Gießen – (ots) – Als voller Erfolg stellten sich die heutigen hessenweiten Abfahrtskontrollen dar. Rund 250 Polizistinnen und Polizisten kontrollierten vor allem entlang der Autobahnen in ganz Hessen in den letzten Stunden die Fahrer gewerblicher Transporte auf ihre Fahrtüchtigkeit. Von rund 1200 Kontrollierten standen 190 Fahrer unter Alkoholeinfluss, 79 Fahrer bekamen den Fahrtantritt untersagt.
Mit dem Ende des Sonntagsfahrverbotes gegen 22 Uhr beenden erfahrungsgemäß viele LKW-Fahrer ihre Wochenruhezeit und setzen ihre Fahrt fort. Die Kontrolleure der Polizei machen immer wieder die Erfahrung, dass einige der Fahrer dabei unter dem Einfluss berauschender Mittel, vor allem unter Alkoholeinfluss, stehen.
Diese Fahrer stellen ein erhebliches Risiko für die Verkehrssicherheit dar und gefährden nicht nur ihre eigene Gesundheit und ihr Leben, sondern auch das aller anderen Verkehrsteilnehmer.
Beginnend um 18 Uhr am Sonntag kontrollierte die Polizei daher in einer ersten großangelegten hessenweiten Präventionsaktion die Fahrer gewerblicher Transporte, bevor sie ihre Fahrt antraten. Bis Mitternacht dauerten die Kontrollen, die von den Polizistinnen und Polizisten aller Flächenpräsidien mit Unterstützung durch die Bereitschaftspolizei durchgeführt wurden.
Ziel der Kontrollen war es die Abfahrt von Fahrzeugführern zu verhindern, die unter dem Einfluss berauschender Mittel standen. Die Kontrollen setzten daher gezielt vor dem Fahrtantritt an.
Von Raststätte zu Raststätte, von Parkplatz zu Parkplatz arbeiteten sich die rund 250 Kontrolleure entlang der hessischen Autobahnen voran. Sie klopften an die Türen der LKW-Fahrer und überprüften die Fahrtüchtigkeit der Fahrer. Mit vielen Fahrern galt es sich mit Händen und Füßen verständig zu machen, da der Großteil der Kontrollierten der deutschen Sprache nicht mächtig war.
Die meisten der LKW-Fahrer nahmen das Angebot eines Atemalkoholtestes an und bewiesen damit, dass sie nüchtern waren.
- 190 Fahrer der insgesamt rund 1200 kontrollierten LKW-Fahrer jedoch standen unter Alkoholeinfluss. Bei 79 von ihnen zeigte der Atemalkoholtest einen Wert von über 0,5 Promille an, der es erforderlich machte den Fahrern einen Fahrtantritt zu untersagen.
Fahrer bei denen die gemessenen Atemalkoholwerte nur geringfügig über dem erlaubten Wert lagen, konnte nach einiger Wartezeit oft noch während der Kontrollmaßnahmen die Weiterfahrt erlaubt werden. Da bei etlichen Fahrern der Atemalkoholtest jedoch Werte weit über 1 Promille anzeigte, mussten die Beamten in diesen Fällen den Fahrtantritt noch lange über die Kontrollmaßnahmen hinaus untersagen. Um sicherzustellen, dass die Fahrer der Weisung Folge leisten, wurden bei einigen Lastern Parkkrallen angelegt, bei anderen Fahrern Dokumente oder auch der Fahrzeugschlüssel sichergestellt.
In Mittelhessen kontrollierte die Polizei 275 Fahrzeugführer – 48 standen unter Alkoholeinfluss – 19 musste die Weiterfahrt untersagt werden, da der Atemalkoholtest Werte von über 0,5 Promille anzeigte.
- Bei einem Fahrer aus Polen, der an der Raststätte Wetterau West an der A5 stand, zeigte der Atemalkoholtest zunächst einen erschreckend hohen Wert von 5 Promille an.
Wie sich herausstellte, hatte der Fahrer erst kurz zuvor Alkohol zu sich genommen, wodurch der Atemalkoholwert einen so hohen Wert anzeigte. Eine halbe Stunde später hatte sich der Wert bei 2,7 Promille eingependelt. Da der Fahrer bis zu seinem geplanten Fahrtantritt am nächsten Morgen keineswegs nüchtern sein wird, untersagten ihm die Beamten nicht nur die Weiterfahrt, sondern legten auch eine Parkkralle an.
An der Raststätte Grävenhausen bei Darmstadt an der Autobahn 5 untersagten die Beamten dem Fahrer eines Gefahrguttransporters die Weiterfahrt.
- Bei dem Fahrer eines Tanklastzuges zeigte der Wert 1,58 Promille an. Er hatte Salpetersäure geladen. Für die Fahrer von Gefahrguttransporten gilt die 0,0 Promille-Regelung.
An der gleichen Raststätte bekam auch ein weiterer Fahrer den Fahrtantritt untersagt, nachdem der Atemalkoholtest bei ihm 1,91 Promille angezeigt hatte. Insgesamt kontrollierte die Polizei in Südhessen rund 200 Fahrzeugführer, wovon 11 die Weiterfahrt untersagt bekamen.
Ein LKW-Fahrer aus Bulgarien muss nach einem gemessenen Wert von 2,64 Promille an der Tank- und Rastanlage Weiskirchen einen längeren Stopp einlegen als geplant. Zwei leere Wodka-Flaschen im Fußraum des LKW erklären vermutlich den hohen Atemalkoholwert. Von Spanien kam der Fahrer mit seiner Fracht, der im Rhein-Main-Gebiet morgen entladen wollte.
Von den etwa 50 Kontrollierten in Südhessen mussten fünf ihre Laster länger stehen lassen als geplant.
Rund 200 Fahrzeugführer unterzogen die Beamten in Nordhessen den Kontrollmaßnahmen. Sieben von ihnen durften ihre Fahrt danach nicht antreten. Gleich drei dieser Promillesünder konnten im Landkreis Waldeck-Frankenberg an der Abfahrt im berauschten Zustand gestoppt werden.
Ein Brummifahrer, bei dem am Autohof in Diemelstadt ein Wert von 2,29 Promille festgestellt werden konnte, zeigte den verdutzten Beamten seinen eigenen, privaten Promilletester vor – der ihm nicht dabei half, dass auch für ihn die Untersagung der Weiterfahrt die logische Konsequenz zu seinem Promillewert war.
Auf dem Rasthof “Werra-Meissner-Rast” in Hessisch Lichtenau kontrollierten die Beamten einen lettischen Lkw-Fahrer. Die Atemalkoholkontrolle ergab einen Wert von 2,51 Promille. Seine Papiere wurden sichergestellt und die Abfahrt bis Montagabend untersagt. Weit hätte es der Fahrer mit seinem Sattelzug nicht gehabt. Er sollte seine Ladung am heutigen Montagmorgen in Hessisch Lichtenau abliefern.
Der höchste gemessene Wert bei den Kontrollen in Westhessen lag bei einem rumänischen LKW-Fahrer mit 2,29 Promille. Er muss seine Pause in Medenbach nun deutlich verlängern, bis er wieder nüchtern ist und seine Fahrt fortsetzen darf.
Insgesamt rund 130 Fahrzeugführer kontrollierten die Beamten hier, wovon elf nicht ihre Fahrt antreten durften.
Bei 2,23 Promille lag der höchste Wert, den die Beamten in Frankfurt auf ihrem Atemalkoholmessgerät ablesen konnten. Rund 160 Fahrzeugführer konnten hier im Rahmen der Kontrollen die Bekanntschaft mit der Polizei machen, wobei den elf Fahrern die nicht losfahren durften, diese wohl lieber erspart geblieben wäre.
Die Polizei in Osthessen kontrollierte insgesamt rund 160 Fahrzeugführer und untersagte 15 von ihnen die Abfahrt.
Die Polizei kontrolliert ständig die Verkehrstüchtigkeit von Fahrzeugführern an mobilen und stationären Kontrollstellen. Oberstes Ziel ist es Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zu verhindern und für Verkehrssicherheit zu sorgen.
Die Ergebnisse dieser Präventionskontrolle zeigen, wie wichtig diese Kontrollmaßnahmen sind. Sie werden mit Sicherheit fortgesetzt.