Mainz – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und ihr habt etwas gesehen, dann wendet Euch bitte an die zuständige Polizeidienststelle.
Trickdiebstahl bei einer 90-Jährigen
Mainz-Hechtsheim (ots) – Eine Frau klingelt am Mittwochvormittag an der Wohnungstür einer 90-Jährigen in Mainz-Hechtsheim und gelangt unter dem Vorwand, eine Nachricht für eine Nachbarin hinterlassen zu wollen, in ihre Wohnung. Als die 90-Jährige die Frau kurz darauf in der Küche alleine lässt um einen Zettel zu holen, verlässt diese die Wohnung. Danach stellt die 90-Jährige fest, dass mehrere Schmuckstücke aus einer Schmuckkassette im Schlafzimmer entwendet wurden.
Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben kann, wird gebeten sich mit der Kriminalpolizei Mainz unter der Rufnummer 06131/ 65-3633 in Verbindung zu setzen.
Einbruchsdiebstahl
Mainz-Laubenheim (ots) – Am Mittwochabend ist es in Mainz-Laubenheim zu einem Einbruchsdiebstahl in ein Einfamilienhaus gekommen. Der unbekannte Täter entfernt gewaltsam den Bewegungsmelder der Terrasse und hebelt die Schiebetür der Terrasse auf. Im Inneren reißt er zwei festgeschraubte Tresore aus der Wand und entwendet daraus Wertgegenstände. Die Nahbereichsfahndung verläuft negativ. Die Ermittlungen dauern an.
Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben kann, wird gebeten sich mit der Kriminalpolizei Mainz unter der Rufnummer 06131/ 65-3633 in Verbindung zu setzen.
Unter Betäubungsmitteleinfluss unterwegs
Mainz-Lerchenberg (ots) – Im Rahmen der Streife fällt am gestrigen Mittwoch, 27.02.2019, der Polizei Mainz gegen 18:20 Uhr ein PKW in der Brucknerstraße auf, der mittig auf der Fahrbahn steht. Die Fahrerin, eine 24-Jährige Mainzerin, gibt an, dass das Fahrzeug aufgrund von Spritmangel liegen geblieben sei. Mithilfe von anderen Verkehrsteilnehmern wird der PKW zu einer etwa 200 Meter entfernten Tankstelle geschoben. Dort wird eine allgemeine Verkehrskontrolle mit der 24-Jährigen durchgeführt.
Diese weist massive Auffallerscheinungen auf, die auf einen Konsum von Betäubungsmittel hindeuten. Sie gibt an, zuletzt vor zwei Monaten Marihuana konsumiert zu haben. Der 24-Jährigen wird die Weiterfahrt untersagt.
Neben den Kosten für die Entnahme einer Blutprobe kommt gemäß Bußgeldkatalog auf die 24-Jährige ein Bußgeld in Höhe 500 Euro sowie ein Fahrverbot zu. Zudem muss sie im Nachgang zum eigentlichen Ordnungswidrigkeitenverfahren die so genannte medizinisch psychologische Untersuchung (MPU) ablegen, durch welche weitere Kosten entstehen.