MAINZ – Innenminister Roger Minister Lewentz hat die heute veröffentlichte Entscheidung des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) begrüßt, wonach die AfD künftig bundesweit zum Prüffall und der rechtsnationale „Flügel“ um den Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke sowie die Partei-Nachwuchsorganisation „Junge Alternative“ (JA) zum Verdachtsfall erklärt wurden.
„Ich sehe mich hierdurch in meiner Überzeugung bestätigt, dass zumindest einzelne AfD-Abgeordnete und Mitglieder verfassungsfeindliche Tendenzen aufweisen“, so der Minister weiter, der im Rahmen der Innenministerkonferenz die Überprüfung mit angestoßen hatte.
Im Bundesamt für Verfassungsschutz wurde im Jahr 2018 ein ergebnisoffener Prüfprozess bezogen auf die Gesamtpartei nebst ihrer Teilorganisationen eingeleitet. Eine Arbeitsgruppe war damit befasst, Zulieferungen der Landesbehörden für Verfassungsschutz – so auch aus Rheinland-Pfalz – auszuwerten.
„Der Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz wird das Gutachten des Bundesamtes nunmehr intensiv sichten und auswerten, insbesondere mit Blick auf eine Bewertung des rheinland-pfälzischen Landesverbandes. Angesichts der Bedeutung der Entscheidung ist hier jedoch Gründlichkeit vor Schnelligkeit geboten“, so der Minister.
Im Ergebnis ist die AfD durch die Entscheidung des BfV bundesweit zum Prüffall erklärt worden. Es gibt nach dieser Bewertung tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen extremistischer Bestrebungen. Die Erkenntnisse sind jedoch derzeit nicht ausreichend, um die AfD bundesweit als Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes einstufen zu können. Es werden also weiterhin offen zugängliche Materialien aus dem Bund und den Ländern systematisch gesammelt und ausgewertet.
Bei der JA und dem „Flügel“ wurden hingegen bereits jetzt gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen festgestellt. Dem Bundesamt liegen Hinweise dafür vor, dass sich die JA und „Der Flügel“ der AfD gegen die Menschenwürde, das Demokratie- sowie Rechtsstaatsprinzip richten. Der Einsatz nachrichtendienstlicher Mitteln ist mit Blick auf diese Gruppen unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsprinzips ab sofort zulässig. Die Entscheidung mit Blick auf die JA ist für Rheinland-Pfalz von besonderer Bedeutung, weil deren Bundesvorsitzender Damian Lohr seinen Wohnsitz in Rheinland-Pfalz hat und Mitglied des Landtags ist.