Frankfurt – News, Termine, Kulturelles und Wissenswertes
So läuft die Weihnachtsbaumentsorgung 2019
(ffm) Wo hin mit dem ausgedienten Weihnachtsbaum? Die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) bietet den Frankfurtern auch in diesem Jahr wieder zwei Optionen der Entsorgung an.
Variante 1: Der Weihnachtsbaum wird wie bisher im Laufe des Monats Januar entweder über die braune Biotonne, die graue Restmülltonne oder bei der satzungsgemäßen Straßenreinigung entsorgt. Voraussetzung ist, dass die Bäume von allem Schmuck befreit und auf Stücke von maximal einem Meter gekürzt sind.
Variante 2: Die zum vierten Mal angebotene und inzwischen gut etablierte Sammeltour mit festen Terminen für die einzelnen Stadtteile: Dabei wird ab Montag, 7. Januar, bis Freitag, 25. Januar, ein Sonderfahrzeug eingesetzt, das nur Weihnachtsbäume einsammelt. Bürger legen die Bäume zum Abholtag einfach an der Grundstücksgrenze – also leicht zugänglich und gut sichtbar – bereit. Auch hier sollten die Bäume abgeschmückt sein. Sind sie länger als zwei Meter, bittet FES auch hier um eine Zerkleinerung.
Die Termine sind:
- Januar in Niederrad und Sachenhausen-Nord
- Januar im Gallus, Gutleut und Griesheim
- Januar in Bockenheim und im Westend
- Januar im Nordend
- Januar in Oberrad und im Ostend
- Januar in Bergen-Enkheim, Fechenheim und Riederwald
- Januar in Seckbach und Bornheim
- Januar in Berkersheim, Preungesheim (inkl. Frankfurter Bogen), Eckenheim und Dornbusch
- Januar in Nieder-Erlenbach, Nieder-Eschbach (inkl. Ben-Gurion-Ring), Harheim, Bonames und Frankfurter Berg
- Januar in Kalbach-Riedberg, Niederursel, Eschersheim, Mertonviertel
- Januar in Heddernheim, Ginnheim, Hausen
- Januar in Praunheim, Rödelheim
- Januar in Sossenheim, Nied und Höchst (inkl. Henri-Dunant-Siedlung)
- Januar in Unterliederbach, Zeilsheim, Sindlingen und Flughafen
- Januar in Sachsenhausen-Süd und Schwanheim (inkl. Goldstein)
Die Grenze zwischen Sachsenhausen-Süd und -Nord verläuft entlang der Offenbacher und der Mörfelder Landstraße. Mörfelder Landstraße: gerade Hausnummern gehören zu Sachsenhausen-Nord, ungerade Hausnummern zu Sachsenhausen-Süd. Offenbacher Landstraße: gerade Hausnummern zu Sachsenhausen-Süd, ungerade Hausnummern zu Sachsenhausen-Nord.
In der Innen- und Altstadt sowie im Bahnhofsviertel kommt das Sammelfahrzeug nicht vorbei. Hier übernimmt die tägliche Straßenreinigung die Entsorgung.
Alternativ können Weihnachtsbäume natürlich auch bei der RMB Rhein-Main Biokompost GmbH im Osthafen oder als Teil des Kofferraumservices auf den FES-Wertstoffhöfen kostenlos abgegeben werden.
Der Abtransport tausender Weihnachtsbäume ist eine logistische Herausforderung. FES bittet um Verständnis, wenn herumliegende Bäume ein paar Tage im Stadtbild zu sehen sind.
Sportdezernat unterstützt die Initiative ‚Basketball macht Schule‘ des Vereins Fraport Skyliners
Zuschuss aus Sportfördermitteln in Höhe 12.000 Euro für Kooperationsprojekte mit Frankfurter Schulen
(ffm) „Unser Sportdezernat unterstützt die Projekte im Rahmen der erfolgreichen Initiative ‚Basketball macht Schule‘ des Vereins Fraport Skyliners in enger Zusammenarbeit mit den Frankfurter Schulen und in Kooperation mit dem Hessischen Basketballverband und dem Sportkreis unserer Stadt Frankfurt am Main sehr gerne“, sagte Sportdezernent Markus Frank bei der Unterzeichnung des Bewilligungsbescheides über einen Zuschuss aus Sportfördermitteln 2019 in Höhe von 12.000 Euro.
Neben der Vermittlung von basketballerischen Fähigkeiten stehen in den speziellen Schul-AGs weitere wichtige Themen wie Freude an Bewegung, gesunde Ernährung und Integration im Vordergrund. Aufgrund des hohen Migrationsanteils in den Projekten gilt es grundsätzlich, die Kinder und Jugendlichen der 1. bis 6. Schulklassen sportlich erfolgreich zusammenzuführen. Mit dem finanziellen Zuschuss sollen die entstehenden Übungsleiterkosten zu einem großen Teil gedeckt werden.
„Alle AGs bieten wunderbare Mitmachangebote für unseren Nachwuchs. Ich möchte die vorbildlichen Kooperationen nochmals herausstellen, denn das ist nicht selbstverständlich. Vielen Dank an alle Beteiligten“, sagte Stadtrat Frank.
Vortrag: Der Große Ameisenbär – auch ohne Zähne sehr wehrhaft
(ffm) Große Ameisenbären werden in zoologischen Gärten nur selten gehalten, 1951 erstmalig im Frankfurter Zoo. Erst Anfang der 1970er Jahre gelang die Zucht in Frankfurt, die Jungtiere überlebten aber nur kurze Zeit. 1995 gab der Zoo die Haltung der Tiere auf. Seit 2017 sind im Ukumari-Land des Frankfurter Zoos wieder Große Ameisenbären zu sehen.
Ameisenbären-Expertin Dr. Nicole Schauerte promovierte 2005 über die „Reproduktion von Großen Ameisenbären in Menschenobhut“. In ihrem Vortrag stellt sie die „Spezialisten im Tierreich“ vor. Dabei erklärt die Tierärztin des Zoos nicht nur die anatomischen Besonderheiten der zahnlosen Tiere, sondern spricht anhand der im Zoo Frankfurt lebenden Tiere Falin, Ines und Junio über die anspruchsvolle Haltung und Zucht, die Kinderstube sowie das medizinische Training. Ebenso berichtet sie über die Situation der großen Ameisenbären im Freiland.
Der Vortrag beginnt am Dienstag, 8. Januar, im Kleinen Saal des Zoogesellschaftshaus um 18 Uhr. Der Eintritt ist unentgeltlich.
Die Veranstaltung findet als Teil der monatlichen Vortragsreihe „Erlebnis Zoo, Abenteuer Naturschutz“ statt. Deren Termin ist ab Januar 2019 auf den ersten Dienstag eines Monats verlegt worden. Der Januar bildet aufgrund des Neujahrstages eine Ausnahme.
Frankfurt: Wichtige Frist für Unternehmen
Die Anzahl der schwerbehinderten und gleichgestellten Mitarbeiter muss bis zum 31. März 2019 gemeldet werden. Hierfür ist das Programm IW-Elan freigeschaltet.
Ab sofort können Unternehmen das Programm IW-Elan für das Anzeigejahr 2018 von der Homepage www.IW-Elan.de herunterladen. Die CD-ROM mit der Software wird nicht mehr versandt.
Private und öffentliche Arbeitgeber mit 20 und mehr Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, diese mit mindestens fünf Prozent schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen zu besetzen. Unternehmen, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote.
Zur Überprüfung, ob die Beschäftigungspflicht im Kalenderjahr 2018 erfüllt ist, müssen die betroffenen Arbeitgeber bis spätestens 31. März 2019 ihre Beschäftigungsdaten anzeigen. Die Meldung wird bei der Arbeitsagentur abgegeben, bei der das Unternehmen seinen Sitz hat.
Auch beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die keine Unterlagen erhalten, sind anzeigepflichtig. Sie werden, ebenso wie Arbeitgeber, die einen zusätzlichen Bedarf haben, gebeten, die Anzeigeunterlagen unter www.IW-Elan.de herunterzuladen.
Weitere Fragen und Informationen rund um das Anzeigeverfahren und die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer erhalten Arbeitgeber unter der Mailadresse Frankfurt-Main.OS-SBAV-AZV@arbeitsagentur.de . Möchten Unternehmen schwerbehinderte Mitarbeiter einstellen, wenden sie sich direkt an ihren persönlichen Ansprechpartner im Arbeitgeberservice oder die kostenlose Service-Rufnummer 0800 4 5555 20.
Was sparen Unternehmen, wenn Sie einen behinderten Menschen neu einstellen oder ausbilden? Mit dem Online-Rechner können sie sich einen schnellen Eindruck verschaffen.
Ersparnisrechner: www.iw-elan.de/de/Ersparnisrechner/index.html
Zusatzinformationen:
Das Programm IW-Elan unterstützt bei der Bearbeitung der Vordrucke und ermöglicht die Abgabe der Anzeige in elektronischer Form. Es kann unter www.IW-Elan.de kostenlos heruntergeladen werden. Dort finden Arbeitgeber zudem Informationen zur Installation und zur Anwendung des Programms.
Um Ressourcen zu schonen, wird die Bundesagentur für Arbeit erstmalig keine CD-ROM mit der Software mehr standardmäßig an alle beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber versenden. Wer keine Download-Möglichkeit hat, kann ab dem 07. Januar 2019 eine CD-ROM mit der Software IW-ELAN 2018 bestellen (https://www.iw-elan.de/de/bestellservice/index.html ). Sollten Papierformulare benötigt werden, können diese ebenfalls ab dem 07. Januar 2019 über den genannten Bestellservice angefordert werden.