Karlsruhe: Stadtnotizen

Karlsruhe – News, Termine, Kulturelles und Wissenswertes

Global Goals Aktionstag in Karlsruhe

Beim Thema Nachhaltigkeit kann jeder zum “Changemaker” werden Zum ersten Mal gemeinsam mit dem Jugendklimagipfel findet am Mittwoch, 6. Februar, der Global Goals Aktionstag Karlsruhe statt. Aus diesem Grund lädt die Stadt alle Jugendlichen dazu ein, ihre Wünsche und Ideen für das Karlsruher Klimaschutzkonzept einzubringen und beim Aktionstag in der Karlshochschule International University, Karlstraße 36-38, zu diskutieren.

Bei den Global Goals handelt es sich um 17 weltweit geltende, politische Zielsetzungen der Vereinten Nationen, die der Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung auf ökonomischer, sozialer sowie ökologischer Ebene dienen und im Ergebnis ein besseres Leben für alle ermöglichen sollen. Für die Teilnahme an den Aktionstagen gilt, dass jede und jeder zum “Changemaker” werden und etwas dazu beitragen kann, diese globalen Ziele auch zu erreichen. Gemeinsam zu diskutieren, sich zu vernetzen, Ideen auszutauschen und Projekte ins Leben zu rufen steht deshalb auch im Zentrum der Veranstaltung.

Ins Leben gerufen wurden die Global Goals Aktionstage von der element-i Bildungsstiftung und der Freien Dualen Fachschule für Pädagogik (FDFP). Eine kostenfreie Anmeldung ist möglich unter www.globalgoals.de.

Karlsruhe: EFFEKTE-Wissenschaftsdienstag beleuchtet Robotervielfalt

Entwicklungen reichen vom Industrieroboter bis zur Cocktailmaschine Mit dem Wissenschaftsdienstag ist die EFFEKTE-Reihe am Dienstag, 8. Januar, wieder zu Gast auf dem Alten Schlachthof. Ab 19.30 Uhr dreht sich im Kulturzentrum Tollhaus alles um neuartige Entwicklungen in der Robotik, die sowohl in der Industrie als auch in privaten Haushalten für Entlastung und Effizienz sorgen. Der Fokus liegt dabei auf den Karlsruher Forschungslaboren.

Prof. Dr.-Ing. Philipp Nenninger von der Hochschule Karlsruhe – Technik und Wirtschaft stellt eine Erfindung im Bereich der Robotik vor, die für Endnutzer mit einem Faible für Spirituosen und Mixologie interessant werden könnte, die Cocktailmaschine. Bei der Vorstellung dieses etwas anderen Barkeepers können die Zuschauerinnen und Zuschauer die Getränke direkt per Messenger-Dienst bestellen und testen.

Neuartige Verfahren der Robotik helfen auch stationären Robotern dabei ihren aufbaubedingten “Käfigen” zu entkommen, denn die entstehenden Betriebsmodi ermöglichen mobilen Systemen eine sichere Navigation durch die Umgebung. Diese Robotersysteme sind intelligent, autonom und kooperativ und können vielfältig eingesetzt werden. Prof. Dr. Marcus Strand von der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Karlsruhe liefert Einblicke in dieses Forschungsgebiet. Er wird ebenfalls einen Roboter dabei haben, der die Cocktailmaschine als helfende Hand bei der Übergabe des Getränks unterstützt.

Prof. Dr.-Ing. Christian Wurll von der Hochschule Karlsruhe widmet sich der klassischen Industrie-Robotik, die mittlerweile zum automatisierten Produktionsalltag gehört. In Warenverteilzentren müssen Roboter aber in der Lage sein, sich automatisch an geänderte Bedingungen anzupassen, denn jede Bestellung sieht anders aus. Im Rahmen des Vortrages wird ein Überblick darüber gegeben, wie stationäre, kollaborierende und mobile Roboter in zahlreichen Logistik-Anwendungen einsetzbar sind. Gezeigt wird zudem ein kollaborierender Roboter in Aktion, den die Zuschauerinnen und Zuschauer auch anfassen können.

Der Eintritt zur Veranstaltung ist frei, eine Anmeldung nicht nötig. Weitere Informationen zu EFFEKTE sowie Impressionen der Veranstaltung gibt es unter www.effekte-karlsruhe.de und auf www.facebook.com/effektekarlsruhe. Für die Organisation der Veranstaltung ist das Wissenschaftsbüro der Stadt Karlsruhe zuständig.

Neuer Karlsruher Mietspiegel erscheint zum Jahresbeginn 2019

Kostenloser Download/Druckversion gegen Schutzgebühr von sieben Euro Der Mietspiegel 2019 ist ab 2. Januar als Broschüre erhältlich und online abrufbar. Die Auswertung ist für 2019 und 2020 gültig und wurde vom Gemeinderat Ende November einstimmig als qualifizierter Mietspiegel anerkannt. Er gibt Aufschluss über die ortsübliche Vergleichsmiete für nicht preisgebundene Wohnungen in Karlsruhe und trägt dazu bei, Mietstreitigkeiten zu versachlichen und gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen den Mietparteien zu vermeiden.

Der Gemeinderat hatte im Zuge der Haushaltsberatungen beschlossen, den Mietspiegel künftig online kostenlos zur Verfügung zu stellen. Der Download findet sich ab 2. Januar auf der Webseite der Stadt Karlsruhe unter “statistik.karlsruhe.de”. Die Druckversion kann für eine Schutzgebühr von sieben Euro beim Amt für Stadtentwicklung erworben werden (Barzahlung). Öffnungszeiten der Dienststelle in der Zähringerstraße 6 (Erdgeschoss, Zimmer E26) sind montags bis freitags von 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 15.30 Uhr. Auch beim Liegenschaftsamt (Lammstraße 7a, Zimmer E427) kann man den Mietspiegel zu den gleichen Zeiten (zusätzlich donnerstags bis 17 Uhr) erwerben. Gleiches gilt zu den üblichen Öffnungszeiten für das Stadtamt Durlach sowie die Ortsverwaltungen. Mitglieder erhalten den Mietspiegel außerdem bei den Interessenverbänden Haus & Grund Karlsruhe beziehungsweise Mieterverein Karlsruhe.

Schriftlich kann man den Mietspiegel gegen Rechnung beim Amt für Stadtentwicklung, Statistikstelle, 76124 Karlsruhe, bestellen, hier fallen zusätzlich 1,60 Euro Versandkosten an. Oder man bestellt und bezahlt die Print-Ausgabe online. Als Bezahlarten werden Giropay, das Lastschriftverfahren sowie PayPal angeboten. Das Bestellformular kann ab 2. Januar auf “www.karlsruhe.de” im Bereich Bürgerdienste unter der Rubrik Wohnen oder über “statistik.karlsruhe.de” aufgerufen werden. Der Versand erfolgt per Post mit beiliegender Rechnung.

Ältere Versionen des Mietspiegels sind weiterhin als Print-Ausgabe erhältlich. Für Fragen und Auskünfte (keine Rechtsberatung) stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Statistikstelle zu den Öffnungszeiten zur Verfügung (Telefon: 0721/133-1232 oder E-Mail: statistik@karlsruhe.de).

Die Erstellung des Mietspiegels durch die Stadt Karlsruhe erfolgte in enger Zusammenarbeit mit Haus & Grund Karlsruhe, Mieterverein Karlsruhe, dem Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen (vbw), den Karlsruher Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften sowie der Geschäftsstelle des Karlsruher Gutachterausschusses und dem Fachbereich Immobilienwirtschaft des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT). Alle Beteiligten haben den Mietspiegel als qualifizierten Mietspiegel nach Paragraf 558d BGB anerkannt.

Der Karlsruher Mietspiegel 2019 wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und basiert auf einer Indexfortschreibung des Mietspiegels 2017 nach Maßgabe des § 558d Abs. 2 BGB.

Neue Internetseite zu “Kunst am Bau” ist online

Zahlreiche Funktionen erleichtern die Nutzung / Eigene Richtlinien seit 1983 Als Pendent zu “Kunst im öffentlichen Raum” ist jetzt die neu gestaltete Internetseite zu “Kunst am Bau” online. Damit können Interessierte oftmals verborgene Kunstschätze in ihrer Gesamtheit kennenlernen und entdecken. Zahlreiche Funktionen erleichtern die Nutzung der Seite: Jedes Kunstwerk lässt sich mittels Namen oder Standort schnell ermitteln, die Liste beteiligter Künstlerinnen und Künstler ist alphabetisch sortiert. Wird ein Kunstwerk aufgerufen, erscheinen weitere Arbeiten in räumlicher Nähe, außerdem ist jedes Werk mit mehren Fotos bebildert und mit einem Text des Künstlers Karlheinz Bux versehen. “Das Recht auf Kultur sowie die kulturelle Teilhabe sind Leitlinien, zu denen wir uns im Karlsruher Kulturkonzept verpflichtet haben. Die neue Seite ist ein weiterer Schritt zur Umsetzung dieser Grundsätze”, so Kulturamtsleiterin Dr. Susanne Asche.

Kunst am Bau hat in Deutschland eine lange Tradition, ist integrales Element der Baukultur und trägt maßgeblich zu Qualität und Aussage von Gebäuden bei. Bereits 1983 gab sich Karlsruhe eigene Richtlinien für die Beteiligung von Künstlerinnen und Künstler an Bauvorhaben.

Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat zur Festlegung von 48 Fauna-Flora-Habitat-Gebieten eine Rechtsverordnung erlassen. Diese FFH-Verordnung wurde heute (27. Dezember 2018) im Gesetzblatt verkündet.

Grundlage der FFH-Verordnung ist die FFH-Richtlinie der Europäischen Union. Die Richtlinie hat zum Ziel, die in ihr aufgeführten, natürlichen Lebensräume sowie wildlebenden Tiere und Pflanzen in Europa dauerhaft zu erhalten. Die Europäische Kommission hat gefordert, die bestehenden Gebiete rechts-verbindlich auszuweisen und flurstückscharf im Maßstab 1:5.000 abzugrenzen (bisher 1:25.000). Außerdem werden Erhaltungsziele für die betreffenden Lebensraumtypen sowie die zu erhaltenden Pflanzen- und Tierarten in den einzelnen FFH-Gebieten festgelegt. Eine Umsetzung in den Regierungsbezirken in Baden-Württemberg erfolgt durch FFH-Verordnungen.

Im März 2018 wurde das Ausweisungsverfahren der FFH-Verordnung bekannt gemacht. Im Rahmen eines Anhörungsverfahren für Kommunen sowie Verbände und einer Auslegung für die Bürgerinnen und Bürger konnten zu der FFH-Verordnung Stellungnahmen sowie Anregungen und Bedenken abgegeben werden.

Hierbei gingen im Regierungspräsidium Karlsruhe 463 Stellungnahmen ein. 260 Privatpersonen trugen Ihre Anregungen und Bedenken zum Verordnungsentwurf vor, während von 122 Kommunen, 24 Verbänden und 57 Trägern öffentlicher Belange Stellungnahmen zur Entwurfsfassung verfasst wurden. Schwerpunktmäßig wurde die Herausnahme von Flächen aus wirtschaftlichen und infrastrukturellen Gründen angeregt. Darüber hinaus wurden Vorschläge für Erweiterungen der FFH-Gebiete sowie Formulierungsvorschläge für die Erhaltungsziele der FFH-Lebensraumtypen und -arten vorgetragen. Die eingegangenen Anregungen und Bedenken sowie Stellungnahmen wurden fachlich sowie rechtlich vollumfänglich geprüft und – soweit fachlich und rechtlich vertretbar – im Verfahren berücksichtigt. In den kommenden Tagen erhält jeder, der sich an dem Verfahren beteiligt hat ein Antwortschreiben auf seine vorgebrachte Stellungnahme, Anregungen oder Bedenken, in welchem ausführlich auf den Hintergrund sowie die Entscheidung des Regierungspräsidiums eingegangen wird.

„Die Verordnung führt zu mehr Rechtssicherheit und kann dazu beitragen, Verwaltungsverfahren wie die Bauleitplanung künftig zu beschleunigen. Ebenso werden die Außengrenzen vor Ort nun eindeutig nachvollziehbar sein. Für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger ebenso wie für die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter aus der Land- und Forstwirtschaft ergeben sich durch die Verordnung keine Änderungen. Für sie sind nach wie vor die schon seit vielen Jahren bekannten Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes entscheidend, wonach Projekte, Pläne oder eine Bewirtschaftung den Erhaltungszustand der Lebensraumtypen und Arten im FFH-Gebiet nicht verschlechtern dürfen“, so Regierungspräsidentin Nicolette Kressl.

Die Inhalte der Verordnung sowie deren Anlagen werden beim Regierungspräsidium Karlsruhe für die Dauer von zwei Wochen ausgelegt und sind zudem im Internet unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Service/Bekanntmachung/Seiten/FFH-VO_RPK.aspx einsehbar.

Weitere Informationen stehen im Internet unter:

http://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/alias.xhtml?alias=ffh_vo

www.um.baden-wuerttemberg.de