Kreis Mainz-Bingen – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und ihr habt etwas gesehen, dann wendet Euch bitte an die zuständige Polizeidienststelle.
Oppenheim: Verkehrsunfall mit leichtverletztem Fußgänger
(ots) – Am 12.01.2019, gg. 15.15 Uhr kam es zu einem Zusammenprall zwischen dem Pkw eines 57-jährigen Oppenheimers und eines 32-jährigen Oppenheimer Fußgängers. Der Pkw befuhr die Emondsstraße, aus Richtung Fährstraße in Richtung Rheinstraße und stieß gegen den Fußgänger, der die Fahrbahn von seinem Haus zu seinem Pkw queren wollte. Der Fußgänger wurde leicht am rechten Bein verletzt. Am Pkw entstand kein Schaden.
Die Polizei in Oppenheim sucht in diesem Zusammenhang Zeugen, die sachdienliche Angaben zum Unfallhergang machen können (06133-9330).
Guntersblum: Verkehrsunfall mit Leichtverletztem und Sachschaden
(ots) – Am 12.01.2019, gg. 14.30 Uhr befuhr ein 61-jähriger Gimbsheimer mit einem Pkw die L 437, von der B9 kommend, in Richtung K40/Ludwigshöhe. Er folgte dem Verlauf einer Linkskurve, geriet vermutlich aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit auf regennasser Fahrbahn ins Schleudern und kollidiert mit einem Schutzwall, wo er schließlich nach 120 Grad-Drehung zum Stehen kam.
Der Fahrer wurde hierbei leicht verletzt und am PKW entstand wirtschaftlicher Totalschaden in Höhe von ca. 3500 Euro. Der massive Schutzwall blieb augenscheinlich unbeschädigt. Der Pkw war nicht mehr fahrbereit und musste geborgen und abgeschleppt werden.
Sprendlingen: Körperverletzung
(ots) – Am 12.01.19 gegen 06:50 Uhr wurde ein 58-jähriger Geschädigter auf dem Nachhauseweg nach einem Kneipenbesuch in der Feldgasse durch einen bislang unbekannten Täter von hinten um- und zu Boden gestoßen. Der Geschädigte erlitt hierdurch eine Platzwunde im Gesicht und eine Risswunde an der linken Hand. Ein Strafverfahren wegen Körperverletzung wurde eingeleitet. Nach ersten Ermittlungen könnte ein Zusammenhang zu einer Streitigkeit innerhalb der durch den Geschädigten besuchten Kneipe bestehen. Bereits gegen 02:00 Uhr musste die Polizei diesbezüglich ausrücken und die Gemüter beruhigen. Zu diesem Zeitpunkt lag jedoch noch kein strafrechtlicher Sachverhalt zu Grunde.