MAINZ – Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die Alternative für Deutschland nicht mehr öffentlich als Prüffall bezeichnen. Das Verwaltungsgericht Köln untersagte es der Behörde am Dienstag per einstweiliger Anordnung, zu verbreiten, die AfD werde von ihr als Prüffall bearbeitet.
Hierzu Uwe Junge, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz: „Das Gericht hat unsere Auffassung bestätigt, dass es keinen VS-Prüffall gibt. Insofern begrüßen wir diese Entscheidung. Der Verfassungsschutz hat sich durch die öffentliche Bekanntgabe eines ‚Prüffalles‘ zum Erfüllungsgehilfen und zur Marionette rot-grüner Politik machen lassen.“
Junge fordert: „Der Präsident des Verfassungsschutzes sollte parteipolitisch ungebunden sein, weshalb die Person Haldenwang in dieser Position nicht mehr tragbar ist. Sein Rücktritt ist unvermeidbar, auch um der Glaubwürdigkeit des VS wieder Geltung zu verschaffen!“