Kreis Alzey-Worms – News, Termine, Kulturelles und Wissenswertes
„Ein Tag mit medizinischem Qi Gong“
Gleichstellungsbeauftragte lädt ein
Am Samstag, 2. Februar und am Sonntag, 3. Februar, jeweils von 9 bis 16 Uhr, lädt die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Alzey-Worms, Katharina Nuß, interessierte Frauen zu einem „Tag mit medizinischem Qi Gong“ ins evangelische Gemeindehaus nach Dittelsheim ein. Qi Gong ist eine Jahrtausend alte chinesische Heillehre, wobei „Qi“ Lebensenergie und „Gong“ der Weg bedeutet. Qi Gong-Übungen sind sanfte, langsame Bewegungen, die den Energiefluss im Körper fördern, Blockaden abbauen, die Beweglichkeit der Gelenke aktivieren und die Selbstheilungskräfte im körperlichen und seelischen Bereich fördern. Qi Gong hat die Stabilisierung und Heilung von Körper, Geist und Seele zum Ziel und strebt bei Erkrankungen die Wiederherstellung des energetischen Gleichgewichts an. Qi Gong- Übungen sind in der westlichen Tradition wichtige Therapieinhalte in Reha-Kliniken und in den Präventionskonzepten der Krankenkassen. Vorkenntnisse oder sportliche Fähigkeiten sind nicht erforderlich – jede kann mitmachen und die Übungen – die auch schriftlich beschrieben werden – erlernen. Durch die Referentin Gudrun Simon (staatl. geprüfte Gymnastik- und Rückenschullehrerin) erhalten die Teilnehmerinnen eine Einführung in das medizinische Qi Gong und lernen die unmittelbare Umsetzung – ob während des Tagesseminars, im Beruf oder in der Freizeit – und können so die kleinen Übungseinheiten jederzeit und ohne Aufwand in ihren Alltag integrieren. Den Jahreszeiten entsprechend steht jeweils ein Organ im Mittelpunkt der Übungseinheiten. Der Februartermin ist der Leber gewidmet, die speziellen Qi Gong-Übungen regen die Lebertätigkeit und damit die Entschlackung des Körpers an. Die Gebühr für den Tageskurs beträgt einschließlich Verpflegung und Seminarunterlagen 62 Euro, die Teilnehmerinnenzahl ist begrenzt. Die Teilnehmerinnen können sich für einen Kurs am Samstag oder Sonntag entscheiden. Anmeldungen werden bis spätestens 21. Januar im Frauenbüro der Kreisverwaltung Alzey-Worms entgegengenommen, dort gibt es weitere Informationen zum „Jahreszeiten Qi Gong“. Tel. 06731/ 408-1251, Email: frauenbuero@kreis-alzey-worms.de.
Christbäume werden abgeholt
Abfallwirtschaftsbetrieb sammelt Weihnachtsbäume ein Wohin mit dem abgeschmückten Baum nach dem Fest? Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Alzey-Worms holt diesen im Normalfall vor der Haustür ab. In den Genuss dieses Services kommen alle, die ihren Baum am festgelegten Termin gut sichtbar an dem Platz abstellen, wo auch die Abfalltonnen geleert werden. Der Schmuck muss vollständig abgenommen, große Bäume sollten auf 1,50 Meter gekürzt sein. Im Umweltkalender https://www.kreis-alzey-worms.eu/verwaltung/buerger/dienstleistungen/512930941.php sind die Abholtermine für jede Ortschaft eingetragen. Sie liegen in der zweiten oder dritten Woche des neuen Jahres jeweils am Leerungstag der grünen Bioabfalltonnen. Die Bäume werden zwar am selben Tag, vielleicht aber zu einer anderen Tageszeit als die Biotonne geholt.
Wer sich zum Zeitpunkt der Abholung noch nicht von seinem Baum trennen will, kann diesen selbstverständlich später auch in den Grünabfall-Containern der Wertstoffhöfe entsorgen. Kleingeschnitten passt der Baum oft auch in die grüne Biotonne. Unabhängig davon gibt es in einigen Gemeinden an einem Tag Anfang Januar auch einen Abholdienst, der von Ehrenamtlichen aus Vereinen oder der freiwilligen Feuerwehr organisiert wird.
Grundsätzlich dürfen Weihnachtsbäume auch zum Beheizen von privaten Heizkaminen oder Öfen genutzt werden. Allerdings ist dies nur zulässig, wenn der Feuchtegehalt unter 25 Prozent liegt und dazu müsste Tannen- und Fichtenholz mindestens ein Jahr gelagert werden. Die Verbrennung zu feuchten Holzes vergeudet Energie, es kommt zu verstärkter Rauch- und Rußbildung, was weder dem Raumklima noch dem Kamin gut bekommt. Auch eine Verbrennung im Garten im Freien ist gesetzlich nicht zulässig, erlaubt ist dies allerdings bei den immer beliebter werdenden Knut-Festen, die von örtlichen Vereinen organisiert werden und wo die Verbrennung nicht der Entsorgung dient, sondern zum Brauchtum gezählt wird.