Rhein-Neckar-Kreis: Kreisnotizen

Rhein-Neckar-Kreis – News, Termine, Kulturelles und Wissenswertes

Eberbach hat den höchsten Baum im Odenwald – Vermessungsamt des Rhein-Neckar-Kreises nahm den Wipfel erneut ins Visier

Stadt Eberbach

Im Eberbacher Stadtwald im Grazert oberhalb Eberbach-Nord steht eine Gruppe von Douglasien, die schon seit Jahrzehnten durch ihre außerordentliche Wuchshöhe aufgefallen sind. Ein Baum aus dieser Gruppe galt elf Jahre lang sogar offiziell als der “höchste Baum Deutschlands”, bis im Jahr 2008 im Freiburger Wald eine noch größere Douglasie ermittelt wurde. Um zu sehen, wie sich die Douglasie in Eberbach weiterentwickelt, wurde der Baum im Dezember 2018 auf Initiative der Stadt und des Kreisforstamts erneut amtlich vermessen.

Am Vormittag des 14. Dezember traf ein Team aus dem Vermessungsamt des Rhein-Neckar-Kreises mit jahrzehntelangem Know How und präzisen Messgeräten an Eberbachs höchstem Baum ein und nahm ihn noch einmal ins Visier. Thomas Mayer, der bereits die letzte amtliche Höhenmessung der Douglasie im Dezember 2005 durchgeführt hatte (damals mit einer Höhe von 62,45 Metern), war gemeinsam mit Forstrevierleiter Hubert Richter gespannt, wie viel der Baum in den 13 Jahren zulegen konnte. Am Tachymeter – einem Vermessungsgerät, das über Entfernung und Winkel die Höhe eines anvisierten Punktes ermittelt – konnten Mayer und Richter die Strecke vom Stammfuß bis zur Baumspitze schließlich mit 64,77 Metern ablesen.

Ein Höhenzuwachs von rund 2,30 Metern in 13 Jahren sei laut Forstmann Richter durchaus plausibel für Douglasien in diesem Alter. Die Douglasiengruppe in Eberbach-Nord ist rund 120 Jahre alt. Es handelt sich um eine Nadelbaumart, die äußerlich der Fichte ähnelt und vor den Eiszeiten im heutigen Mitteleuropa beheimatet war. Sie wurde zu Beginn des 20. Jahrhunderts als fremdländische Baumart aus dem Nordwesten Amerikas erneut bei uns angepflanzt – zunächst in kleinen Versuchsanbauten, um ihre Eignung als Waldbaum zu testen. Die hohen Douglasien in der gut mit Wasser versorgten Klinge oberhalb des Quellenwegs waren ein solcher Versuchsanbau um 1900 durch den damaligen großherzoglich badischen Oberförster Emil von Stetten.

Die Freiburger Konkurrentin der Eberbacher Douglasie wurde Medienberichten zufolge im Jahr 2017 neu vermessen, mit dem Ergebnis 66,58 Meter. Sie wäre demnach also nach wie vor ein gutes Stück höher als der Baum in Eberbach. Auch wenn der “höchste Baum Deutschlands” hier zumindest vorerst Geschichte ist, reklamieren die Eberbacher immerhin den Titel “höchster Baum im Odenwald” für ihre Douglasie. So soll es auch auf der neuen Infotafel des Naturparks Neckartal-Odenwald stehen, die demnächst neben dem Baum im Grazert angebracht werden soll.

„Altersgerecht Umbauen – gewusst wie! – Nächste kostenlose Wohnberatung im Generationenbüro am 16. Januar 2019

Stadt Schwetzingen

Die „Wohnberatung“ für altersgerechtes Wohnen beinhaltet das Angebot für Mieter, Vermieter und Hausbesitzer, den Wohnungsbestand zu analysieren und konkrete Hinweise für sachgerechte und zukunftsorientierte Anpassungsmaßnahmen zu geben. Die Beratung findet im Generationenbüro oder direkt in der Wohnung statt. Die Vermeidung von Barrieren, der Komfort, die Bequemlichkeit und die Nutzungsbedürfnisse stehen dabei im Vordergrund. Die Maßnahmen können sich auf den Einbau von Treppenliften und barrierefreien Bädern beziehen oder auch auf die Änderung von Grundrissen, der elektrischen Ausstattung, von Griffen, Geländern und Rampen. Auch Gärten und die Umgebung können mit einbezogen werden.

Die Analyse der jeweiligen Wohnsituation erfolgt anhand von Leitfäden und Checklisten um sicher zu stellen, dass alle relevanten Punkte angesprochen werden. Dabei findet auch eine Beratung zu möglichen finanziellen Fördermitteln statt. Am Mittwoch, 16. Januar 2019, findet von 9.30 – 10.30 Uhr wieder eine Wohnberatung im Generationenbüro der Stadt Schwetzingen, Schlossplatz 4, statt. Die kostenlose Erstberatung erfolgt durch Frau Ulla Badura, Innenarchitektin und Fachkraft für zukunftsorientiertes Wohnen. Das Generationenbüro bittet unter der Telefonnummer 06202/87-492 oder -493 um Voranmeldung.“

Stabil bei über 45 000 Einwohner – Große Kreisstadt Weinheim wächst weiter – 699 Geburten und 429 Trauungen in 2018

Stadt Weinheim

Weinheim. Erneut weist Weinheim als größte Stadt im Rhein-Neckar-Kreis in der Statistik des Jahres 2018 eine steigende Einwohnerzahl auf: Die Große Kreisstadt stabilisiert sich jetzt bei einer Zahl von über 45 000 Einwohner; 2017 wurde erstmals diese Marke überschritten. Zum 31. Dezember 2018 wohnten exakt 45 462 Menschen in Weinheim, das sind 0,3 Prozent mehr als im Vorjahr. Dazu hält der „Babyboom“ in der Zweiburgenstadt weiter an. 669 Kinder sind im vergangenen Jahr in Weinheim geboren, die überwiegende Zahl natürlich in der GRN-Klinik. Insgesamt erblickten 2018 etwas mehr Jungen als Mädchen das Licht der Welt: 343 waren männlich, 326 weiblich. Das sind zwar weniger als im Vorjahr (743) liegt aber auf dem hohen Durchschnittsniveau der vergangenen Jahre. Klar ist aber auch: Die Zahl der Geburten wirkt sich nicht unmittelbar auf das Wachstum der Weinheimer Bevölkerungszahl aus, denn das Einzugsbereich der GRN-Klinik geht ja über die Stadt hinaus. Der Zuwachs erfolgt überwiegend durch Zuzug.

Während sich die Zahl der Sterbefälle auf Personen bezieht, die in Weinheim gemeldet sind. 520 Frauen und Männer sind in 2018 verstorben – auch das liegt im Schnitt der vergangenen Jahre.

Interessant sind immer die Veränderungen in den einzelnen Stadt- und Ortsteilen. Einen Bevölkerungszuwachs gab es im „Müll“ (plus 2,7 Prozent), in Hohensachsen (1,8) und Lützelsachsen (1,7), am meisten in Rippenweier (2,6), dort leben jetzt 1088 Menschen. Alle anderen Bereiche sind stagnierend oder leicht rückläufig. Der größte Kernstadt-Stadtteil ist die Weststadt mit 16 379 Bewohnern (-0,4 Prozent), der größte Ortsteil ist Lützelsachsen mit 5612 Einwohnern (plus 1,7). Der Ausländeranteil an der Bevölkerung hat sich erneut leicht erhöht von 15,1 Prozent auf 15,4 Prozent. Am meisten nicht-deutsche Einwohner leben im „Müll“ (23,1 Prozent) und der Weststadt (20,8), am wenigsten in Ritschweier (2,6).

Die beliebtesten Mädchennamen waren 2018 in der Rangfolge: Emma, Mila, Emilia, Emily und Lina. Bei den Jungen waren die beliebtesten Namen: David, Felix, Joshua, Leon und Paul.

Die Ehe liegt immer noch im Trend – das Heiraten in Weinheim ohnehin: Das Trauzimmer im Schloss, der Bürgersaal des Alten Rathauses, die Wachenburg und die Windeck locken viele Paare von außerhalb zum Ja-Wort nach Weinheim. Der beliebteste Monat 2018 war der August mit 69 Trauungen, da legten die Standesbeamtinnen und Standesbeamten wieder Sonderschichten ein. Auch die klassische Variante der Ehenamenserklärung setzt sich weiterhin durch. 86 Prozent erklärten einen Ehenamen. 77 Prozent davon bestimmten den Namen des Mannes zum Ehenamen.

Zwölf gleichgeschlechtliche Paare gaben sich in Weinheim das Ja-Wort und vier Paare wandelten ihre Lebenspartnerschaft in eine Ehe um. Die Zahl der Kirchenaustritte steigt wieder. Nach dem Höchststand 2014 mit 366, sank die Zahl der Austritte 2016 auf 208. 2018 traten nun wieder 283 Personen aus der Kirche aus.

Albert Karras, langjähriger Mitarbeiter des Gesundheitsamtes, ist neues Mitglied der Schwimm- und Badebeckenwasserkommission beim Umweltbundesamt

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis vom 09. Januar 2019

Hohe Ehre für einen Mitarbeiter des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis: Albert Karras, im Gesundheitsamt zuständig für die Überwachung der Wasserqualität in Schwimmbädern und Badeseen im Landkreis und der Stadt Heidelberg, wurde nun für die Dauer von vier Jahren als ständiges Mitglied in die Schwimm- und Badebeckenwasserkommission (BWK) beim Umweltbundesamt (UBA) berufen. Die BWK ist eine nationale Fachkommission des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und ist beim Umweltbundesamt angesiedelt. Sie berät in Fragen der Schwimm- und Badebeckenwasserhygiene.

Das BMG beruft gemeinsam mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) sowie den zuständigen obersten Landesbehörden die Mitglieder der Kommission für eine Sitzungsperiode von vier Jahren. Die Mitglieder dort sind ausgewiesene Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Disziplinen, etwa der Wissenschaft, Forschung und der Wirtschaft sowie dem öffentlichen Gesundheitswesen. Sie verfügen über umfangreiche, insbesondere auch praktische Erfahrungen in Fragen der Schwimm- und Badebeckenwasserhygiene. „Die Berufung von Herrn Karras zeigt, dass er über ein sehr umfangreiches Expertenwissen verfügt und ist die Anerkennung seiner langjährigen Arbeit in diesem Bereich“, sagte der für Gesundheitsfragen zuständige Dezernent Christoph Schauder. „Das Mitwirken in dieser Kommission ist eine Ehre, die Sie sich redlich verdient haben“, meinte auch der Leiter des Gesundheitsamtes, Dr. Rainer Schwertz, als die beiden Vorgesetzten ihrem Mitarbeiter die Berufungsurkunde überreichten.

Albert Karras freut sich über die „spannende Aufgabe, die da auf mich zukommt“, sagte er. Bei der konstituierenden Sitzung am Dienstag, 8. Januar 2019, in Berlin lernte er seine neuen Kolleginnen und Kollegen kennen, von denen er einige bereits von Fachtagungen kennt. Ziel der Schwimm- und Badebeckenwasserkommission wird unter anderem sein, bundesweit einheitliche Standards für die Prüfung und Qualitätssicherung von Schwimmbädern zu erstellen. Hier kann Karras sein riesiges theoretisches und praktisches Fachwissen einbringen, denn als Mitarbeiter im Gesundheitsamt überprüft er schon seit 30 Jahren die Wasserqualität der 9 Badeseen sowie der rund 240 Schwimm- und Badebecken im Rhein-Neckar-Kreis und in der Stadt Heidelberg.

Hintergrund:

Schwimm- und Badebeckenwasser in öffentlichen und gewerblichen Hallen- und Freibädern in Deutschland haben grundsätzlich eine gute bis sehr gute Qualität. Dennoch ist es nie ganz auszuschließen, dass es zu mikrobiellen oder chemischen Belastungen kommen kann, die für die menschliche Gesundheit gefährlich sein können. Mikrobiell belastetes Schwimm- und Badebeckenwasser kann Ursache von Infektionskrankheiten sein. Dem Umweltbundesamt ist

deshalb nach dem Infektionsschutzgesetz die Aufgabe übertragen, Konzeptionen zur Vorbeugung, Erkennung und Verhinderung der Weiterverbreitung von durch Wasser übertragbaren Krankheiten zu entwickeln. Zur Erfüllung dieser Aufgabe hat das Bundesministerium für Gesundheit beim Umweltbundesamt eine beratende Fachkommission – die Schwimm- und Badebeckenwasserkommission – eingerichtet.

Die Mitgliedschaft in dieser Kommission ist ehrenamtlich. Die Kommissionsmitglieder kommen aus universitären Einrichtungen, Landesbehörden und Gesundheitsämtern. Neben den berufenen Mitgliedern und ständigen Gästen nehmen an den Sitzungen auch Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums, des Bundesumweltministeriums, des Verteidigungsministeriums sowie des Umweltbundesamtes teil. Bei Bedarf lädt die Kommission zusätzliche Sachverständige als Experten ein.

Bildhinweise (Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis): Der für Ordnung und Gesundheit zuständige Dezernent des Rhein-Neckar-Kreises, Christoph Schauder (l.) und der Leiter des Gesundheitsamtes, Dr. Rainer Schwertz (r.) überreichen Albert Karras seine Berufung in die beim Umweltbundesamt angesiedelte Schwimm- und Badebeckenwasserkommission.

Albert Karras, langjähriger Mitarbeiter des Gesundheitsamtes, ist neues Mitglied der Schwimm- und Badebeckenwasserkommission beim Umweltbundesamt

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis vom 09. Januar 2019

Hohe Ehre für einen Mitarbeiter des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis: Albert Karras, im Gesundheitsamt zuständig für die Überwachung der Wasserqualität in Schwimmbädern und Badeseen im Landkreis und der Stadt Heidelberg, wurde nun für die Dauer von vier Jahren als ständiges Mitglied in die Schwimm- und Badebeckenwasserkommission (BWK) beim Umweltbundesamt (UBA) berufen. Die BWK ist eine nationale Fachkommission des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und ist beim Umweltbundesamt angesiedelt. Sie berät in Fragen der Schwimm- und Badebeckenwasserhygiene.

Das BMG beruft gemeinsam mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) sowie den zuständigen obersten Landesbehörden die Mitglieder der Kommission für eine Sitzungsperiode von vier Jahren. Die Mitglieder dort sind ausgewiesene Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Disziplinen, etwa der Wissenschaft, Forschung und der Wirtschaft sowie dem öffentlichen Gesundheitswesen. Sie verfügen über umfangreiche, insbesondere auch praktische Erfahrungen in Fragen der Schwimm- und Badebeckenwasserhygiene. „Die Berufung von Herrn Karras zeigt, dass er über ein sehr umfangreiches Expertenwissen verfügt und ist die Anerkennung seiner langjährigen Arbeit in diesem Bereich“, sagte der für Gesundheitsfragen zuständige Dezernent Christoph Schauder. „Das Mitwirken in dieser Kommission ist eine Ehre, die Sie sich redlich verdient haben“, meinte auch der Leiter des Gesundheitsamtes, Dr. Rainer Schwertz, als die beiden Vorgesetzten ihrem Mitarbeiter die Berufungsurkunde überreichten.

Albert Karras freut sich über die „spannende Aufgabe, die da auf mich zukommt“, sagte er. Bei der konstituierenden Sitzung am Dienstag, 8. Januar 2019, in Berlin lernte er seine neuen Kolleginnen und Kollegen kennen, von denen er einige bereits von Fachtagungen kennt. Ziel der Schwimm- und Badebeckenwasserkommission wird unter anderem sein, bundesweit einheitliche Standards für die Prüfung und Qualitätssicherung von Schwimmbädern zu erstellen. Hier kann Karras sein riesiges theoretisches und praktisches Fachwissen einbringen, denn als Mitarbeiter im Gesundheitsamt überprüft er schon seit 30 Jahren die Wasserqualität der 9 Badeseen sowie der rund 240 Schwimm- und Badebecken im Rhein-Neckar-Kreis und in der Stadt Heidelberg.

Hintergrund

Schwimm- und Badebeckenwasser in öffentlichen und gewerblichen Hallen- und Freibädern in Deutschland haben grundsätzlich eine gute bis sehr gute Qualität. Dennoch ist es nie ganz auszuschließen, dass es zu mikrobiellen oder chemischen Belastungen kommen kann, die für die menschliche Gesundheit gefährlich sein können. Mikrobiell belastetes Schwimm- und Badebeckenwasser kann Ursache von Infektionskrankheiten sein. Dem Umweltbundesamt ist

deshalb nach dem Infektionsschutzgesetz die Aufgabe übertragen, Konzeptionen zur Vorbeugung, Erkennung und Verhinderung der Weiterverbreitung von durch Wasser übertragbaren Krankheiten zu entwickeln. Zur Erfüllung dieser Aufgabe hat das Bundesministerium für Gesundheit beim Umweltbundesamt eine beratende Fachkommission – die Schwimm- und Badebeckenwasserkommission – eingerichtet.

Die Mitgliedschaft in dieser Kommission ist ehrenamtlich. Die Kommissionsmitglieder kommen aus universitären Einrichtungen, Landesbehörden und Gesundheitsämtern. Neben den berufenen Mitgliedern und ständigen Gästen nehmen an den Sitzungen auch Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums, des Bundesumweltministeriums, des Verteidigungsministeriums sowie des Umweltbundesamtes teil. Bei Bedarf lädt die Kommission zusätzliche Sachverständige als Experten ein.

Bildhinweise (Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis): Der für Ordnung und Gesundheit zuständige Dezernent des Rhein-Neckar-Kreises, Christoph Schauder (l.) und der Leiter des Gesundheitsamtes, Dr. Rainer Schwertz (r.) überreichen Albert Karras seine Berufung in die beim Umweltbundesamt angesiedelte Schwimm- und Badebeckenwasserkommission.

YOUrope – es geht um dich! – Einsendefrist für Europäischen Wettbewerb am 8. Februar 2019

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis vom 09. Januar 2019

Der Europäische Wettbewerb wird im Schuljahr 2018/2019 bereits zum 66. Mail durchgeführt. Er ist damit der älteste Schülerwettbewerb in Deutschland. Die neue Ausschreibungsrunde für das aktuelle Schuljahr ist bereits seit September 2018 angelaufen. Die Frist für das Einreichen der Arbeiten durch die Schulen endet in Baden-Württemberg am 8. Februar 2019.

2019 ist ein entscheidendes Jahr für Europa, denn durch den Brexit und die Europawahl werden die Karten neu gemischt. Nicht nur in Großbritannien stellen viele die EU in Frage, auch in anderen Mitgliedstaaten gewinnen kritische Stimmen an Einfluss. Die Entscheidung über die künftige Zusammensetzung des Europäischen Parlaments ist auch eine Entscheidung über die Zukunft der Staatenunion.

Der 66. Europäische Wettbewerb will dazu beitragen, dass Kritiker wie Befürworter des europäischen Projektes zu Wort kommen. „YOUrope – es geht um dich!“ – das Motto ist eine Einladung an Schülerinnen und Schüler auch im Rhein-Neckar-Kreis, sich aktiv für die Zukunft Europas einzusetzen. Die 13 Aufgabenstellungen bieten dafür vielfältige Anregungen und ermutigen Kinder und Jugendliche aller Altersgruppen, sich einzumischen: Wofür setzt du dich ein? Was möchtest du für Kinder und Jugendliche verändern? Wie könnt ihr eurer Schule zeigen, wie wichtig Europa für uns alle ist? Realisiert werden können die Projekte als Bild, Collage oder Text, selbstkomponierte Musik, Video oder Theaterstück.

Beispielsweise können Grundschüler malen, wie sie mit einem Flugtaxi durch Europa fliegen oder darstellen, was sie als Kinder verändern würden, wenn sie in Europa entscheiden dürfen. Schülerinnen und Schüler ab Klasse 8 sind auf-gefordert, sich Gedanken darüber zu machen, wie Influencer, Social Media und das Internet allgemein ihre Entscheidungen beeinflussen. Sie können alternativ einen Popsong mit ihren Wünschen an europäische Politiker formulieren. Ab der 11. Klasse kann das Thema „Street Art“ europaweit aufgegriffen werden und ein Aufruf zur Teilnahme an der Wahl zum Europäischen Parlament entworfen werden. Als Sondermodul für alle Altersstufen ist ausgeschrieben, einen europäischen Tag in der Schule zu gestalten, an dem gezeigt werden soll, wie wichtig Europa ist.

Die Anmeldung für den Europäischen Wettbewerb erfolgt online unter https://www.anmeldung-ew.de. Sowohl betreuende Lehrkräfte als auch diejenigen Schülerinnen und Schüler, deren Arbeiten auf Landesebene eingereicht werden, müssen sich hier registrieren. Lehrkräfte geben an, wie viele Schülerinnen und Schüler unter ihrer Leitung am Wettbewerb teilgenommen haben – auch diejenigen, deren Arbeiten nicht auf Landesebene eingereicht wurden. Schülerinnen und Schüler geben neben Daten zu ihrer Person und ihrer Wettbewerbsarbeit auch Einverständniserklärungen ab, die für die Durchführung des Wettbewerbs erforderlich sind.

Weitere Informationen gibt es unter www.europaeischer-wettbewerb.de.