Mannheim (ots) – Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim wurde durch das Amtsgericht Mannheim Haftbefehl gegen eine 26-jährige Frau erlassen. Sie steht im dringenden Verdacht, illegal gewerbsmäßig Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge getrieben zu haben.
Die junge Frau soll seit einem nicht näher bestimmbaren Zeitraum, jedoch spätestens seit dem 06. Februar 2019, unerlaubt mit Betäubungsmitteln Handel getrieben haben. Sie habe die Betäubungsmittel gewinnbringend an bislang unbekannte Abnehmer weiterveräußert, um sich daraus eine Einnahmequelle zu verschaffen und somit ihren Lebensunterhalt und Eigenkonsum von Betäubungsmitteln finanzieren zu können.
Die 26-Jährige wurde am 06. Februar 2019 gegen 12:30 Uhr im Rahmen einer Verkehrskontrolle auf einem Rastplatz der Bundesautobahn 6 zwischen dem Autobahndreieck Hockenheim und Autobahnkreuz Walldorf kontrolliert und durchsucht. Durch Kräfte der Verkehrspolizei Mannheim wurden auch ihre mitgeführten Sachen überprüft. Hierbei konnten in ihrem Rucksack 351,7 Gramm Amphetamin aufgefunden und beschlagnahmt werden.
Die Tatverdächtige wurde noch an der Örtlichkeit vorläufig festgenommen und zum Zwecke weiterer polizeilicher Maßnahmen auf das nächste Polizeirevier verbracht.
Am Donnerstag, 07. Februar 2019, wurde die 26-jährige Frau dem Haft- und Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Mannheim vorgeführt. Dieser erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim Untersuchungshaftbefehl.
Nach der Haftvorführung wurde die Frau in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mannheim und der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg dauern an.