Preisverleihung - Foto: Stadt Bad Kreuznach
Preisverleihung - Foto: Stadt Bad Kreuznach

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Autorengruppe „Eulenfeder“ mit dem Förderpreis Kunst und Kultur ausgezeichnet – SIEHE FOTO

Der Förderpreis Kunst und Kultur 2017 der Stadt Bad Kreuznach wurde an die Autorengruppe Eulenfeder verliehen. Oberbürgermeisterin und Kulturdezernentin Dr. Heike Kaster-Meurer nahm die Auszeichnung im Rahmen einer Feierstunde im Rudi-Müller-Saal in der Loge im Haus des Gastes vor. „Wir hoffen natürlich, dass sie unserer Stadt weiterhin viele großartige Lesungen bescheren. Denn Bad Kreuznach braucht Menschen wie Sie, Menschen, die unsere Stadt und das kulturelle Leben darin bereichern. Sorgen um die Zukunft der Gruppe brauchen wir uns, denke ich, nicht zu machen. Wer Sie kennt, weiß: Sie schreiben von Herzen gern und sind zu allen literarischen Taten bereit. Wir dürfen weiter gespannt sein!“, sagte sie in ihrer Laudatio.

Die Autorengruppe Eulenfeder zeichnet sich durch langjähriges, konstantes Engagement im Bereich Literatur aus, lebt aktiv Kultur in unserer Stadt und stellt trotz aller Heterogenität keines ihrer Mitglieder in den Vordergrund“, so die Begründung der Jury. „Für Ihre Arbeit und Ihre weise Wahl möchte ich Ihnen, liebe Mitglieder des Kunstbeirates, an dieser Stelle ganz herzlich danken“, so die OB.

Unter dem Namen „Eulenfeder“ haben sich 15 schreibbegabte wie unterschiedliche Charaktere zusammengeschlossen. Namentlich gehören zur Gruppe aktuell: Markus Bach, Gabriele Brassard, Martina Decker, Klemens Enste, Cornelia und Uwe Förster, Doris-Elisabeth Gries, Hedwig Kloster-Holl, Martina Heinrich, Adriana Marx, Simone Rentel, Gerhild Schinabeck-Lohnes, Angela Sohler, Claudia Sohler und Dietmar Weigel.

Alle zusammen verstehen sich als lose Interessengemeinschaft, die sich dem „Wort“ verschrieben hat. Sie sind aber auch weiterhin Einzelkämpfer, die manchmal ihre eigene Sache machen, ohne die Gruppe als Sprachrohr und Verstärker im Rücken. Einige Mitglieder haben schon Bücher herausgegeben, fast alle sind in Anthologien, also Bücherlesen, vertreten.

Der offizielle Teil der Preisverleihung wurde mit einer kurzen Lesung der Autorengruppe abgeschlossen. Der Förderpreis ist mit 2500 Euro dotiert.

Landkreis alleiniger Träger der Müllabfuhr: „Der Landkreis wollte den Müll – nun hat er ihn!“

Seit dem 1. Januar 2019 ist die Abfallsammlung (Müllabfuhr) im Landkreis Bad Kreuznach neu geregelt. Zuständig sind nach den geltenden Vorschriften nur der Landkreis und der ihm unterstehende Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB). Die Stadt Bad Kreuznach ist als große kreisangehörige Stadt Teil des Landkreises und hat daher keine eigene Zuständigkeit. Die von der Stadt gewünschte Kooperation mit dem Landkreis hinsichtlich der Beibehaltung der städtischen Müllabfuhr ist bedauerlicherweise nicht zustande gekommen.

Ebenfalls seit 1. Januar 2019 ist auch die Reinigung der Glascontainerstandplätze eine Angelegenheit des Landkreises. Die bisher vom Bauhof der Stadt Bad Kreuznach ausgeführten Reinigungsarbeiten sind seit diesem Zeitpunkt durch den Landkreis entweder in Eigenregie oder durch beauftrage Dritte zu erbringen. Dies ist beim Landkreis trotz ausreichender Vorlaufzeit offensichtlich noch nicht angekommen. Belegt wird dies durch zahlreiche Beschwerden aus der Bevölkerung, nicht zuletzt aber auch durch eigene Feststellungen des Bauhofs. Die Vermüllung der Stadt, insbesondere im Bereich der Containerstandplätze nimmt täglich zu. Im Wesentlichen handelt es sich bei den Abfällen um in Plastiksäcken verpackten Hausmüll, Sperrabfall (Matratzen etc.) und Kartonagen. Fraktionen, die der Landkreis im Rahmen seiner Zuständigkeit abfahren muss. Alles deutet darauf hin, dass nicht ausreichend Müllgefäße mit einem auskömmlichen Volumen bereitgestellt werden. Es fehlt offensichtlich an Kontrollen, die belastbare Zahlen ermitteln könnten. Seit Jahren sammelt der AWB Informationen über sogenannte „Beistellungen“. Dabei handelt es sich um Kartons, Säcke oder sonstige Behältnisse, die den regulären Müllgefäßen „beigestellt“ werden. Was geschieht nun mit diesen gesammelten Informationen? Der zunehmenden Zahl von Beistellungen folgend, offensichtlich nicht viel.

Es kann nicht angehen, dass die mit der Kommunalisierung der Abfallsammlung zugesagten Gebührensenkungen letztlich auf dem Rücken Dritter ausgetragen wird. Keine Standplatzreinigung, keine Prüfung des Gefäßvolumens, keine Serviceleistung für abgelegene Liegenschaften trotz Anschluss- und Benutzungszwang. Hinzu kommt noch, dass die bei der Entleerung der Gefäße im Verlauf der Abfallsammlung nicht im Fahrzeug sondern auf der Straße landenden Abfälle unbeachtet bleiben. Die Verpflichtung zur Säuberung der Straße wird dann dem Wind und letztlich den Anliegern oder der städtischen Straßenreinigung überlassen. Mit einer derartigen „Dünn-drüber-Mentalität“ kann letztlich jeder Kosten einsparen. Mit spitzer Feder gerechnet ist eine Leistungsminderung bei gleicher oder auch geringerer Gebühr letztlich doch eine Gebührenerhöhung.

Fazit:

Für die Abfallsammlung und alle damit verbundenen Aufgaben im Landkreis und der Stadt Kreuznach ist allein der Landkreis zuständig. Politisch verantwortlich ist der 1. Kreisbeigeordnete Nies (Telefon 0671-8031003). Anregungen und Beschwerden sollten unmittelbar an den Landkreis gerichtet werden. Aufgrund der gesetzlichen Grundlagen ist die Stadt Bad Kreuznach weder berechtigt, noch verpflichtet, eine „zweite Abfallsammlung“ zu unterhalten oder einzurichten.

Zu guter Letzt: „Was man sich einbrockt, muss man auch auslöffeln!“

Kindertagespflegekurs – noch Plätze frei

Sie haben Freude und Interesse daran Kinder zu betreuen und zu fördern? Dann werden Sie Tagesmutter oder Tagesvater! Tagespflegepersonen sind in der Regel selbständig tätig, können aber auch angestellt werden. Die Betreuung von Kindern z.B. in der eigenen Familie oder im Haushalt der Eltern ist eine sehr schöne, aber auch verantwortungsvolle Aufgabe. Bei der Caritas-Familienbildungsstätte Bad Kreuznach findet wieder ein Qualifizierungskurs Kindertagespflege statt. Mit diesem Kurs werden interessierte Personen auf die Betreuung von Tagespflegekindern vorbereitet. Die Durchführung des Kurses erfolgt in Kooperation mit den Jugendämtern des Landkreises und der Stadt Bad Kreuznach. Der Kurs umfasst 210 Unterrichtseinheiten und beginnt am 05.02.19. Die Teilnehmer treffen sich jeweils dienstags und donnerstags vormittags, sowie an mehreren Samstagen.

Die Teilnahmekosten belaufen sich auf 100 €. Dieser Qualifizierungskurs wird finanziell gefördert durch das Land Rheinland-Pfalz, Ministerium für Bildung.

Für weitere Auskünfte und eine Anmeldung wenden Sie sich bitte zeitnah an das Kreisjugendamt Bad Kreuznach, Agnes Lietze, Tel.: 0671/ 8031522, e-mail: agnes.lietze@kreis-badkreuznach.de oder an das Stadtjugendamt Bad Kreuznach, Frau Anne Heil, Tel.: 0671/800291, e-mail: anne.heil@bad-kreuznach.de .