Frankfurt am Main – Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger gemäß § 1 Nr.4 i. V. m. § 9a Nrn. 1. und 2. Der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung mit einer Geldstrafe in Höhe von 24.000 Euro belegt.
Das Urteil betrifft das mehrfache Abbrennen von Pyrotechnik vor und während des Bundesligaspiels bei Hertha BSC am 8. Dezember 2018. Eintracht Frankfurt hatte dem Strafantrag des DFB-Kontrollausschuss im Vorfeld zugestimmt. Das Urteil ist damit rechtskräftig.“