Kreis Südliche Weinstraße – News, Termine, Kulturelles und Wissenswertes
Viel Neues zum Kreisjubiläum:
Kooperationen mit Palatina Outfitters und der Rebmann Manufaktur Zum 50-jährigen Bestehen des Landkreises Südliche Weinstraße gibt es nicht nur Festlichkeiten, die es sich zu besuchen lohnt. Damit das Jubiläum zu einem besonderen Jahr wird, hat der Landkreis verschiedene Kooperationen geschlossen. In Zusammenarbeit mit dem Pfälzer Modelabel Palatina Outfitters hat der Landkreis eine exklusive SÜW-Kollektion bestehend aus Shirts, Hoodies und Jutebeuteln entworfen. Am Jubiläum beteiligt sich auch die Rebmann Manufaktur; Geschäftsleiter René Rebmann hat zwei SÜW-Pralinen in sein Sortiment aufgenommen.
Zum Verkauf steht die gemeinsame Kollektion von Landkreis und Palatina Outfitters mit Pfälzer Mundart und den zur Südlichen Weinstraße passenden Schriftzügen ‚ÄNZICHARDICH‘, ‚Je t’aime‘ und ‚Lust auf SÜW‘ erstmals beim Neujahrsempfang des Landkreises Südliche Weinstraße am Freitag, 18. Januar, in Annweiler. Ab Samstag, 19. Januar, sind die Artikel auch im Onlineshop von Palatina Outfitters unter https://www.palatina-outfitters.de/ erhältlich.
„Ich freue mich sehr, dass wir für unser Kreisjubiläum die Kooperationspartner Palatina Outfitters und die Rebmann Manufaktur ins Boot holen konnten. Der Landkreis Südliche Weinstraße ist einzigartig (‚änzichardich‘) und unsere, an das Elsass angrenzende Region, ist liebenswert (‚je t’aime‘). All das spiegelt sich in den Aufdrucken der SÜW-Kollektion wieder. Das neue Logo, das dezent auf der Rückseite aufgedruckt ist, rundet das Bild ab und bringt die Schriftzüge unauffällig in Verbindung zum Landkreis. Die Südliche Weinstraße ist eine Marke, die wir den Bürgerinnen und Bürgern noch näher bringen wollen, damit sich jeder damit identifizieren kann“, erklärt Landrat Dietmar Seefeldt die Kooperationsidee.
Im Rahmen einer Kooperation beteiligt sich auch die Rebmann Manufaktur am Kreisjubiläum und bringt eine „SÜW-Praline“ auf den Markt, die es in zwei Variationen gibt: Die alkoholfreie Praline ist mit einer Rote-Beeren-Ganache gefüllt, die alkoholische Version überzeugt mit einer Ganache aus Mandellikör. Das neue Logo des Landkreises ist auf den Pralinen erkennbar aufgedruckt.
Die Rebmann Manufaktur wird die SÜW-Pralinen beim diesjährigen Neujahrsempfang präsentieren und verkaufen. Erhältlich sind diese ab sofort in der Rebmann Manufaktur – Das Café. Der Verkaufsshop des Vereins Südliche Weinstrasse e.V. wird die Pralinen ab 6. Februar 2019 verkaufen.
„Wir feiern in diesem Jahr ein einzigartiges Jubiläum. Feiern Sie mit und tragen Sie die Südliche Weinstraße immer bei sich. Sowohl die Pralinen als auch die neuen Shirts sind eine schöne Geschenkidee zu jedem Anlass für alle Liebhaber der Südlichen Weinstraße“, so Landrat Dietmar Seefeldt. Als Ausblick ins Jubiläumsjahr verspricht der Kreischef: „In diesem Jahr werden noch weitere Überraschungen folgen.“
Hitschler: „Elektrifizierungsprogramm endlich aufs Gleis setzen“
Thomas Hitschler, MdB
SPD-Abgeordneter macht sich weiter dafür stark, dass Bahnstrecke Neustadt – Wörth elektrifiziert werden kann Damit das im Koalitionsvertrag von SPD und CDU/CSU vereinbarte Förderprogramm zur Elektrifizierung von regionalen Bahnstrecken möglichst rasch umgesetzt werden kann, fordert der südpfälzische Bundestagsabgeordnete Thomas Hitschler (SPD) vom Bundesverkehrsministerium, die dafür notwendige Förderrichtlinie zügig vorzulegen. Anfang November hatte der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages den Weg für die Planungsmittel für Elektrifizierungsvorhaben wie der Südpfalzstrecke Neustadt – Wörth frei gemacht.
„Der Haushaltstitel zur Finanzierung der Planungsleistung ist allerdings gesperrt, bis das Bundesverkehrsministerium ein Förderkonzept vorgelegt hat“, erklärt Hitschler. Das habe auch eine Antwort des rheinland-pfälzischen Landesverkehrsministers Dr. Wissing ergeben, an den sich Hitschler nach dem Beschluss des Haushaltsgesetzes 2019 gewandt hatte. Es sei nun höchste Zeit, so Hitschler, „dass Bundesverkehrsminister Scheuer bei der Entwicklung von Förder- und Bewertungskriterien zur Bahnelektrifizierung Dampf macht“. Es dürfe hier nicht länger nur bei Ankündigungen bleiben. „Wir brauchen endlich Klarheit bei den Auswahlkriterien für das Elektrifizierungsprogramm“. Dafür habe sich Hitschler erneut in einem Schreiben an Bundesminister Scheuer eingesetzt.
Mit dem Beschluss des Haushaltsausschusses zu den Planungsleistungen für Elektrifizierungsvorhaben habe das Parlament im vergangenen Jahr geliefert. „Jetzt liegt der Ball im Feld von CSU-Minister Scheuer, der nicht mehr länger auf die Förderrichtlinie warten lassen darf“, betont Hitschler. Das erfordere auch der Zeithorizont für die anstehenden Neuvergaben im Pfalznetz. Die Strecke Neustadt – Wörth zählt zu den Regionalbahnlinien, deren Betrieb ab Ende 2023 neu ausgeschrieben werden soll.
Umstrukturierungsanträge 2019: Antragsverfahren Teil 2, Pflanzung 2019 – Antragstellung bis zum 31. Januar 2019 möglich
Seit dem 2. Januar 2019 können Anträge Teil 2 für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2019 gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Januar 2019. Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Sie endet am 30. April 2019. Anträge können wie gewohnt bei der für den Betrieb zuständigen Kreisverwaltung gestellt werden.
Die o.g. Antragsfrist gilt für den Teil 2 des Antragsverfahrens. Hier können alle Flächen beantragt werden, die 2019 gepflanzt werden sollen.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits in Teil 1 des Antragsverfahrens gemeldet worden sind und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Ein „Nachmelden“ ist nicht möglich.
Es muss entweder die Rebsorte und/oder die Unterlagsorte gewechselt werden. Die Förderung einer Pflanzung der gleichen Rebsorte und der gleichen Unterlagsorte wie in der Altanlage ist nicht möglich. Es können alle in Rheinland-Pfalz klassifizierten Rebsorten gepflanzt werden. Auch nicht klassifizierte Rebsorten im Rahmen von genehmigten Anbaueignungsversuchen werden gefördert. Die Höhe der Beihilfe beträgt bei den Maßnahmen in Flachlagen 10.000 €/ha, bzw. bei der Weiternutzung der Unterstützungsvorrichtung oder der Verwendung von gebrauchtem Material 6.000 €/ha.
Die Mindestfläche für die Teilnahme beträgt in Flachlagen 10 ar (durch die Vorort Kontrolle festgestellte Pflanzfläche) je Bewirtschaftungseinheit und die Mindestzeilenbreite 2,00 m.
Erzeugern, die widerrechtlich Anpflanzungen bzw. ohne Genehmigung mit Reben bepflanzte Flächen bewirtschaften, wird keine Unterstützung gewährt. Ebenso werden Pflanzungen mit Neuanpflanzungsrechten nicht gefördert.
Anträge können über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer elektronisch gestellt werden wip.lwk-rlp.de. Das automatisch erzeugte PDF-Dokument ist auszudrucken, zu unterschreiben und fristgerecht bei der Kreisverwaltung abzugeben. Ergänzend dazu ist eine Kopie der Weinbaukartei des Vorjahres, der tangierten Flächen, einzureichen. Sollte noch kein Zugang für das WIP vorhanden sein, dann ist über die Funktion „Neuregistrierung“ ein Antrag auszufüllen und an die angegebene Nummer zu faxen. Die Zugangsdaten erhalten Sie danach innerhalb von zwei bis drei Arbeitstagen per Post zugestellt.
Für Antragsteller, die diese Möglichkeit nicht nutzen wollen, stehen auf der Homepage der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße unter https://www.suedliche-weinstrasse.de/de/buergerservice/dienstleistungen/Umstrukturierung-von-Rebflaechen.php die Richtlinie und die Antragsunterlagen zum Download bereit.
Weitere Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei Frau Nuber: Telefon 06341 / 940 372, Fax 06341 / 940 7 372, E-Mail: Janina.Nuber@suedliche-weinstrasse.de.
Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Sie endet am 30. April 2019.
Es wird darauf hingewiesen, dass alle Antragsteller, die 2019 eine Unterstützung aus dem Umstrukturierungsprogramm beantragen oder ab dem Jahr 2016 Zahlungen aus dem Umstrukturierungsprogramm erhalten haben, einen „Gemeinsamen Antrag Agrarförderung“ bis zum 15. Mai 2019 stellen müssen. Auf dieser Grundlage können dann Cross-Compliance-Prüfungen in den Betrieben erfolgen.