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Versammlung am 26. Januar 2018 in Kandel
Anmelder stellt Eilantrag beim Verwaltungsgericht
In Kandel findet am Samstag, 26. Januar 2019, eine Versammlung statt. Aufgrund der Kurzfristigkeit der Anmeldung fand kein gemeinsames Kooperationsgespräch statt, alle Beteiligten wurden aber fernmündlich bzw. schriftlich eingebunden.
Die Versammlung mit dem Motto „Gedenkstunde für die Opfer importierter Gewalt“ wurde von einer Privatperson angemeldet. Sie findet von 10 bis 12 Uhr statt. Es wird mit 20 Teilnehmern gerechnet. Im Bescheid wurde als Versammlungsort der Platz vor der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel festgelegt.
Der vom Anmelder gewünschte Ort vor der Stadthalle wird nicht zugelassen. Aufgrund des Rettungskonzeptes für das gesamte Stadtgebiet wegen der Baustelle in der Rheinstraße sieht die Versammlungsbehörde nur noch die Möglichkeit von stationären Versammlungen an bestimmten Orten. Aufzüge können überhaupt nicht mehr zugelassen werden.
Gegen den Bescheid der Kreisverwaltung und die Festlegung des Versammlungsortes vor der Verbandgemeindeverwaltung hat der Anmelder einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Neustadt gestellt.
Es ist im Zuge eines Demonstrationsgeschehens immer mit Einschränkungen auch für den Verkehr zu rechnen.
Versammlung am 26. Januar 2018 in Kandel
Verwaltungsgericht Neustadt lehnt Eilantrag ab
In Kandel findet am Samstag, 26. Januar 2019, eine Versammlung statt. Aufgrund der Kurzfristigkeit der Anmeldung fand kein gemeinsames Kooperationsgespräch statt, alle Beteiligten wurden aber fernmündlich bzw. schriftlich eingebunden.
Die Versammlung mit dem Motto „Gedenkstunde für die Opfer importierter Gewalt“ wurde von einer Privatperson angemeldet. Sie findet von 10 bis 12 Uhr statt. Es wird mit 20 Teilnehmern gerechnet. Im Bescheid wurde als Versammlungsort der Platz vor der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel festgelegt.
Gegen den im Bescheid festgelegten Versammlungsort stellte der Anmelder heute Vormittag einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Neustadt. Dieser wurde am Nachmittag vom Verwaltungsgericht abgelehnt. Die Begründung folgt in der nächsten Woche.
Der vom Anmelder gewünschte Ort vor der Stadthalle wurde von der Versammlungsbehörde nicht zugelassen. Aufgrund des Rettungskonzeptes für das gesamte Stadtgebiet wegen der Baustelle in der Rheinstraße sieht die Versammlungsbehörde nur noch die Möglichkeit von stationären Versammlungen an bestimmten Orten. Aufzüge können überhaupt nicht mehr zugelassen werden.