Kassel – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und ihr habt etwas gesehen, dann wendet Euch bitte an die zuständige Polizeidienststelle.
Kassel: Mit 67 km/h in 30er-Zone unterwegs – Fahrverbot folgt
(ots) – Bei einer Geschwindigkeitsmessung im Bereich des Franzgrabens konnte ein 21-jähriger Autofahrer gestoppt werden, der mit insgesamt 37 km/h zu viel auf dem Tacho unterwegs war und jetzt eine Zeit lang mit Bus und Bahn fahren oder im Zweifelsfall zu Fuß gehen muss. Der Führerschein dürfte aufgrund der überhöhten Geschwindigkeit nämlich mindestens einen Monat lang weg sein.
Wie die der Direktion Verkehrssicherheit der Kasseler Polizei angehörigen Mitarbeiter des Radarkommandos berichten, führten sie am heutigen Dienstag im Zeitraum von 11:00 – 14:00 Uhr eine Geschwindigkeitskontrolle im Stadtteil Wesertor durch.
Bei dieser Kontrolle nahe einer Seniorenresidenz überprüften sie insgesamt 208 Fahrzeuge. Dabei hielt sich der überwiegende Teil auch an die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h oder befand sich in einem niederschwelligen Bereich der Geschwindigkeitsübertretung. Diese Betroffenen hatten die Möglichkeiten das ausgesprochene Verwarnungsgeld von 15 bis 25 Euro dann direkt vor Ort abzugelten.
Der 21-jährige Fahrer eines BMW übertrieb es allerdings. Die bei ihm durch die Messung festgestellte Geschwindigkeit betrug 67 km/h und somit satte 37 km/h zu viel. Ihm droht nun der einmonatige Führerscheinentzug, sowie ein Bußgeld in Höhe von 160 Euro und 2 Punkte auf dem berühmt-berüchtigten “Konto in Flensburg”.
Kassel: Auf Baustelle eingebrochen, hochwertige Baumaschinen im Wert von 40.000 Euro entwendet – Zeugen gesucht
(ots) – Mit dem Fall eines besonders schweren Diebstahls befassen sich aktuell die Beamten des Kasseler Polizeireviers Süd-West. Wie die Ermittler berichten, stiegen im Zeitraum vom Freitag, 22.02. bis Montag, 25.02 bislang unbekannte Täter in eine Baustelle im Bereich der Wigandstraße im Stadtteil Wilhelmshöhe ein. Dort brachen sie verschlossene Lagerräume im Keller einer Baustelle auf und verschafften sich Zutritt zu diesen. Die Diebe entwendeten dabei Baumaschinen der Marke Hilti und Wirth im Wert von schätzungsweise 40.000 Euro. Zu diesem Fall sucht die Polizei nun Zeugen.
Nachdem am gestrigen Montagmorgen die Bauarbeiter zur Baustelle zurückkehrten, stellen sie fest, dass ihre verschlossenen Lagerräume in dem dortigen Rohbau aufgebrochen waren und informierten die Polizei. Die aufnehmende Streife des Polizeireviers Süd-West konnte vor Ort rekonstruieren, dass sich die Täter vermutlich über ein Oberlicht Zutritt zu den Räumen verschafft hatten und dann mittels dem dort vorhandenen Werkzeug teilweise die Türen von innen aufbrachen. Das Stehlgut, das die Diebe mitnahmen, umfasst hochwertige Maschinen der Marken Hilti und Wirth. Insbesondere hatten sie es, neben diversen Handwerkszeug, auf Bohr-, Schleif- und Flex-Maschinen abgesehen. Aufgrund der Menge des Diebesguts ist es als wahrscheinlich anzusehen, dass sie ein Fahrzeug zum Abtransport benutzten.
Die zuständigen Polizisten der Ermittlungsgruppe des Polizeireviers Süd-West fragen nun, wer im Laufe des vergangenen Wochenendes etwas Verdächtiges im Bereich um die Wigandstraße gesehen oder verdächtige Personen sowie Fahrzeuge bemerkt hat, die nicht in das örtliche Stadtbild passten. Zeugen werden gebeten sich unter 0561 – 9100 bei der Kasseler Polizei zu melden.
Kassel: Autofahrer fährt in Verkehrskontrolle auf Polizistin zu und flüchtet: Strafanzeige gegen 31-Jährigen
(ots) – Weil er am gestrigen Montagabend in Kassel in einer Verkehrskontrolle auf eine Polizistin zufuhr und anschließend die Flucht ergriff, muss sich ein 31-Jähriger aus Fuldatal nun wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verantworten. Neben der Strafandrohung für dieses Vergehen mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe erwartet den bei der Polizei bereits wegen Drogendelikten bekannten Mann zudem nun weiteres Ungemach hinsichtlich seiner Fahrerlaubnis. Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde wird über den Vorfall informiert. Kommt man dort zu dem Ergebnis, dass der 31-Jährige nicht die geistige oder charakterliche Geeignetheit zum Führen eines Kraftfahrzeugs besitzt, droht ihm der Führerscheinentzug.
Die Beamten des Polizeireviers Mitte hatten gestern Abend, gegen 23:00 Uhr, zunächst eine Kontrollstelle auf der Frankfurter Straße stadtauswärts, am Fuße des Weinbergs, eingerichtet. Mit Blick auf die Verkehrssicherheit war ihr Ziel, alkohol- oder drogenberauschte Fahrer zu erkennen und zum Schutze anderer aus dem Verkehr zu ziehen.
Auch der gegen 23:20 Uhr in die Kontrollstelle fahrende 31-Jährige am Steuer seines Pkw hielt zunächst an. Als er in einen der Kontrollplätze gewinkt werden sollte, gab er jedoch Gas. Die ihm gegenüberstehende aufmerksame Polizistin des Reviers Mitte erkannte glücklicherweise rechtzeitig, dass der Fahrer keinerlei Anstalten machte, noch anzuhalten. Durch einen Sprung zur Seite brachte sie sich in Sicherheit. Sie blieb unverletzt. Die Verfolgung des mit durchdrehenden Reifen über die rote Ampel in die Tischbeinstraße abbiegenden Autos brachen die Beamten aus Gründen der Eigensicherung anschließend ab.
Die sofort eingeleitete Fahndung verlief zwar ohne Erfolg, die weiteren Ermittlungen führten aber zur zweifelsfreien Identifizierung des geflüchteten Autofahrers, da der 31-Jährige der Polizei kein Unbekannter ist. Er wird sich nun wegen des Vorfalls verantworten müssen. Die Ermittlungen gegen den 31-Jährigen dauern an und werden bei der Ermittlungsgruppe des Polizeireviers Mitte geführt.
Kassel: Verstärkte Verkehrskontrollen zur Karnevalszeit: Fahrer sollten nüchtern und erkennbar bleiben!
(ots) – Auch in diesem Jahr findet das närrische Treiben und die dazugehörigen Feierlichkeiten ihren Höhepunkt rund um das kommende Wochenende, bis am Aschermittwoch wieder Alles vorbei ist und die Fastenzeit beginnt. Mit Blick auf Rosenmontag und Co. wird auch die Polizei wieder verstärkt Kontrollen im Straßenverkehr durchführen. Die kontrollierenden Polizisten wollen dadurch sicherstellen, dass zum einen die Fahrzeugführer in der Lage sind, sich und ihre Begleiter sicher zu den Feierlichkeiten hin und wieder zurück zu bringen und zum anderen unbeteiligte Dritte nicht durch unvernünftige Fahrer gefährdet werden. Dabei spielen natürlich Alkohol und andere berauschende Mittel eine besondere Rolle.
Aber auch auf die Wahl des richtigen Kostüms bzw. des Fahrers, der neben freiem Gehör und freier Sicht auch zur Erkennbarkeit des Gesichts verpflichtet ist (eine Neuerung seit Oktober 2017), sollten sich die Feiernden vorher Gedanken machen. Auch darauf werden in diesem Jahr die Polizisten ein Augenmerk haben. Wenn aber alles berücksichtigt wird, was die Sicherheit des Straßenverkehrs betrifft, werden auch die echten Schutzleut´ nichts gegen das Närrische Treiben einzuwenden haben.
2018 mussten 13 Personen Führerschein abgeben
Die Bilanz des letzten Jahres weist dabei eine insgesamt positive Seite mit jedoch kleinen negativen Fußnoten auf. So überprüften im letzten Jahr Beamte der Polizeireviere und -stationen sowie der Verkehrsdienste der jeweiligen Direktionen insgesamt rund 1700 Fahrzeuge und 2000 Personen auf ihre Fahrtüchtigkeit. Dabei ist positiv zu vermerken, dass sich die überwiegende Zahl der Feierwilligen vernünftig verhielt. Entweder erkoren sie bereits im Vorfeld einen Fahrer aus oder verzichteten sogar ganz auf das Auto und nutzten direkt Bus und Bahn. Leider gab es aber auch wieder Unvernünftige, die glaubten sich und andere in Gefahr bringen zu müssen, in dem sie sich beschwipst hinters Steuer setzten. 39 davon durften nach erfolgter Kontrolle nur noch zu Fuß weitergehen und 13 mussten ihren Führerschein vorläufig sogar ganz abgeben.
Vorher Gedanken machen, bevor es nachher teuer wird
Wer pokert und darauf setzt, nicht erwischt zu werden oder glaubt, gar berechnen zu können, wie viel Alkohol er verträgt, der rechnet oft zu kurz. Denn die Folgekosten einer berauschten Fahrt, insbesondere bei Unfällen mit Personenschäden, können sogar bis in einen sechs- oder siebenstelligen Eurobereich gehen. Daher sollten nicht nur Führerscheinneulinge, für die eine gesetzliche 0,0-Promille Grenze bis 21 Jahre gilt, aufs “Rechnen” verzichten. Das Fahren unter Einfluss von Betäubungsmitteln gilt sowieso für alle Fahrzeugführer als absolutes “No-Go”. Deswegen sollten sich alle Feierwilligen vorher einigen, wer fährt oder sich informieren, wie sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach Hause kommen. Auch die Möglichkeit, sich durch Bekannte oder Verwandte abholen zu lassen, kann oftmals genutzt werden.
Als Fahrer nicht maskieren
Wer nun als Fahrer berufen wurde, der sollte während der Fahrt auf eine Maskerade verzichten oder das Kostüm so wählen, dass er jederzeit erkennbar ist und nach allen Seiten freie Sicht und freies Gehör hat. Wer dies nicht tut, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro rechnen. Sollte sich nun jemand sogar noch berufen fühlen es absichtlich auszutesten, dem sei zuvor gesagt, dass die Strafe bei vorsätzlichen Taten möglicherweise erhöht oder sogar verdoppelt werden kann.