MAINZ – In der vergangenen Sitzung des Integrationsausschusses am 24.01.2019 berichtete die zuständige Ministerin Anne Spiegel (Grüne) von der Absicht der Landesregierung, sogenannte Flüchtlingsbürgen vollständig aus der Zahlungsverpflichtung zu entlassen.
Die Kostenübernahme solle durch Land und Bund erfolgen und bereits ab dem Zeitpunkt der Einreise für sämtliche angefallenen Aufenthaltskosten gelten.
Hierzu Michael Frisch, Mitglied im Integrationsausschuss und stellvertretender Vorsitzender der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz: „Jedem, der bürgt, ist normalerweise klar, dass dies unter Umständen hohe Zahlungsverpflichtungen mit sich bringen kann. Geht es nach Ministerin Spiegel, sollen Flüchtlingsbürgen hiervon komplett ausgenommen werden, weil sie „atypische“ Fälle seien. Weil die Betreffenden aus humanitären Gründen gehandelt hätten, sei eine Rückforderung von mehreren Tausend Euro unzumutbar, so die Ansicht der Ministerin.“
Michael Frisch führt aus: „Frau Ministerin Spiegel legt nicht zum ersten Mal geltendes Recht nach eigenem Gutdünken aus, indem ihr Ministerium in Asylangelegenheiten fragwürdige Sonderregelungen trifft. Diesmal versucht sie, diejenigen Kosten, die die Bürgen für die jeweiligen Privatpersonen bewusst in Kauf übernommen haben, durch die Hintertür den Steuerzahlern aufzubürden. Das ist nichts anderes als grüne Klientelpolitik zu Lasten der Allgemeinheit.“
Michael Frisch schließt: „Ein solch willkürlicher Zahlungserlass ist nicht nur ungerecht gegenüber all denjenigen, die vom Staat mit aller Härte – und ungeachtet ihrer Motive – zur Kasse gebeten werden. Er zweckentfremdet auch das Instrument der Flüchtlingsbürgschaft zu einer Art Freifahrtschein ins deutsche Asylverfahren. Die AfD-Fraktion wird diesen unhaltbaren Zustand mit einer Großen Anfrage kritisch hinterfragen.“