Neustadt: Aus der Sitzung des Stadtrats am 21.02.2019

Rathaus Neustadt an der Weinstraße (Foto: Reinhard Schnell)
Rathaus Neustadt an der Weinstraße (Foto: Reinhard Schnell)

Neustadt an der Weinstraße – Der Stadtrat befasste sich in seiner Sitzung vom 21.02.19 mit folgenden Themen:

Aufstellung des Bebauungsplans „Zwischen Böbig und Adolf-Kolping-Straße – Landesgartenschau“
Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „Zwischen Böbig und Adolf-Kolping-Straße – Landesgartenschau“ in den Stadtbezirken 13, 14, 25 und 31 sowie im Ortsbezirk Mußbach gem. § 2 Abs. 1 BauGB. Begründung: Der Stadtrat der Stadt Neustadt an der Weinstraße beauftragte im Jahr 2016 die Erstellung einer Machbarkeitsstudie für eine mögliche Landesgartenschau 2026 an das Planungsbüro Schmitz & Wünsch/Bad Kreuznach. Nach einer Phase der Bestandsaufnahme und Analyse des gesamten Stadtgebiets im Hinblick auf potenziell geeignete „Kernflächen“ für das Landesgartenschau-Durchführungsjahr sowie einem Austausch mit den Nachbargemeinden zu Fragen der regionalen Kooperation stellte sich der entsprechende Betrachtungsraum als aussichtsreichste Lösung dar. Im Groben geht es um das Gebiet zwischen der B38 im Norden, der Branchweilerhofstraße im Osten und Süden sowie der Martin-Luther-Straße im Westen.

Satzung über Vorkaufsrecht
Der Stadtrat beschließt die Satzung über das besondere Vorkaufsrecht im Bereich der Bebauungspläne „Westlich der Haidmühle“ und „Zwischen Böbig und Adolf-Kolping-Straße / Landesgartenschau“. Das besondere gesetzliche Vorkaufsrecht ist ein Instrument des vorsorgenden Grunderwerbs. Aus städtebaulichen Gründen sollen die Gemeinden bereits im Frühstadium der Vorbereitung städtebaulicher Maßnahmen Grundstücke erwerben können, um diese später leichter vorbereiten und verwirklichen zu können. Die Stadt Neustadt an der Weinstraße wird sich für die Durchführung der Landesgartenschau 2026 bewerben. Landesgartenschauen sind in Rheinland-Pfalz struktur- und wirtschaftspolitische Instrumente, die nachhaltig der Landschaftspflege aber auch der Stadtentwicklung Impulse verleihen sollen. Zur Sicherung der langfristigen Nutzungsverfügbarkeit der als Daueranlagen geplanten Grundstücksflächen muss die Stadt möglichst alle Grundstücke besitzen.

Benennung einer Straße
Der Stadtrat beschließt, die geplante Haupterschließungsstraße im Konversionsgebiet „SULO“ als „Eugenie-Abresch-Straße“ zu benennen. Der Vorschlag wurde vor dem Hintergrund „Hundert Jahre Frauenwahlrecht“ eingereicht, da Eugenie Abresch ab 1920 im Neustadter Stadtrat vertreten war und eine Vorreiterrolle der Frauenrechte in Neustadt eingenommen hat.

Ganztagsschulangebot Ostschule
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, beim Land Rheinland-Pfalz gemeinsam mit der Grundschule Ostschule Neustadt an der Weinstraße einen Antrag auf Errichtung eines Ganztagsschulangebotes zum Schuljahresbeginn 2020/2021 zu stellen und die dafür erforderlichen Voraussetzungen zu prüfen. Es gibt bereits seit einigen Jahren ein Betreuungsangebot durch einen Betreuungsverein in Form einer Betreuenden Grundschule. Dieses Betreuungsangebot, das von ca. 80 Kindern genutzt wird, ist jedoch für die teilnehmenden Eltern kostenpflichtig, da Stadt und Land hier nur Zuschüsse zu den Betreuungskosten gewähren. Als GTS könnte das Betreuungsangebot in der östlichen Stadtmitte nicht nur bedarfsgerecht ausgebaut werden. Es würde auch ein attraktives Angebot für Eltern geschaffen, die sich aus finanziellen Gründen bisher gegen eine Nachmittagsbetreuung entschieden haben. Zusätzlich bietet sich damit auch die Möglichkeit, an der Schule eine verbesserte Integrationsarbeit zu leisten.

Aufhebung des Schulkindergartens an der Eichendorff-Schule Neustadt an der Weinstraße
Der Stadtrat stimmt auf Empfehlung des Schulträgerausschusses der Aufhebung des Schulkindergartens an der Eichendorff-Schule Neustadt an der Weinstraße zum Ablauf des Schuljahres 2018/2019 gegenüber der ADD gemäß § 91 Abs. 2 Satz 2 SchulG zu.

Resolution zur geplanten Novelle des Kindertagesstättengesetzes
Der Stadtrat beschließt eine Resolution bezüglich des Kindertagesstättengesetzes an die Landesregierung Rheinland-Pfalz, um sich gegen den Gesetzesentwurf zu positionieren und Nachbesserungen einzufordern. Insbesondere mit Blick auf Personalbemessung und Finanzierung sind große Einschnitte für Kommunen und Einrichtungsträger zu erwarten. Gleichzeitig lässt der Entwurf des neuen Gesetzes noch zu viele Fragen unbeantwortet.

Fahrrad-Abstellmöglichkeiten am Hauptbahnhof:
wird die Verwaltung beauftragt im Rahmen der „Bike+Ride-Offensive“ der Deutschen Bahn umgehend Gespräche mit der DB wegen einer kostenfreien Überlassung DB-eigener Flächen östlich des Hauptbahnhofes zu führen, über diese im Stadtrat zu berichten und bei positiven Ergebnissen umgehend an dem Förderprogramm teilzunehmen.

Antrag auf Einrichtung einer IGS in Neustadt an der Weinstraße
Der Stadtrat beschließt, den Antrag beim Land Rheinland-Pfalz auf Einrichtung einer Integrierten Gesamtschule in Neustadt an der Weinstraße nicht weiter zu verfolgen.

Informationen zur möglichen Einrichtung eines Gestaltungsbeirates
Der Stadtrat beschließt, einen Vertreter aus der Kommune Kaiserslautern einzuladen, um sich über die dortigen Erfahrungen bezüglich ihres Gestaltungsbeirates zu informieren.

Gespräche mit Nachbarverwaltungen bezüglich zukünftiger Ausschreibungen für Verkehrsleistungen
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, umgehend das Gespräch bezüglich zukünftiger Ausschreibungen für die Verkehrsleistungen mit den Nachbarverwaltungen zu suchen, damit es zu einem Konzept aus „einem Guss“ kommt, da die Buslinien für den Berufsverkehr sowie den Tourismus von großer Bedeutung sind.