Kreis Bad Kreuznach – News, Termine, Kulturelles und Wissenswertes
Keine Belehrungstermine
Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung bittet um Beachtung, dass am Donnerstag, dem 28.02.2019 (Altweiber-Donnerstag), nachmittags keine Belehrungstermine im Gesundheitsamt stattfinden.
Stadt bietet weiteres Seminar zur neuen Datenschutzverordnung an
Was bedeutet die neue Datenschutz-Verordnung der EU für meinen Verein? Sehr viel Klarheit brachte ein Seminar der Kommunalakademie Rheinland-Pfalz, zu dem die Stadt Bad Kreuznach eingeladen hatte. Über 40 Interessenten wurden von der Referentin Sylvia Beck informiert.
Wegen des großen Interesses sagte Oberbürgermeisterin Dr. Heike Kaster-Meurer zu, ein weiteres Seminar zum Thema: „Die EU-DSGVO in der kommunalen Praxis – Verstehen und Umsetzen“ anzubieten und dazu alle Vereine zu informieren.
Herzliche Umarmung von Arsene Wenger: Greenkeeper Zucks Begegnungen mit den Fußball-Stars – SIEHE FOTO
Wer kann schon von sich behaupten so viele internationale Stars des Sports hautnah und so persönlich erlebt zu haben. Zu diesen Menschen gehört Werner Zuck, einer der „Greenkeeper“ (Rasenpfleger) im Moebus-Stadion. Oberbürgermeisterin Dr. Heike Kaster-Meurer verabschiedete ihn mit herzlichen Dankesworten Werner Zuck, war 48 Jahre bei der Stadtverwaltung. Er hatte 1970 seine Ausbildung in der Stadtgärtnerei begonnen.
Das Friedrich Moebus-Stadion war über viele Jahre bei deutschen und internationalen Fußballvereinen eine beliebte Stätte für Trainingslager: Arsenal London, Besiktas Istanbul, FC Malaga, Panathinaikos Athen, FC Aberdeen, Benfica Lissabon, Dinamo Bukarest, die kubanische Nationalmannschaft, Borussia Dortmund, Bayer Leverkusen und zuletzt der VfL Wolfsburg. Einige Anekdoten zu den Begegnungen mit den Fußball-Stars gab Zuck dann auf seiner Verabschiedung in einer kleinen Feierrunde zum Besten. So umarmte Arsene Wenger, Elsässer Gentleman und Trainerlegende bei Arsenal London, Werner Zuck, aber erst nachdem er sich bei Zuck vergewisserte, dass er da nichts dagegen hat. Oliver Reck, Ex-Bundesligatorwart und Trainer beim MSV Duisburg bot ihm in einem Trainingslager seiner „Zebras“ das Du an: „Ich bin der Oliver“. Bei der ersten Begegnung mit Jungtrainer Jürgen Klopp (Mainz 05) gab es 2001 einen Disput, weil Zuck den temperamentvollen Klopp bat, seine Spieler nicht auf dem Rasen, sondern hinter den Toren sprinten zu lassen. Zwar beschwerte sich Klopp zunächst beim Sportamt über den „Werner“, aber einen Tag später entschuldigte er sich beim Hüter der Rasenplätze.
Ein großer Augenblick für den Bayern-Fan war das Benefizspiel der Münchner Startruppe für die finanziell klamme SG Eintracht Bad Kreuznach im Jahr 1988. Vor dem Spiel sorgte Klaus Augenthaler dafür, dass seine Mitspieler wie Lothar Matthäus und Karl-Heinz Rummenigge ihre Autogramme auf der Bayernfahne von Werner Zuck hinterließen.
Zu „verdanken“ hatte Zuck seine Aufgabe im Moebusstadion Oberbürgermeister Peter Fink (Amtszeit 1967 bis 1985). Der hatte Zuck vom Salinental, wo er sich um die Pflege des Tierparks kümmerte, als vorübergehende Aushilfe in das Moebus-Stadion beordert. Nach Ablauf fragte Zuck den OB damals in einem persönlichen Gespräch ob er dort „bleiben darf“. Fink bejahte.
Sandra Lenz seit 25 Jahren im öffentlichen Dienst
Seit 25 Jahren im Öffentlichen Dienst und seit drei Jahren pädagogische Fachkraft in der Kita Gensinger Straße: Zu diesem Dienstjubiläum gratulierte Oberbürgermeisterin Dr. Heike Kaster-Meurer Sandra Lenz. Als Kinderkrankenschwester arbeitete sie vor ihrem Wechsel zur Stadtverwaltung am Krankenhaus der Kreuznacher Diakonie und auf der Kinderintensivstation an den Helios Horst Schmidt Kliniken (HSK) in Wiesbaden.
Verwechslungsgefahr mit FWG kein Grund: Freie Wähler zur Kommunalwahl zugelassen
Oberbürgermeisterin Dr. Heike Kaster-Meurer wird der Zulassung der „Freien Wähler“ zur Kommunalwahl 2019 wegen einer möglichen Verwechslungsgefahr mit der „Freien-Wählergemeinschaft Bad Kreuznach e.V.“ nicht widersprechen. Die Oberbürgermeisterin beruft sich dabei auf den Landeswahlleiter, um dessen rechtliche Beurteilung sie gebeten hatte.
Das Büro des Landeswahlleiters verwies darauf, dass das Kommunalwahlrecht keine Möglichkeit bietet, allein aus dem Grund einer möglichen namentlichen Verwechslungsgefahr eine (Wähler)Gruppierun) nicht zuzulassen. Eine Unterscheidungspflicht bei den Namen besteht nur für Parteien.