvesterfeuerwerk hat Tradition und gehört für viele untrennbar zum Jahreswechsel dazu. Die Böllerschüsse haben aber auch negative Begleiterscheinungen wie Lärm und bergen die Gefahr von Bränden.
Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und sonstigen pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Fachwerkhäusern verboten ist.
Trotz dieses Verbotes kommt es immer wieder zu Bränden, wie beispielsweise 2010 in Konstanz, wo durch einen Feuerwerkskörper ein Großfeuer in der Altstadt ausgelöst wurde. Die Gefahr, die durch brennende Raketen ausgelöst werden kann, wird offensichtlich vielfach unterschätzt. Gerade alte Häuser sind aufgrund ihrer Bausubstanz leicht entflammbar. Hinzu kommt, dass Brände in den engen, verwinkelten Altstadtgassen besonders schwer zu bekämpfen sind. Die Folge ist dann in der Regel die völlige Zerstörung der Häuser.
Vor der Silvesternacht weist das Ordnungsamt daher nochmals auf die besondere Situation in der Altstadt und das dort bestehende Feuerwerks-Verbot hin und bittet um Beachtung und Verständnis.