Neustadt an der Weinstraße – Sitzung des Stadtrats am 29.01.2019.
Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzepts
Der Stadtrat stimmt dem fortgeschriebenen Haushaltskonsolidierungskonzept zu. Der Stadtrat hat am 21.01.2016 erstmals ein Haushaltskonsolidierungskonzept beschlossen, das im Januar 2018 fortgeschrieben wurde. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD) hat mit der Haushaltsgenehmigung 2018 erneut darum gebeten, das bestehende Konzept fortzuschreiben und in aktualisierter Form vorzulegen.
Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2014 und Beschluss über die Entlastung gemäß § 114 Abs. 1 GemO
Der Stadtrat beschließt den Jahresabschluss 2014 wie folgt:
a. die Bilanz zum 31.12.2014 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 511.705.551,83 €,
b. die Ergebnisrechnung zum 31.12.2014 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 429.395,39 €,
c. die Finanzrechnung zum 31.12.2014 mit einem Finanzmittelfehlbetrag in Höhe von 740.795,21 €.
Dem Oberbürgermeister Hans Georg Löffler und den Beigeordneten Waltraud Blarr, Dieter Klohr, Georg Krist, Ingo Röthlingshöfer sowie Marc Weigel wird für das Jahr 2014 die Entlastung gemäß § 114 Abs. 1 GemO erteilt.
Festsetzungen der Marksonntage in 2019
Der Stadtrat beschließt die von der Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße für das Kalenderjahr 2019 entworfene Rechtsverordnung über die Festsetzung von Marktsonntagen.
Festsetzung der verkaufsoffenen Sonntage 2019
Der Stadtrat beschließt die auf Vorschlag der Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft NW mbh und der Willkomm-Gemeinschaft e.V. von der Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße für das Kalenderjahr 2019 entworfene Rechtsverordnung über die Freigabe verkaufsoffener Sonntage mit der Ausnahme, dass der geplante Termin im April aufgrund des Mandelblütenfestes noch einmal geprüft und ggf. neu festgesetzt wird.
Berichtigung des Flächennutzungsplans der Stadt Neustadt an der Weinstraße für den Bereich „Am Schieferkopf“ im Ortsbezirk Hambach
Der Stadtrat beschließt die Berichtigung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Am Schieferkopf“.
Da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt wurde, war kein Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren erforderlich. Die Festsetzungen des Bebauungsplans weichen allerdings teilweise von den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplans ab. Dieser ist somit im Wege der Berichtigung anzupassen.
Bebauungsplan „Gewerbegebiete Neustadt-Ost zwischen Speyerbach und Speyerdorfer Straße„ in den Stadtbezirken 29, 31, 31d und 32 sowie im Ortsbezirk Lachen-Speyerdorf – Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 BauGB
Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiete Neustadt-Ost zwischen Speyerbach und Speyerdorfer Straße“ in den Stadtbezirken 29, 31, 31d und 32 sowie im Ortsbezirk Lachen-Speyerdorf gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 BauGB.
In den vergangenen Monaten mehrten sich die Anfragen zur An- oder Umsiedlung von Bordellen, bordellartigen Betrieben, Anlagen der Wohnungsprostitution usw. in den Neustadter Gewerbegebieten. Um für die im Osten der Kernstadt und im westlichen Lachen-Speyerdorf gelegenen Gewerbegebiete eine Steuerung der genannten Nutzungen vorzunehmen, soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Vorgesehen ist ein einfacher Bebauungsplan, welcher im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB aufgestellt wird.
Resolution des Stadtrates an die Landesregierung Rheinland-Pfalz
Der Stadtrat beschließt folgende Resolution: Der Stadtrat begrüßt alle Schritte des DLR Weincampus, weitere Studiengänge anzubieten und bittet das Land Rheinland-Pfalz diese positive Entwicklung offensiv zu unterstützen. Die Stadt Neustadt wird selbst im Rahmen ihrer Möglichkeiten den Ausbau des Hochschulstandortes unterstützen.