Schwalm-Eder-Kreis – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und ihr habt etwas gesehen, dann wendet Euch bitte an die zuständige Polizeidienststelle.
Fritzlar/Gudensberg/Bad Wildungen: 16 freiwillige Polizeihelfer beginnen mit Ausbildung – Polizeipräsident Stelzenbach und Bürgermeister begrüßen die neuen Helfer
(ots) – Am heutigen Samstagmorgen begannen 16 freiwillige Polizeihelfer/-innen ihre Ausbildung. Dazu überreichte der Präsident des Polizeipräsidiums Nordhessen, Konrad Stelzenbach, den neuen Mitarbeitern des Freiwilligen Polizeidienstes ihre Urkunden. Die Bürgermeister der Städte Fritzlar (Hartmut Spogat), Gudensberg (Frank Börner) und Bad Wildungen (Ralf Gutheil) begrüßten dabei die Polizeihelfer und wünschten ihnen viel Erfolg bei der zukünftigen gemeinsamen Zusammenarbeit.
Die Begrüßung und den Ausbildungsbeginn in der Tagungsstätte “Hardehäuser Hof”, an der Kasseler Straße in Fritzlar begleiteten auch Vertreter der betroffenen Kommunen und des Polizeipräsidiums Nordhessen. Neben Herrn Konrad Stelzenbach nahmen auch der Direktionsleiter des Landkreis Waldeck-Frankenberg, Kriminaldirektor Achim Kaiser, und stellvertretend für den Schwalm-Eder-Kreis, Kriminalrat Bernhard Volke, sowie weitere Vertreter des Polizeipräsidiums teil.
Die 16 Polizeihelfer/-innen begannen im Anschluss der Urkundenübergabe ihren ersten Ausbildungstag. Die Ausbildungsdauer der Freiwilligen Polizeihelferinnen und Polizeihelfer dauert 50 Stunden, in denen sie von fachkundigen Beamtinnen/Beamten der Polizei unterrichtet werden. Die Ausbildung wird voraussichtlich Ende Februar enden. Um die freiwilligen Helfer handlungsfähig zu machen, werden ihnen die hierfür erforderlichen Befugnisse nähergebracht.
Sie umfassen neben den Selbsthilferechten Befugnisse aus dem Bereich der Gefahrenabwehr, verdächtige oder auffällige Personen zu befragen, Personalien festzustellen oder beispielsweise einen vorübergehenden Platzverweis zu erteilen. Sie lernen auch, dass es ihnen nicht gestattet ist, in die persönliche Freiheit einzugreifen oder Personen/Sachen zu durchsuchen. Die Freiwilligen Polizeihelferinnen und Polizeihelfer sind im Übrigen nicht bewaffnet, sondern zu ihrem eigenen Schutz mit Pfefferspray ausgerüstet. Darüber hinaus verfügen sie über Mobiltelefone.
Die Ehrenamtlichen sind hauptsächlich in öffentlichen Anlagen, in Wohngebieten und in Fußgängerzonen zu sehen. Zu erkennen sind die Freiwilligen Polizeihelferinnen und Polizeihelfer an ihrer Uniform, dem Wappen des Landes Hessen und dem Aufdruck “Freiwilliger Polizeidienst”. Auch die 16 neuen Helfer/-innen werden mit Uniformen ausgestattet, bevor sie schließlich ihren Dienst in den Städten antreten.
Mehr Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, Unterstützung der Vollzugspolizei und aktives Eintreten der Bevölkerung gegen Kriminalität sind die Kernpunkte, die das Hessische Ministerium des Innern und für Sport mit dem Modellprojekt “Freiwilliger Polizeidienst” verbindet.
Der Freiwillige Polizeidienst dient dem Ziel, insbesondere durch das
- Zeigen von Präsenz
- Beobachten und Melden von Wahrnehmungen betreffend die öffentl. Sicherheit und Ordnung und -vorbeugende Gespräch mit dem Bürger,
die objektive und subjektive Sicherheitslage im Bereich der Städte und Gemeinden weiter zu verbessern.
Edermünder/Landkreis Schwalm-Eder: Wohnhausbrand in Edermünde
(ots) – Am Samstag, 19.1.2019, gegen 06.00 Uhr, kam es zu einem Wohnhausbrand in der Straße “Im kleinen Feld” im Edermünder Ortsteil Haldorf. Dort geriet ein in Massivbauweise errichtetes Einfamilienhaus in Vollbrand, der von den Bewohnern selbst bemerkt wurde.
Alle vier Bewohner konnten das Haus unbeschadet verlassen. Sie kommen vorerst bei Verwandten in der näheren Umgebung unter.
Zur Brandbekämpfung waren die Freiwilligen Feuerwehren aus Edermünde, den Ortsteilen, sowie aus Gudensberg eingesetzt. Zur Brandursache können noch keine Aussagen getroffen werden. Die Brandstelle kann momentan nicht betreten werden.
Ermittlungen dazu werden vom zuständigen Fachkommissariat der Polizeidirektion Schwalm-Eder geführt. Nach ersten Schätzungen beläuft sich der Sachschaden auf 300.000,-EUR.